Straf­recht

Rechtsanwalt Robin Schmid

Erste-Hilfe-Leitfaden

Im Strafrecht zählt jede Entscheidung. Als Fachanwalt für Strafrecht steht Robin Schmid Ihnen mit langjähriger Erfahrung, einer klaren Strategie und persönlichem Einsatz als Strafverteidiger zur Seite.

Ihr Fachanwalt für Strafrecht 

 

Ich bin Robin Schmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit über 20 Jahren verteidige ich Mandanten in Schwäbisch Gmünd und bundesweit – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung oder Revision.

Egal ob Beschuldigter oder Angeklagter: Ich entwickle mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – individuell, durchdacht und gestützt auf langjährige Erfahrung.

Mein Ziel ist dabei immer klar: das bestmögliche Ergebnis – sei es ein Freispruch, eine Verfahrenseinstellung oder eine angemessene Strafe unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation.

Rechtsanwalt Robin Schmid, Fachanwalt für Strafrecht bei der Anwaltskanzlei Schmid

Lassen sie ihre probleme
unsere Sorge sein.

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  • SOFORTIGE Online-Terminvergabe
  • Jahrzehntelange erfahrung
  • Regional in Schwäbisch Gmünd

Wir denken nicht nur in Rechtsgebieten, sondern in konkreten Anliegen. Ob akuter Konflikt, dringende Frist oder komplexe Entscheidung: Wir prüfen Ihre Situation, zeigen klare Handlungsoptionen auf und begleiten Sie bei den nächsten Schritten. Schnell, verständlich und mit spezialisierter Expertise.

Fachbeiträge rund
um all unsere Rechtsgebiete

Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche…

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Justitia-Statue im Büro der Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen in Schwäbisch Gmünd

Ärger beim Werkvertrag? Das können Sie tun!

Der Werkvertrag gehört neben dem Kauf- und dem Dienstvertrag zu den am häufigsten abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen. Kein Wunder, dass er auch oft zum Anlass für juristische Auseinandersetzungen bietet. In diesem Beitrag erklären wir die…

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Häufig gestellte Fragen

Ja, die Beauftragung eines Fachanwalts für Strafrecht lohnt sich in aller Regel. Schon eine Reduzierung der Geldstrafe oder die Vermeidung einer Haftstrafe rechtfertigt die Investition. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen.

Am sinnvollsten ist die Beauftragung direkt nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung, weil sich in manchen Fällen eine Anklage durch frühe, effektive Verteidigung abwenden lässt.

Ein Ermittlungsverfahren beginnt meist mit einer Anzeige oder einem Anfangsverdacht. Polizei oder Staatsanwaltschaft befragen Zeugen und sichern Beweise. Als Beschuldigter sollten Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache machen.

Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, prüfen die Rechtslage und greifen – wenn möglich – frühzeitig auf das Verfahren ein, um Nachteile zu vermeiden.

Ein Ermittlungsverfahren beginnt meist mit einer Anzeige oder einem Anfangsverdacht. Polizei oder Staatsanwaltschaft befragen Zeugen und sichern Beweise. Als Beschuldigter sollten Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache machen.

Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, prüfen die Rechtslage und greifen – wenn möglich – frühzeitig auf das Verfahren ein, um Nachteile zu vermeiden.

Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen (sofern vorhanden), notieren Sie Namen der Beamten und machen Sie keine Angaben zur Sache.

Rufen Sie sofort Ihren Strafverteidiger an: 07171 / 104 69 50. Wir sind in Schwäbisch Gmünd für Sie erreichbar und schützen Ihre Rechte.

Ein Strafbefehl ist eine Art Urteil ohne Verhandlung. Sie können innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Wir prüfen, ob sich der Einspruch lohnt und vertreten Sie im anschließenden Verfahren.

Das hängt vom Schweregrad ab: Bei einfacher Körperverletzung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren; bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung deutlich mehr. Häufig gibt es Aussage-gegen-Aussage- oder Notwehr-Konstellationen. Wir prüfen Ihre Verteidigungsrechte und entwickeln eine individuelle Strategie.

Mehr zu Körperverletzungsdelikten

Sexualstrafverfahren sind besonders belastend. Wir sorgen für eine ruhige, sachliche Aufarbeitung, prüfen die Glaubhaftigkeit von Aussagen und setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein – diskret und mit Erfahrung.

Mehr zu Sexualdelikten

Idealerweise so früh wie möglich – spätestens bei polizeilicher Vorladung, Hausdurchsuchung oder wenn Sie als Beschuldigter geführt werden. Frühes Handeln verbessert oft die Verteidigungsposition.

