Versicherungsrecht

9 Dinge, die im Schadensfall zu beachten sind

1. Schadenmeldung

Melden Sie den Schaden unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) bei der Versicherung. Dies gilt nicht nur im Sachschadensbereich (z.B. Hausrat, Gebäude, Agrar, Gewerbeversicherungen, Haftpflicht, KFZ, etc.) sondern auch im Bereich von Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Teilen Sie dem Versicherer die relevanten Daten – Zeit und Ort des Schadens, Art des Schadensfalls, ggf. Verursacher mit sowie die entsprechende Versicherungsnummer. Der Versicherer erklärt Ihnen zunächst, wie es weiter geht.

2. Beweissicherung

Fotos und Videos der Schadenursache und des Folgeschadens sind das A und O! Anschaffungsbelege sind ebenfalls sehr wichtig. Falls es sich um einen Einbruch gehandelt hat, ist unverzüglich – wenn möglich sofort – eine Stehlgutliste zu erstellen welche der Polizei und der Versicherung zur Verfügung gestellt werden muss.

3. Schadensminderung

Sie sind zur Schadensminderung verpflichtet. Ausschlaggebend ist grundsätzlich, was Sie für Maßnahmen ergriffen hätten, wenn Sie nicht versichert gewesen wären. Beispielsweise wird grds. jeder bei einem Leitungswasserschaden zunächst das Wasser abdrehen, dass kein weiteres Wasser mehr aus dem Rohrsystem austreten kann. Ein Installateur wird gerufen welcher zumindest die Schadenursache sucht und behebt, die Feuchtigkeit im Boden und den Wänden misst und eine Trocknung installiert.

4. Dokumentation

Notieren Sie sich, welche Arbeiten durch wen in welcher Zeit in Eigenleistung erbracht wurden. Fertigen Sie Bilder des Fortgangs der Arbeiten an.

5. Reparatur

Beginnen Sie grundsätzlich nicht mit der Reparatur bevor der Versicherer nicht die Gelegenheit hatte, sich ein Bild des gesamten Schadens zu machen – Ausnahme: Schadenminderung! Senden Sie die Angebote der Handwerker an die Versicherung und warten Sie die Freigaben ab. – Ausnahme: Schadenminderung! Wurden die Angebote durch den Versicherer nicht in voller Höhe freigegeben, setzen Sie sich mit Ihrem Handwerker in Verbindung.

6. Obliegenheiten

Obliegenheiten sind vor und im Versicherungsfall zu beachten. Diese sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Klassische Beispiele hierzu ist die bereits oft angesprochene Schadenminderungspflicht im Versicherungsfall. Vor dem Versicherungsfall ist z.B. zu beachten, dass Gebäude zu beheizen sind, Umbauarbeiten – Gerüst – mitzuteilen sind und leerstehende Gebäude ebenfalls der Versicherung zu melden sind. Bei Verletzung der Obliegenheiten kann der Versicherer komplett leistungsfrei sein. Oft kürzen die Versicherer zu sehr, sodass Sie nicht mit der vom Versicherer vorgeschlagenen Quote einverstanden sein müssen.

7. Zuständigkeiten beachten

Es kommt vor, dass Ihr Gebäude durch Handlungen anderer Personen beschädigt wird. Beispielsweise bohrt ein Handwerker ausversehen ein Loch in die Wasserleitung, oder ein Wasserschaden Ihres Nachbarn wirkt sich auf Ihr Gebäude aus und beschädigt dieses. Und nun? Der erste Gedanke: Die Haftpflichtversicherung des Verursachers soll das zahlen, ich melde das doch nicht meiner eigenen Versicherung! Falsch gedacht!

Melden Sie Schäden an Ihrem Gebäude, Hausrat, landwirtschaftlich genutzten Gebäude, etc. immer Ihrer eigenen Versicherung! Diese Versicherungen sind Neuwertversicherungen und ersetzen grds. den Neuwert, während die Haftpflichtversicherung lediglich den Zeitwert entschädigen muss. Teilen Sie daher Ihrer Versicherung die Daten des Verursachers mit, Ihre Versicherung wird die Haftpflichtversicherung des Verursachers in Regress nehmen.

8. Selbstbehalt

Selbstbehalte sind regelmäßig von Beginn an vereinbart. Bei häufigen Schadensfällen kann der Versicherer auf die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung hinwirken, dies jedoch regelmäßig nur bei Sanierungsstau oder ähnlichem.

Sollte die Möglichkeit zu einem Regress vorliegen, gilt das sogenannte Quotenvorrecht. Dies bedeutet grundsätzlich, dass Ihnen der Betrag in Höhe des einbehaltenen Selbstbehaltes zusteht. Ihre Versicherung muss Ihnen den Betrag ausbezahlen.

9. Kündigung

Jeder Schaden berechtigt beide Seiten zur Kündigung, dies binnen eines Monats nach Abschluss des Schadens.

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

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