Der “Fachanwalt” ist eine von der Rechtsanwaltskammer verliehene und damit geschützte und anerkannte Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet nachgewiesener Weise besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen hat und damit ausgewiesener Spezialist in seinem Fachgebiet ist.

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