Strafrecht
Rechtsanwalt Robin Schmid
Im Strafrecht zählt jede Entscheidung. Als Fachanwalt für Strafrecht steht Robin Schmid Ihnen mit langjähriger Erfahrung, einer klaren Strategie und persönlichem Einsatz als Strafverteidiger zur Seite.
Ihr Fachanwalt für Strafrecht
Ich bin Robin Schmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seit über 20 Jahren verteidige ich Mandanten in Schwäbisch Gmünd und bundesweit – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung oder Revision.
Egal ob Beschuldigter oder Angeklagter: Ich entwickle mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – individuell, durchdacht und gestützt auf langjährige Erfahrung.
Mein Ziel ist dabei immer klar: das bestmögliche Ergebnis – sei es ein Freispruch, eine Verfahrenseinstellung oder eine angemessene Strafe unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation.
Lassen sie ihre probleme
unsere Sorge sein.
- FOCUS TOP Anwalt 2025 Miete & Eigentum
- SOFORTIGE Online-Terminvergabe
- Jahrzehntelange erfahrung
- Regional in Schwäbisch Gmünd
Wir denken nicht nur in Rechtsgebieten, sondern in konkreten Anliegen. Ob akuter Konflikt, dringende Frist oder komplexe Entscheidung: Wir prüfen Ihre Situation, zeigen klare Handlungsoptionen auf und begleiten Sie bei den nächsten Schritten. Schnell, verständlich und mit spezialisierter Expertise.
Fachbeiträge rund
um all unsere Rechtsgebiete
Häufig gestellte Fragen
Ja, die Beauftragung eines Fachanwalts für Strafrecht lohnt sich in aller Regel. Schon eine Reduzierung der Geldstrafe oder die Vermeidung einer Haftstrafe rechtfertigt die Investition. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen.
Am sinnvollsten ist die Beauftragung direkt nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung, weil sich in manchen Fällen eine Anklage durch frühe, effektive Verteidigung abwenden lässt.
Ein Ermittlungsverfahren beginnt meist mit einer Anzeige oder einem Anfangsverdacht. Polizei oder Staatsanwaltschaft befragen Zeugen und sichern Beweise. Als Beschuldigter sollten Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache machen.
Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, prüfen die Rechtslage und greifen – wenn möglich – frühzeitig auf das Verfahren ein, um Nachteile zu vermeiden.
Ein Ermittlungsverfahren beginnt meist mit einer Anzeige oder einem Anfangsverdacht. Polizei oder Staatsanwaltschaft befragen Zeugen und sichern Beweise. Als Beschuldigter sollten Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache machen.
Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, prüfen die Rechtslage und greifen – wenn möglich – frühzeitig auf das Verfahren ein, um Nachteile zu vermeiden.
Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen (sofern vorhanden), notieren Sie Namen der Beamten und machen Sie keine Angaben zur Sache.
Rufen Sie sofort Ihren Strafverteidiger an: 07171 / 104 69 50. Wir sind in Schwäbisch Gmünd für Sie erreichbar und schützen Ihre Rechte.
Ein Strafbefehl ist eine Art Urteil ohne Verhandlung. Sie können innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Wir prüfen, ob sich der Einspruch lohnt und vertreten Sie im anschließenden Verfahren.
Das hängt vom Schweregrad ab: Bei einfacher Körperverletzung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren; bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung deutlich mehr. Häufig gibt es Aussage-gegen-Aussage- oder Notwehr-Konstellationen. Wir prüfen Ihre Verteidigungsrechte und entwickeln eine individuelle Strategie.
Sexualstrafverfahren sind besonders belastend. Wir sorgen für eine ruhige, sachliche Aufarbeitung, prüfen die Glaubhaftigkeit von Aussagen und setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein – diskret und mit Erfahrung.
Idealerweise so früh wie möglich – spätestens bei polizeilicher Vorladung, Hausdurchsuchung oder wenn Sie als Beschuldigter geführt werden. Frühes Handeln verbessert oft die Verteidigungsposition.
In diesen Verfahren ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend. Wir prüfen, ob tatsächlich strafbarer Besitz vorliegt, wie die Beweislage ist und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Absolute Vertraulichkeit ist selbstverständlich.
Ja, wir vertreten Jugendliche und Heranwachsende in allen strafrechtlichen Verfahren. Ziel ist eine zweite Chance und nachhaltige Lösungen statt reiner Strafe.
Wir beantragen Akteneinsicht sofort nach Mandatierung. Die Akteineinsicht erfolgt duch die Staatsanwaltschaf oder das Gericht. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Behörde, wir halten Sie jedoch fortlaufend auf dem Laufenden und reagieren unmittelbar nach Einsichtnahme.
