Strafrecht

Trunkenheit am Steuer  // Alkohol- und Drogenfahrt

Strafverteidigung bei Alkohol- und Drogenfahrt

Der Vorwurf, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ein Fahrzeug geführt zu haben, hat meist weitreichende Konsequenzen: Neben einem möglichen Strafverfahren drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, eine MPU, Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe – und oft auch berufliche oder persönliche Einschnitte.

Ob Ihnen eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB), eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vorgeworfen wird – ich biete Ihnen eine fundierte und individuelle Verteidigung. Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen, Fehler im Ermittlungsverfahren aufzudecken und drohende Konsequenzen bestmöglich zu vermeiden oder zu minimieren.

Alkoholfahrt – ab wann ist es strafbar?

Im deutschen Recht gilt:

0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen

Bereits ab 0,3 Promille kann eine strafbare Handlung vorliegen, wenn zusätzlich Fahrfehler oder ein Unfall hinzukommen.

0,5 ‰ ohne Ausfallerscheinungen

Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot)

Ab 1,1 ‰

Absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat nach § 316 StGB, unabhängig vom Fahrverhalten

Ab 1,6 ‰

→ Zusätzlich: MPU-Pflicht, oft mit Abstinenznachweisen
→ Auch bei Fahrradfahrern strafbar

Drogenfahrt – auch geringe Mengen sind strafbar

Der Konsum illegaler Betäubungsmittel (wie Cannabis, Kokain, Amphetamin, MDMA, LSD oder Heroin) im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs kann gleich mehrere Rechtsfolgen nach sich ziehen:

Unterscheidung:

  • Fahren unter Drogeneinfluss (§ 24a StVG):
    Ordnungswidrigkeit bei festgestellten Wirkstoffmengen – auch ohne Fahrfehler
  • Straftat nach § 316 oder § 315c StGB:
    Bei Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefährdung
  • Besitz illegaler Substanzen:
    Zusätzlich Strafverfahren nach BtMG

Wichtig: Schon geringe Mengen THC (Cannabis) im Blut reichen für eine Sanktion.
Zudem drohen oft automatisch MPU und Führerscheinentzug, selbst bei gelegentlichem Konsum.

Typische Folgen bei Alkohol- und Drogenfahrt

TatbestandRechtliche Folge
Trunkenheit im Verkehr (ab 0,3 // 1,1 ‰)Geldstrafe, Punkte, Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU
Gefährdung des StraßenverkehrsFreiheitsstrafe bis zu 5 Jahre, meist kein Führerschein mehr
Fahren unter DrogeneinflussBußgeld, 1 Monat Fahrverbot, Punkte – häufig auch MPU
WiederholungsfallDeutlich härtere Strafen, oft Freiheitsstrafe oder Sperrfrist
MPU-AnordnungBis zu 12 Monate Abstinenznachweise, psychologische Begutachtung

Wie ich Sie verteidige – individuell, diskret, lösungsorientiert

Als Strafverteidigerin prüfe ich für Sie:

Rechtswidrigkeit von Blutentnahmen oder Drogentests
Fehlende Aufklärung oder Einwilligung durch die Polizei
Unklare oder fehlerhafte Gutachten
Entlastende Tatsachen, z. B. kein Fahrbezug bei Drogenbesitz
Vermeidbarkeit von MPU oder Fahrverbot durch Auflagenlösung oder Einstellung

Ich übernehme für Sie:

  • Sofortige Akteneinsicht und Verfahrensprüfung
  • Kommunikation mit Polizei, Führerscheinstelle, Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung im Bußgeld- oder Strafverfahren
  • Vorbereitung auf eine etwaige MPU oder Abstinenzprogramm
  • Anträge auf Sperrfristverkürzung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Was Sie jetzt tun sollten

🚫 Keine Aussage bei der Polizei oder Führerscheinstelle ohne anwaltliche Beratung!
Frühzeitig Kontakt mit einem spezialisierten Anwalt aufnehmen.

In vielen Fällen lassen sich Verfahren einstellen, Fahrverbote vermeiden oder die Führerscheinrückgabe beschleunigen – vorausgesetzt, Sie handeln rechtzeitig.

Besonderheiten bei Cannabis-Fahrten

Seit der Legalisierung von Cannabis zu bestimmten Zwecken besteht Unsicherheit bei Autofahrern.
Wichtig:
Die Entkriminalisierung des Besitzes bedeutet nicht, dass das Fahren unter THC-Einfluss erlaubt ist. Der Grenzwert liegt aktuell bei 1,0 ng/ml THC im Blutserum – bereits nach gelegentlichem Konsum können Sie den Führerschein verlieren.

