Erste Hilfe

Anklage erhalten – was nun?

Die Anklageschrift ist da: Wie geht es weiter?

Haben Sie bereits eine Anklageschrift erhalten, so wird ein Gerichtstermin (Hauptverhandlung) stattfinden, zu welchem Sie erscheinen müssen. Sollten Sie nicht kommen, so kann das Gericht Sie polizeilich vorführen lassen und / oder einen sog., Vorführungshaftbefehl zur nächsten Verhandlung erlassen.

Sie sollten deswegen sofort einen Verteidiger aufsuchen, so dass umgehend Akteneinsicht beantragt und für die Hauptverhandlung noch entlastende Beweisanträge gestellt werden können. Erforderlichenfalls kann zur Vorbereitung der Verteidigung der Gerichtstermin verschoben werden um genügend Zeit zu haben, die Ermittlungsakte zu studieren, weitere Anträge vorzubereiten, Beweiserhebungen zu veranlassen und die Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Somit ist es nicht zu spät, das Ruder noch herumzureißen.
Bei der Anklage handelt es sich im Weiteren Sinne um eine Prognoseentscheidung bei vorläufiger Sachverhaltsbewertung, § 170 I StPO.

Die Anlage für sich sagt nichts darüber aus, wie gründlich gegen den Beschuldigten ermittelt worden ist und ob es im Rahmen der Gerichtsverhandlung zu einer Verurteilung oder dem von der Staatsanwaltschaft angestrebten Ergebnis kommen wird.

Dies ist der Hauptverhandlung und der Beweisaufnahme vorbehalten.

Es enden gut 20% aller Anklagen gerade nicht mit einer Verurteilung und in vielen Fällen ändert sich auch die rechtliche Würdigung (an Stelle der angeklagten gefährlichen Körperverletzung nur eine einfache Körperverletzung, usw.)

Grober Ablauf der Hauptverhandlung:

Zu Beginn des Verfahrens werden Sie zu Ihrer Person befragt und müssen dazu auch Angaben machen.
Im weiteren wird von der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verlesen.

Dann erhalten Sie Gelegenheit zur Stellungnahme. Auch in der Hauptverhandlung müssen Sie keine Angaben zur Sache machen und können weiterhin von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen.
Ob und in wie weit das dann zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist, wird Ihnen Ihr Verteidiger sagen.

Danach werden die Beweise erhoben, also die  Zeugen und Polizeibeamten vernommen und die weiteren Beweismittel in den Prozess eingeführt.

Ihr Verteidiger kann zu diesem Zeitpunkt, sollten die Voraussetzungen vorliegen, gegebenenfalls auf eine Verfahrenseinstellung hinwirken, sollte die Beweisaufnahme Zweifel an der Täterschaft oder an einer Verurteilung ergeben. Alternativ kann selbstverständlich auch auf einen Freispruch hingewirkt werden.
Ihr Verteidiger wird Ihnen aber in einer solchen Situation den besseren Weg aufzeigen.

Nach dem Ende der Beweisaufnahme wird dann der Staatsanwalt in seinem Plädoyer beantragen, wie Sie zu bestrafen sind.

Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist das Plädoyer des Verteidigers zwingend an der Reihe, in welchem Ihr Verteidiger sich für Sie einsetzen wird – sonst macht es in dem Verfahren keiner.

Danach erhalten Sie Angeklagter das “letzte Wort”.

Praxistipp

Auch dabei ist genau darauf zu achten, was Sie sagen. Dies sollte zuvor mit Ihrem Verteidiger besprochen werden. Danach wird sich das Gericht zu einer Urteilsfindung  zurückziehen und im weiteren idR sofort das Urteil verkünden. Es ist unbedingt ratsam, sich in einem Strafprozess verteidigen zu lassen, damit  ihrer Rechte gewahrt werden und Ihr Verteidiger sich für Sie einsetzt. Ohne einen Verteidiger wären Sie alleine vor dem Richter und dem Staatsanwalt und müssten den Strafprozess alleine durchstehen. Dies ist sicherlich, auch vor allem vor dem Hintergrund, dass Sie  die ganze juristische Vorgehensweise und das Prozessrecht nicht kennen, nicht ratsam.

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

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Rechtsanwalt Robin Schmid

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Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

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