Unsere Erfahrung, Expertise und Qualifikation im Strafrecht
In kaum einem anderen Rechtsgebiet können die Weichen durch den Anwalt so entscheidend gestellt werden wie im Strafrecht.
Der Erfolg im Strafrecht steht und fällt daher mit der Wahl des richtigen Strafverteidigers.
Robin Schmid ist Diplomjurist, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist seit nahezu 20 Jahren die strafrechtliche Beratung und Vertretung in Strafverfahren aller Art.
Als Strafverteidiger bzw. Fachanwalt für Strafrecht sind Herr Rechtsanwalt Robin Schmid und sein Team in Schwäbisch Gmünd und bundesweit tätig. Dabei vertritt Robin Schmid als erfahrener Prozessanwalt sowohl Beschuldigte und Angeklagte bereits ab dem Ermittlungsverfahren und vor allen Strafgerichten einschließlich der Rechtsmittelinstanzen der Berufung oder Revision zum Bundesgerichtshof.
Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht kämpft Herr Schmid für Ihre Rechte als Beschuldigter / Angeklagter und entwickelt die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie. Denn entscheidend für Erfolg im Strafrecht ist die richtige Strategie, die ausschließlich auf Erfahrung, Expertise und Qualifikation des Verteidigers beruht.
Als erfahrener Anwalt für Strafrecht aus Schwäbisch Gmünd steht für Herrn Schmid immer das bestmögliche Ergebnis im Vordergrund: Ob Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine angemessene Strafe unter Berücksichtigung aller Umstände – Herr Rechtsanwalt Schmid kämpft für Ihr Recht – unvoreingenommen, engagiert und kompetent.
✓ Erfolg im Strafrecht steht und fällt mit der Wahl des richtigen Verteidigers
✓ Der Ausgang eines Strafverfahrens ist meist offen
✓ Nahezu die Hälfte aller Verfahren lassen sich außergerichtlich klären
✓ Ausschlaggebend ist die richtige Verteidigungsstrategie
Unsere Stärken im Strafrecht
24h Notdienst
Fachanwalt für Strafrecht
optimale Verteidigungsstrategie
kurzfristige Termine
überdurchschnittliche Ergebnisse
langjährige Erfahrung als Prozessanwalt
Die frühzeitige Verteidigung spielt eine wichtige Rolle
Im Strafrecht spielt insbesondere die frühzeitige Verteidigung eine wichtige Rolle.
Denn ob Beschuldigter, Angeklagter oder Geschädigter einer Straftat: in kaum einem anderen Rechtsgebiet können die Weichen für den Ausgang des Verfahrens so entscheidend gestellt werden wie im Strafrecht.
Über 80 % aller angeklagten Strafverfahren enden mit einer Verurteilung. Oft wird übersehen, dass der Betroffene im Strafrecht einer Übermacht an prozessualen Gegnern gegenübersteht – von Staatsanwalt, Nebenkläger, Sachverständigen bis hin zu den Medien und leider auch manchmal den Richtern; Strafverfahren sind unter diesen Umständen kaum ausgewogen.
Auch Ereignisse mit strafrechtlichem Bezug wie beispielsweise eine Verhaftung oder eine Haus- / Durchsuchung erzeugen ernsthafte Krisen, die nur durch adäquate und rechtzeitige Vorbeugemaßnahmen verhindert oder eingegrenzt werden können.
Deshalb ist es von größter Wichtigkeit von Beginn des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens einen spezialisierten Rechtsanwalt = Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, der über die notwendige prozessuale und berufliche Erfahrung, insbesondere in den komplexen Teilbereichen wie Wirtschafts-, Sexual-, und Kapitaldelikten, sowie den Rechtsmitteln der Berufung und Revision hat.
Entscheidend für Erfolg im Strafrecht ist die richtige Strategie. Diese basiert ausschließlich auf der Qualifikation, Expertise und Erfahrung des Verteidigers, der im Umgang mit Ermittlungsbehörden, Staatsanwälten und Richtern geübt ist.