Die Kosten hängen von Art und Umfang des Verfahrens ab. In einfacheren Ermittlungsverfahren gelten häufig die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG; in komplexeren Verfahren vereinbaren wir wir unseren Mandanten eine individuelles Honorar (Vergütungsvereinbarung).
Transparenz ist uns wichtig: Wir klären Sie vor Mandatserteilung über die voraussichtlichen Kosten auf.
Unsere Videos
Unsere Videos erklären, wie Sie sich bei Ermittlungen, Vorladungen, Durchsuchungen oder strafrechtlichen Vorwürfen richtig verhalten.
Kontakt zur
Anwaltskanzlei
Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen.

unsere leistungen
im Strafrecht
Ein strafrechtlicher Vorwurf kann weitreichende persönliche und berufliche Folgen haben. Wir vertreten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln frühzeitig eine individuelle Verteidigungsstrategie für Ihren Fall.
Warum Rechtsanwalt Robin Schmid?
✅ Spezialisierung auf das Strafrecht seit mehr als 20 Jahren.
✅ Fachanwalt für Strafrecht.
✅ Erfolg im Strafrecht braucht den richtigen Verteidiger
✅ Verfahren sind offen – wir schaffen Klarheit
✅ Viele Verfahren lassen sich bereits außergerichtlich beenden
✅ Erfahrung, Strategie und Engagement machen den Unterschied
Ich verteidige unvoreingenommen, engagiert und mit klarem juristischen Verstand – damit Ihre Rechte nicht nur gewahrt, sondern durchgesetzt werden.
Ich kämpfe für Ihr Recht – mit Nachdruck, Integrität und Kompetenz.
Die frühzeitige Verteidigung spielt eine wichtige Rolle
Im Strafrecht spielt insbesondere die frühzeitige Verteidigung eine wichtige Rolle.
Denn ob Beschuldigter, Angeklagter oder Geschädigter einer Straftat: in kaum einem anderen Rechtsgebiet können die Weichen für den Ausgang des Verfahrens so entscheidend gestellt werden wie im Strafrecht.
Über 80 % aller angeklagten Strafverfahren enden mit einer Verurteilung. Oft wird übersehen, dass der Betroffene im Strafrecht einer Übermacht an prozessualen Gegnern gegenübersteht – von Staatsanwalt, Nebenkläger, Sachverständigen bis hin zu den Medien und leider auch manchmal den Richtern; Strafverfahren sind unter diesen Umständen kaum ausgewogen.
Auch Ereignisse mit strafrechtlichem Bezug wie beispielsweise eine Verhaftung oder eine Haus- / Durchsuchung erzeugen ernsthafte Krisen, die nur durch adäquate und rechtzeitige Vorbeugemaßnahmen verhindert oder eingegrenzt werden können.
Deshalb ist es von größter Wichtigkeit von Beginn des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens einen spezialisierten Rechtsanwalt = Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, der über die notwendige prozessuale und berufliche Erfahrung, insbesondere in den komplexen Teilbereichen wie Wirtschafts-, Sexual-, und Kapitaldelikten, sowie den Rechtsmitteln der Berufung und Revision hat.
Entscheidend für Erfolg im Strafrecht ist die richtige Strategie. Diese basiert ausschließlich auf der Qualifikation, Expertise und Erfahrung des Verteidigers, der im Umgang mit Ermittlungsbehörden, Staatsanwälten und Richtern geübt ist.
Wann Sie sofort einen Verteidiger (Fachanwalt für Strafrecht) zu Rate ziehen sollten:
Wichtiger Tipp von RA Schmid:
„Erscheinen Sie auf keinen Fall zu einer Vernehmung bei polizeilicher Vorladung. Kontaktieren Sie mich bereits, wenn Sie von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen wurden. In diesem Stadium bestehen oftmals noch sehr gute Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Im Ermittlungsverfahren habe ich eine sehr hohe Erfolgsquote. Diese Chancen können sich durch eine Aussage bei der Polizei, auch wenn sie unschuldig sind, massiv verschlechtern. Ein Schweigen wird hingegen nie gegen Sie gewertet.“
Machen Sie also in keinem Fall Angaben bei der Polizei (Aussageverweigerungsrecht), schweigen Sie – auch wenn es schwer fällt.
Das Schweigen als ein Recht zu erkennen, und unter Umständen sogar als dringend gebotene Verteidigungsmaßnahme, fällt dem im Prozess Unerfahrenen schwer. Trotz aller gesitteten und teils zuvor kommenden Verhaltensweisen eines Polizeibeamten ist die Vernehmung kein Gespräch, das an den herrschenden sozialen Umgangsformen gemessen wird. Es ist eine Kriminaluntersuchung, an deren Ende ein für den Beschuldigten verheerendes Strafurteil der allmächtigen Staatsgewalt stehen kann. Kein Bürger hat die Pflicht, selbst in den weit geöffneten Rachen der Justiz zu springen oder sich auch nur in diese Gefahr zu begeben.