In diesen Verfahren ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend. Wir prüfen, ob tatsächlich strafbarer Besitz vorliegt, wie die Beweislage ist und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Absolute Vertraulichkeit ist selbstverständlich.

Ja, wir vertreten Jugendliche und Heranwachsende in allen strafrechtlichen Verfahren. Ziel ist eine zweite Chance und nachhaltige Lösungen statt reiner Strafe.

Mehr zum Jugendstrafrecht

Wir beantragen Akteneinsicht sofort nach Mandatierung. Die Akteineinsicht erfolgt duch die Staatsanwaltschaf oder das Gericht. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Behörde, wir halten Sie jedoch fortlaufend auf dem Laufenden und reagieren unmittelbar nach Einsichtnahme.

Die Kosten hängen von Art und Umfang des Verfahrens ab. In einfacheren Ermittlungsverfahren gelten häufig die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG; in komplexeren Verfahren vereinbaren wir wir unseren Mandanten eine individuelles Honorar (Vergütungsvereinbarung).

Transparenz ist uns wichtig: Wir klären Sie vor Mandatserteilung über die voraussichtlichen Kosten auf.

Unsere Videos

Unsere Videos erklären, wie Sie sich bei Ermittlungen, Vorladungen, Durchsuchungen oder strafrechtlichen Vorwürfen richtig verhalten.

Kontakt zur
Anwaltskanzlei

Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen.

Zwei Mitarbeiterinnen am Empfang der Anwaltskanzlei Schmid, eine telefoniert

unsere leistungen
im Strafrecht

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann weitreichende persönliche und berufliche Folgen haben. Wir vertreten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln frühzeitig eine individuelle Verteidigungsstrategie für Ihren Fall.

Warum Rechtsanwalt Robin Schmid?

✅ Spezialisierung auf das Strafrecht seit mehr als 20 Jahren.

✅ Fachanwalt für Strafrecht.

✅ Erfolg im Strafrecht braucht den richtigen Verteidiger

✅ Verfahren sind offen – wir schaffen Klarheit

✅ Viele Verfahren lassen sich bereits außergerichtlich beenden

✅ Erfahrung, Strategie und Engagement machen den Unterschied

Ich verteidige unvoreingenommen, engagiert und mit klarem juristischen Verstand – damit Ihre Rechte nicht nur gewahrt, sondern durchgesetzt werden.

Ich kämpfe für Ihr Recht – mit Nachdruck, Integrität und Kompetenz.

 

Die frühzeitige Verteidigung spielt eine wichtige Rolle

Im Strafrecht spielt insbesondere die frühzeitige Verteidigung eine wichtige Rolle.

Denn ob Beschuldigter, Angeklagter oder Geschädigter einer Straftat: in kaum einem anderen Rechtsgebiet können die Weichen für den Ausgang des Verfahrens so entscheidend gestellt werden wie im Strafrecht.

Über 80 % aller angeklagten Strafverfahren enden mit einer Verurteilung. Oft wird übersehen, dass der Betroffene im Strafrecht einer Übermacht an prozessualen Gegnern gegenübersteht – von Staatsanwalt, Nebenkläger, Sachverständigen bis hin zu den Medien und leider auch manchmal den Richtern; Strafverfahren sind unter diesen Umständen kaum ausgewogen.

Auch Ereignisse mit strafrechtlichem Bezug wie beispielsweise eine Verhaftung oder eine Haus- / Durchsuchung erzeugen ernsthafte Krisen, die nur durch adäquate und rechtzeitige Vorbeugemaßnahmen verhindert oder eingegrenzt werden können.

Deshalb ist es von größter Wichtigkeit von Beginn des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens einen spezialisierten Rechtsanwalt = Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, der über die notwendige prozessuale und berufliche Erfahrung, insbesondere in den komplexen Teilbereichen wie Wirtschafts-, Sexual-, und Kapitaldelikten, sowie den Rechtsmitteln der Berufung und Revision hat.

Entscheidend für Erfolg im Strafrecht ist die richtige Strategie. Diese basiert ausschließlich auf der Qualifikation, Expertise und Erfahrung des Verteidigers, der im Umgang mit Ermittlungsbehörden, Staatsanwälten und Richtern geübt ist.

Wann Sie sofort einen Verteidiger (Fachanwalt für Strafrecht) zu Rate ziehen sollten:

Wichtiger Tipp von RA Schmid:

„Erscheinen Sie auf keinen Fall zu einer Vernehmung bei polizeilicher Vorladung. Kontaktieren Sie mich bereits, wenn Sie von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen wurden. In diesem Stadium bestehen oftmals noch sehr gute Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Im Ermittlungsverfahren habe ich eine sehr hohe Erfolgsquote. Diese Chancen können sich durch eine Aussage bei der Polizei, auch wenn sie unschuldig sind, massiv verschlechtern. Ein Schweigen wird hingegen nie gegen Sie gewertet.“

Machen Sie also in keinem Fall Angaben bei der Polizei (Aussageverweigerungsrecht), schweigen Sie  – auch wenn es schwer fällt.