Ich kläre für Sie:

  • Ist wirklich Fahruntüchtigkeit gegeben?
  • Besteht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit?
  • Gibt es aktuelle Rechtsprechung zu Ihrem Fall?

Vermeiden Sie teure Fehler – setzen Sie auf professionelle Verteidigung

Ein Verfahren wegen Alkohol- oder Drogenfahrt ist kein Bagatelldelikt. Es geht nicht nur um Bußgelder oder Punkte, sondern oft um Ihre berufliche Existenz, familiäre Mobilität oder die langfristige Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

📞 Kontaktieren Sie mich frühzeitig für ein persönliches Beratungsgespräch.
Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren – kompetent, diskret und mit klarem Ziel: Ihre Entlastung.

Wie verhalte ich mich nach einer Alkoholfahrt richtig?

Erst einmal muss beachtet werden, dass allen Alkoholfahrten eine polizeiliche Kontrolle – sei es bei einer Verkehrskontrolle oder nach ein Unfall – zugrunde liegt, also auch eine Alkoholmessung; zunächst Atemalkohol und wenn dann Anhaltspunkte vorliegen auch eine Blutentnahme.

Zunächst muss also die Ordnungsgemäßheit der Alkoholmessung überprüft werden und ob man sich zwischen den Messungen oder der Messung und dem Tatzeitpunkt in der sog. Anflutungsphase befunden hat, d.h. dass der Alkoholaufbau noch im Gange war als die Messung nach der Tatzeit erfolgte. War dies so, so muss auf den wirklichen Alkoholwert zu der Tatzeit zurück gerechnet werden; es darf dann nicht einfach von dem Messergebnis ausgegangen werden.

Ferner könnte auch ein sogenannter Nachtrunk eine Rolle spielen, wenn also beispielsweise nach der Tatzeit bis zur Kontrolle noch Alkohol getrunken worden ist. Aber diese Angaben können heutzutage genau untersucht werden; insbesondere ist nachweisbar, ob die Angaben zum Nachtrunk auch stimmen, besonders dann, wenn Angaben zur konsumierten Alkoholsorte gemacht werden. Diese lässt sich nämlich nachprüfen. Ebenso die Angaben, welcher Alkohol getrunken wurde ist nachprüfbar, da unterschiedliche Alkoholgehalte zu einer unterschiedlichen Alkoholisierung und damit Promillegehalt führen.

Darüber hinaus gibt es weitere zu beachtende Anhaltspunkte zur Festlegung des Alkoholwertes zur Tatzeit, denn nur darauf kommt es an. 

Bei relativer Fahruntüchtigkeit kommt es nur darauf an, dass der Fahrfehler alkoholbedingt war; auch dies kann und muss überprüft werden. 

Vor allen bei Drogenfahrten gibt es keine genauen Richtwerte wie bei Alkoholfahrten. Daher ist der Einzelfall zu beleuchten und die die entspreche Rechtsprechung korrekt anzuwenden. 

Sollte die Alkohol-/ oder Drogenfahrt allerdings feststehen so ist es ratsam sich frühzeitig, wenn nicht sogar sofort, darum zu bemühen, den Führerschein bald wieder zu bekommen oder bereits bei der Gerichtsverhandlung weitere entlastende oder strafmildernde Tatsachen vortragen zu können. Durch bestimmte Maßnahmen kann dies erreicht werden. Auch muss bei der Strafzumessung stets der Einzelfall beachtet werden. 

Ferner können solche Verfahren insbesondere bei rechtzeitiger Einschaltung eines Verteidigers und entsprechender Einlassungen im Wege des Strafbefehlsverfahrens erledigt erden, damit Ihnen eine Gerichtsverhandlung erspart bleibt.

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

Portrait von Rechtsanwältin Yasmin Welz, Nahaufnahme im quadratischen Format

Ihr Kontakt zu unseren Experten

Rechtsanwältin Yasmin Welz

Fachbeiträge rund
um all unsere Rechtsgebiete

Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

mehr erfahren
Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche…

mehr erfahren
Justitia-Statue im Büro der Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen in Schwäbisch Gmünd

Ärger beim Werkvertrag? Das können Sie tun!

Der Werkvertrag gehört neben dem Kauf- und dem Dienstvertrag zu den am häufigsten abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen. Kein Wunder, dass er auch oft zum Anlass für juristische Auseinandersetzungen bietet. In diesem Beitrag erklären wir die…

mehr erfahren