Lesen Sie hierzu auch meinen Erste-Hilfe-Leitfaden.
- Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten.
- Ihrer Wohnung / Geschäftsgebäude wird / wurde durchsucht.
- Die Staatsanwaltschaft hat gegen Sie Anklage erhoben.
- Gegen Sie wurde ein Strafbefehl erlassen.
- Sie wurden von einem Gericht wegen einer Straftat verurteilt.
Strafverteidigung bei allen Strafsachen
In allen Stadien des Ermittlungs- und/oder gerichtlichen Verfahrens (Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage).
Besondere Kenntnisse habe ich zudem durch langjährige Praxis und Erfahrung im Jugendstrafrecht.
Auf der anderen Seite vertreten wir auch seit Jahren Opfer von Straftaten vor allem bei Sexual- und Gewaltschutzsachen (Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Beistand, Schmerzensgeld, Gewaltschutz usw.).
- wie insbesondere bei
Körperverletzungsdelikten, §§ 223 ff StGB - Betrug, § 263 StGB und Vermögensdelikten
- Wirtschaftskriminalität
- Diebstahl § 242 StGB
- Raub, § 249 StGB
- Erpressung § 253 StGB
- Urkundenfälschung, § 267 StGB
- Sachbeschädigung § 303 StGB
- Betäubungsmittelstraftaten, §§ 29 – 30b BtMG
- Kapitalstraftaten: Mord, Totschlag, schwere Kopfverletzung mit Todesfolge
- Sexualdelikten: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, §§ 177 ff StGB
- Verkehrsstrafrecht
- Trunkenheit am Steuer, Drogenfahrt,
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw.
- Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder, Geschwindigkeitsverstoß usw.)
Sie haben Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft Schwäbisch Gmünd?
Warten Sie nicht – wir helfen sofort, kompetent und diskret.
Sonstiges
Umfassende Beratung durch Strafverteidiger in Schwäbisch Gmünd
Die angeschuldigten Taten in einem Strafverfahren können ein weites Spektrum umfassen. Straftaten haben oft auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete wie verkehrsrechtlichen Aspekte (z. B. bei Trunkenheit am Steuer) oder dem Arbeitsrecht (bei Urkundenfälschung etc.). Wenn Sie eine Strafanzeige in einem Fall von häuslicher Gewalt bekommen haben, kann dies sogar familienrechtliche Konsequenzen haben.
Mit unserer Anwaltskanzlei haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie zu all diesen zivilrechtlichen Zusammenhängen und Rechtsfragen umfassend beraten kann. Bei Bedarf bespreche ich mich mit meinen Kollegen, die als Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte in ihrem jeweiligen Gebiet über jahrelange Erfahrung verfügen. So stelle ich sicher, dass Ihre Interessen vollumfänglich vertreten werden – auch über die strafrechtlichen Aspekte hinaus.
Opferanwalt in Schwäbisch Gmünd
Sie wurden Opfer einer Straftat? Auch in dieser Situation ist meine Kanzlei für Sie da. Als Betroffener eines Verbrechens profitieren in besonderer Weise, wenn Sie einen Fachanwalt für Strafrecht als Ihren anwaltlichen Beistand engagieren. Als erfahren Verteidiger bin ich in der Lage sie umfassend zu beraten. Mögliche Strategien der Verteidigung sind mir bekannt und ich kann Sie darauf vorbereiten.
Wir vertreten als Opferanwalt in Schwäbisch Gmünd seit Jahren Opfer von Straftaten, vor allem bei Sexual- und Gewaltschutzsachen (Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Beistand, Schmerzensgeld, Gewaltschutz und andere Angelegenheiten).
Rechtsanwalt Schmid verteidigt Sie im gesamten Strafverfahren.
Allen Mandanten begegnen er und sein Team und mit der gleichen Aufrichtigkeit, Verschwiegenheit, Treue und einem hohen Anspruch an die eigene Arbeit.
„Mein Team und ich vertreten jeden Mandanten mit dem gleichen Engagement. In allen Verfahren.
Wir kämpfen hartnäckig und absolut parteiisch für Ihr Recht. Unabhängig davon ob Sie schuldig oder unschuldig sind.“
Umgehend prüfen die Experten Ihre Möglichkeiten über die Akteneinsicht, dann stellt Herr Schmid als Ihr Verteidiger Waffengleichheit zwischen dem Staat und Ihnen her und schützt Sie vor unfairen Mitteln.