Wann Sie sofort einen Verteidiger (Fachanwalt für Strafrecht) zu Rate ziehen sollten:
- Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten.
- Ihrer Wohnung / Geschäftsgebäude wird / wurde durchsucht.
- Die Staatsanwaltschaft hat gegen Sie Anklage erhoben.
- Gegen Sie wurde ein Strafbefehl erlassen.
- Sie wurden von einem Gericht wegen einer Straftat verurteilt.
Wichtiger Tipp von RA Schmid:
„Erscheinen Sie auf keinen Fall zu einer Vernehmung bei polizeilicher Vorladung. Kontaktieren Sie mich bereits, wenn Sie von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen wurden. In diesem Stadium bestehen oftmals noch sehr gute Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Im Ermittlungsverfahren habe ich eine sehr hohe Erfolgsquote. Diese Chancen können sich durch eine Aussage bei der Polizei, auch wenn sie unschuldig sind, massiv verschlechtern. Ein Schweigen wird hingegen nie gegen Sie gewertet.“
Machen Sie also in keinem Fall Angaben bei der Polizei (Aussageverweigerungsrecht), schweigen Sie – auch wenn es schwer fällt.
Das Schweigen als ein Recht zu erkennen, und unter Umständen sogar als dringend gebotene Verteidigungsmaßnahme, fällt dem im Prozess Unerfahrenen schwer. Trotz aller gesitteten und teils zuvor kommenden Verhaltensweisen eines Polizeibeamten ist die Vernehmung kein Gespräch, das an den herrschenden sozialen Umgangsformen gemessen wird. Es ist eine Kriminaluntersuchung, an deren Ende ein für den Beschuldigten verheerendes Strafurteil der allmächtigen Staatsgewalt stehen kann. Kein Bürger hat die Pflicht, selbst in den weit geöffneten Rachen der Justiz zu springen oder sich auch nur in diese Gefahr zu begeben.
Lesen Sie hierzu auch meinen Erste-Hilfe-Leitfaden.
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Rechtsanwalt Schmid verteidigt Sie im gesamten Strafverfahren.
Allen Mandanten begegnen er und sein Team und mit der gleichen Aufrichtigkeit, Verschwiegenheit, Treue und einem hohen Anspruch an die eigene Arbeit.
„Mein Team und ich vertreten jeden Mandanten mit dem gleichen Engagement. In allen Verfahren.
Wir kämpfen hartnäckig und absolut parteiisch für Ihr Recht. Unabhängig davon ob Sie schuldig oder unschuldig sind.“
Umgehend prüfen die Experten Ihre Möglichkeiten über die Akteneinsicht, dann stellt Herr Schmid als Ihr Verteidiger Waffengleichheit zwischen dem Staat und Ihnen her und schützt Sie vor unfairen Mitteln.

Lohnt es sich in meinem Fall überhaupt, einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen?
Ja, einen Fachanwalt für Strafrecht zu engagieren, lohnt sich immer. Wenn Sie einmal als Angeklagter ohne Rechtsanwalt vor Gericht gestanden haben, dann kennen Sie die Antwort auf diese Frage bereits. Wenn sich selbst im Strafrecht tätige Anwälte in eigener Sache niemals selbst verteidigen würden, dann wissen Sie, dass es dafür gute Gründe gibt.
In den meisten Fällen lohnt sich die Investition in einen guten Rechtsanwalt gerade im Strafrecht, denn bereits bei einer Reduzierung der Geldstrafe rentiert es sich für Sie wirtschaftlich ebenso wie bei der Vermeidung einer Haftstrafe. Bei einem Freispruch lohnt es sich natürlich umso mehr, da dann die Staatskasse sogar die notwendigen Auslagen trägt.
Am sinnvollsten ist die Beauftragung direkt nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung, da in manchen Fällen eine Anklage durch effektive und werthaltige Verteidigung abgewendet werden kann.
