Mak­ler­recht

Rechtsanwalt Dr. Martin Ludwig

Ob Immobilienkauf, Mietvertrag oder Kapitalanlage – Makler spielen eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Immobiliengeschäften. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über Provisionen, Auftragsverhältnisse, Doppelmaklertätigkeit oder Informationspflichten.

Rechtsanwalt für Maklerrecht – Beratung, Vertragsprüfung und Prozessvertretung

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit besonderer Erfahrung im Maklerrecht unterstütze ich Makler, Käufer, Verkäufer, Vermieter und Mieter bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung maklerrechtlicher Ansprüche. Ich begleite Sie außergerichtlich, in Verhandlungen und vor Gericht – kompetent, durchsetzungsstark und mit Blick auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Rechtsanwalt Dr. Martin Ludwig, Fachanwalt für Mietrecht mit besonderer Erfahrung im Maklerrecht

Lassen sie ihre probleme
unsere Sorge sein.

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Wir denken nicht nur in Rechtsgebieten, sondern in konkreten Anliegen. Ob akuter Konflikt, dringende Frist oder komplexe Entscheidung: Wir prüfen Ihre Situation, zeigen klare Handlungsoptionen auf und begleiten Sie bei den nächsten Schritten. Schnell, verständlich und mit spezialisierter Expertise.

Fachbeiträge rund
um all unsere Rechtsgebiete

Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche…

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Justitia-Statue im Büro der Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen in Schwäbisch Gmünd

Ärger beim Werkvertrag? Das können Sie tun!

Der Werkvertrag gehört neben dem Kauf- und dem Dienstvertrag zu den am häufigsten abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen. Kein Wunder, dass er auch oft zum Anlass für juristische Auseinandersetzungen bietet. In diesem Beitrag erklären wir die…

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Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich ja – ein sogenannter „Doppeltätiger Makler“ kann sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer eine Provision verlangen. Dies ist aber nur zulässig, wenn beide Seiten darüber vollständig aufgeklärt wurden und dem zustimmen. Ohne diese Transparenz kann der Provisionsanspruch entfallen. In der Praxis ist dies oft ein Streitpunkt.

Ein bloßer Nachweis (z. B. die Mitteilung über den Eigentümer einer Immobilie) reicht dann aus, wenn der spätere Vertragsschluss kausal auf diesen Hinweis zurückzuführen ist. Der Nachweis muss jedoch so konkret sein, dass der Auftraggeber unmittelbar in Verhandlungen treten kann. Ist die Information ungenau oder unbrauchbar, besteht kein Provisionsanspruch.

Kommt der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder per E-Mail, Internetformular oder Telefon zustande, handelt es sich oft um ein Fernabsatzgeschäft. In diesem Fall steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Wird nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, kann der Vertrag sogar noch Monate später widerrufen werden – mit der Folge, dass keine Provision zu zahlen ist.

Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Erfolgt diese Belehrung nicht, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Widerruft der Kunde wirksam, verliert der Makler den Provisionsanspruch, selbst wenn die Immobilie erfolgreich vermittelt wurde – es sei denn, es lag eine ausdrückliche Zustimmung zum sofortigen Tätigwerden mit Verlust des Widerrufsrechts vor.

Ja, auch ein mündlicher Maklervertrag ist grundsätzlich wirksam. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings trägt der Makler im Streitfall die Beweislast dafür, dass der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist, und welche Inhalte vereinbart wurden – was ohne Schriftform oft schwierig nachzuweisen ist.

Ein Provisionsanspruch kann entfallen, wenn der Makler sich sittenwidrig verhält – etwa durch arglistige Täuschung, bewusstes Zurückhalten wichtiger Informationen oder durch das Vertreten widerstreitender Interessen ohne Offenlegung. Auch bei grobem Fehlverhalten oder Verzögerung bei der Geltendmachung (z. B. Verwirkung) kann der Anspruch verloren gehen

Das Maklerrecht ist nicht in einem eigenen Gesetz geregelt, sondern findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in §§ 652–656 BGB.

Es betrifft u. a.:

  • Abschluss und Inhalt von Maklerverträgen (einfach, qualifiziert, Alleinauftrag)

  • Höhe und Fälligkeit von Maklerprovisionen (Courtage)

  • Voraussetzungen für den Provisionsanspruch

  • Rechte und Pflichten des Maklers (z. B. Nachweis, Vermittlung, Aufklärung)

  • Vermeidung oder Rückforderung unberechtigter Maklergebühren

  • Probleme bei Doppeltätigkeit oder fehlendem Nachweis

Ein Maklervertrag kommt formfrei zustande – auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten. Dennoch empfiehlt sich dringend eine schriftliche Fixierung der wesentlichen Punkte:

  • Art des Maklers: Nachweismakler oder Vermittlungsmakler

  • Art des Auftrags: einfacher Maklervertrag, Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag

  • Höhe der Provision und Fälligkeit

  • Pflicht zur Doppeltätigkeit oder deren Ausschluss

  • Laufzeit und Kündigungsmodalitäten

Wichtig: Seit dem 23.12.2020 gilt bei Wohnungsvermittlung das „Bestellerprinzip“ – wer bestellt, zahlt. Dies gilt für die Vermietung, nicht beim Verkauf!

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf Provision, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Wirksamer Maklervertrag

  • Nachweis oder Vermittlungstätigkeit des Maklers

  • Abschluss eines Hauptvertrags (z. B. Miet- oder Kaufvertrag)

  • Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Hauptvertragsabschluss

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist kein Anspruch auf Zahlung gegeben – oder die gezahlte Provision kann ggf. zurückverlangt werden.

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Anwaltskanzlei

Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen.

Zwei Mitarbeiterinnen am Empfang der Anwaltskanzlei Schmid, eine telefoniert

unsere leistungen
im Maklerrecht

Maklerrecht – Ihre rechtssichere Begleitung bei Immobiliengeschäften

Typische Fälle aus der Praxis – für beide Seiten relevant

Für Makler:

  • Anspruch auf Provision trotz Eigeninitiative des Kunden?
  • Rücktritt vom Geschäft – bleibt die Provision bestehen?

  • Nachweis erbracht, aber kein schriftlicher Vertrag – trotzdem Anspruch?

  • Verhinderung oder Vereitelung des Geschäfts durch den Kunden

  • Abwehr unberechtigter Rückforderungen gezahlter Provisionen

 

Für Käufer / Verkäufer / Mieter / Vermieter:

  • Muss ich die Maklerprovision zahlen – auch ohne Vertrag?

  • Doppelprovision – zulässig oder anfechtbar?

  • Täuschung über Objektzustand / Lage / wirtschaftliche Zusammenhänge

  • Rückforderung gezahlter Maklercourtage

  • Widerrufsrecht bei Maklervertrag per E-Mail / Internetkontakt

Widerruf bei Maklerverträgen – was Mandanten oft nicht wissen

Wird der Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossen, steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§§ 355 ff. BGB). Wird über das Widerrufsrecht nicht oder fehlerhaft belehrt, verlängert sich die Frist deutlich.

💡 Folge: Der Provisionsanspruch kann erlöschen, wenn kein wirksamer Hinweis erfolgte und der Verbraucher rechtzeitig widerruft.

Jetzt beraten lassen – bevor Sie zahlen oder auf Ansprüche verzichten

Ein Streit über die Maklerprovision oder die Wirksamkeit eines Maklervertrags kann schnell hohe finanzielle Risiken mit sich bringen. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung schützt Sie – ob Sie Makler oder Kunde sind.

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