Das Schweigen als ein Recht zu erkennen, und unter Umständen sogar als dringend gebotene Verteidigungsmaßnahme, fällt dem im Prozess Unerfahrenen schwer. Trotz aller gesitteten und teils zuvor kommenden Verhaltensweisen eines Polizeibeamten ist die Vernehmung kein Gespräch, das an den herrschenden sozialen Umgangsformen gemessen wird. Es ist eine Kriminaluntersuchung, an deren Ende ein für den Beschuldigten verheerendes Strafurteil der allmächtigen Staatsgewalt stehen kann. Kein Bürger hat die Pflicht, selbst in den weit geöffneten Rachen der Justiz zu springen oder sich auch nur in diese Gefahr zu begeben.

Lesen Sie hierzu auch meinen Erste-Hilfe-Leitfaden.

  • Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten.
  • Ihrer Wohnung / Geschäftsgebäude wird / wurde durchsucht.
  • Die Staatsanwaltschaft hat gegen Sie Anklage erhoben.
  • Gegen Sie wurde ein Strafbefehl erlassen.
  • Sie wurden von einem Gericht wegen einer Straftat verurteilt.

Strafverteidigung bei allen Strafsachen

In allen Stadien des Ermittlungs- und/oder gerichtlichen Verfahrens (Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage).

Besondere Kenntnisse habe ich zudem durch langjährige Praxis und Erfahrung im Jugendstrafrecht.

Auf der anderen Seite vertreten wir auch seit Jahren Opfer von Straftaten vor allem bei Sexual- und Gewaltschutzsachen  (Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Beistand, Schmerzensgeld, Gewaltschutz usw.).

 

Sie haben Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft Schwäbisch Gmünd?

Warten Sie nicht – wir helfen sofort, kompetent und diskret.

Sonstiges

Umfassende Beratung durch Strafverteidiger in Schwäbisch Gmünd

Die angeschuldigten Taten in einem Strafverfahren können ein weites Spektrum umfassen. Straftaten haben oft auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete wie verkehrsrechtlichen Aspekte (z. B. bei Trunkenheit am Steuer) oder dem Arbeitsrecht (bei Urkundenfälschung etc.). Wenn Sie eine Strafanzeige in einem Fall von häuslicher Gewalt bekommen haben, kann dies sogar familienrechtliche Konsequenzen haben.

Mit unserer Anwaltskanzlei haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie zu all diesen zivilrechtlichen Zusammenhängen und Rechtsfragen umfassend beraten kann. Bei Bedarf bespreche ich mich mit meinen Kollegen, die als Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte in ihrem jeweiligen Gebiet über jahrelange Erfahrung verfügen. So stelle ich sicher, dass Ihre Interessen vollumfänglich vertreten werden – auch über die strafrechtlichen Aspekte hinaus.

 

Opferanwalt in Schwäbisch Gmünd

Sie wurden Opfer einer Straftat? Auch in dieser Situation ist meine Kanzlei für Sie da. Als Betroffener eines Verbrechens profitieren in besonderer Weise, wenn Sie einen Fachanwalt für Strafrecht als Ihren anwaltlichen Beistand engagieren. Als erfahren Verteidiger bin ich in der Lage sie umfassend zu beraten. Mögliche Strategien der Verteidigung sind mir bekannt und ich kann Sie darauf vorbereiten.

Wir vertreten als Opferanwalt in Schwäbisch Gmünd seit Jahren Opfer von Straftaten, vor allem bei Sexual- und Gewaltschutzsachen (Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Beistand, Schmerzensgeld, Gewaltschutz und andere Angelegenheiten).

 

Rechtsanwalt Schmid verteidigt Sie im gesamten Strafverfahren.

Allen Mandanten begegnen er und sein Team und mit der gleichen Aufrichtigkeit, Verschwiegenheit, Treue und einem hohen Anspruch an die eigene Arbeit.

„Mein Team und ich vertreten jeden Mandanten mit dem gleichen Engagement. In allen Verfahren.

Wir kämpfen hartnäckig und absolut parteiisch für Ihr Recht. Unabhängig davon ob Sie schuldig oder unschuldig sind.“

Umgehend prüfen die Experten Ihre Möglichkeiten über die Akteneinsicht, dann stellt Herr Schmid als Ihr Verteidiger Waffengleichheit zwischen dem Staat und Ihnen her und schützt Sie vor unfairen Mitteln.