Für die Opfer von Straftaten ist ebenfalls ein Fachanwalt für Strafrecht die erste Wahl, wenn es um die Interessenvertretung wegen einer erlittenen Straftat oder die Beauftragung als Nebenklagevertreter in der Hauptverhandlung geht. Die Kosten werden im Falle einer Verurteilung dem Angeklagten auferlegt. In manchen Fällen übernimmt auch der Staat bei der Nebenklage die Kosten im Wege einer Beiordnung, z.B. wenn eine Sexualstraftat oder ein anderes schwerwiegendes Verbrechen vorliegt.
Ich setze mich für Sie ein – kompetent, effektiv, schnell.
Was mach einen guten Strafverteidiger aus?
Strafverteidigung bei allen Strafsachen
wie insbesondere bei
- Körperverletzungsdelikten, §§ 223 ff StGB
- Betrug, § 263 StGB und Vermögensdelikten
- Wirtschaftskriminalität
- Diebstahl § 242 StGB
- Raub, § 249 StGB,
- Erpressung § 253 StGB,
- Urkundenfälschung, § 267 StGB,
- Sachbeschädigung § 303 StGB,
- Betäubungsmittelstraftaten, §§ 29 – 30b BtMG,
- Kapitalstraftaten: Mord, Totschlag, schwere Kopfverletzung mit Todesfolge
- Sexualdelikten: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, §§ 177 ff StGB
- Verkehrsstrafrecht
- Trunkenheit am Steuer, Drogenfahrt,
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw.
- Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder, Geschwindigkeitsverstoß usw.)
in allen Stadien des Ermittlungs- und/oder gerichtlichen Verfahrens (Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage).
Besondere Kenntnisse habe ich zudem durch langjährige Praxis und Erfahrung im Jugendstrafrecht.
Auf der anderen Seite vertreten wir auch seit Jahren Opfer von Straftaten vor allem bei Sexual- und Gewaltschutzsachen (Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Beistand, Schmerzensgeld, Gewaltschutz usw.).


Robin Schmid + Kollegen
Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.
Umfassende Beratung durch Strafverteidiger in Schwäbisch Gmünd
Die angeschuldigten Taten in einem Strafverfahren können ein weites Spektrum umfassen. Straftaten haben oft auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete wie verkehrsrechtlichen Aspekte (z. B. bei Trunkenheit am Steuer) oder dem Arbeitsrecht (bei Urkundenfälschung etc.). Wenn Sie eine Strafanzeige in einem Fall von häuslicher Gewalt bekommen haben, kann dies sogar familienrechtliche Konsequenzen haben.
Mit unserer Anwaltskanzlei haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie zu all diesen zivilrechtlichen Zusammenhängen und Rechtsfragen umfassend beraten kann. Bei Bedarf bespreche ich mich mit meinen Kollegen, die als Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte in ihrem jeweiligen Gebiet über jahrelange Erfahrung verfügen. So stelle ich sicher, dass Ihre Interessen vollumfänglich vertreten werden – auch über die strafrechtlichen Aspekte hinaus.
Opferanwalt in Schwäbisch Gmünd
Sie wurden Opfer einer Straftat? Auch in dieser Situation ist meine Kanzlei für Sie da. Als Betroffener eines Verbrechens profitieren in besonderer Weise, wenn Sie einen Fachanwalt für Strafrecht als Ihren anwaltlichen Beistand engagieren. Als erfahren Verteidiger bin ich in der Lage sie umfassend zu beraten. Mögliche Strategien der Verteidigung sind mir bekannt und ich kann Sie darauf vorbereiten.
Wir vertreten als Opferanwalt in Schwäbisch Gmünd seit Jahren Opfer von Straftaten, vor allem bei Sexual- und Gewaltschutzsachen (Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Beistand, Schmerzensgeld, Gewaltschutz und andere Angelegenheiten).