Strafrecht

Strafverteidigung bei Diebstahl, Raub, Erpressung

Ihr Fachanwalt für Strafrecht – gezielte Verteidigung bei Eigentumsdelikten

Strafverteidigung bei Diebstahl, Raub und Erpressung

Diebstahl, Raub und Erpressung zählen zu den sogenannten Vermögens- bzw. Eigentumsdelikten. Diese Straftatbestände stehen im Zentrum vieler Ermittlungsverfahren und Gerichtsprozesse – mit teils empfindlichen strafrechtlichen Folgen, darunter auch Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

Für die Betroffenen steht häufig viel auf dem Spiel: Neben einer möglichen Verurteilung drohen Einträge ins Führungszeugnis, berufliche Konsequenzen oder sogar Untersuchungshaft. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben, der Ihre Rechte entschlossen vertritt und Ihre Interessen konsequent durchsetzt.

Als Fachanwalt für Strafrecht biete ich Ihnen eine spezialisierte Verteidigung in allen Phasen des Verfahrens – kompetent und mit klarem Blick auf das bestmögliche Ergebnis.

Tatvorwürfe im Überblick

Diebstahl (§ 242 StGB)

Beim Diebstahl geht es um die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Schon kleinste Gegenstände – etwa aus Supermärkten oder Geschäften – reichen für eine Strafbarkeit aus.

Strafrahmen:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Besondere Formen:

  • Ladendiebstahl
  • Einbruchsdiebstahl (§ 243 StGB)
  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls (z. B. mit Einbruchswerkzeug, bandenmäßig oder aus Wohnräumen)

Raub (§ 249 StGB)

Der Raub stellt eine Kombination aus Diebstahl und Gewaltanwendung dar. Er liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben wegnimmt.

Strafrahmen:
Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr – häufig steht die Frage der Bewährung im Raum.

Besondere Formen:

  • Schwerer Raub (§ 250 StGB) – z. B. unter Einsatz einer Waffe
  • Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) – nach einem Diebstahl erfolgt Gewalt, um die Beute zu sichern

Erpressung (§ 253 StGB)

Bei der Erpressung wird ein Opfer durch Drohung oder Gewalt zu einem Vermögensnachteil gezwungen – etwa zur Herausgabe von Geld oder Gegenständen. Erpressung kann auch digital erfolgen (z. B. Sextortion oder Drohungen per Messenger).

Strafrahmen:
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren.

Wie ich Sie verteidige – individuell & zielgerichtet

Jeder Fall ist anders. Mein Anspruch ist es, die Besonderheiten Ihres Falles frühzeitig zu erkennen und die für Sie optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln. In vielen Fällen bestehen Ansatzpunkte für eine Verfahrenseinstellung, eine Strafmilderung oder den Nachweis Ihrer Unschuld.

Ich übernehme für Sie:

✔ Umgehende Akteneinsicht
✔ Prüfung der Beweislage und der Rechtmäßigkeit von Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vernehmung
✔ Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
✔ Vertretung im Ermittlungsverfahren, vor Gericht und ggf. im Strafvollstreckungsverfahren
✔ Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft oder Gericht (z. B. Einstellung gegen Auflage)

Typische Fragen meiner Mandanten:

“Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten – was tun?”
→ Keine Aussage ohne Rücksprache mit einem Anwalt! Eine unüberlegte Äußerung kann Ihre Verteidigung massiv erschweren.

“Wird das Verfahren ins Führungszeugnis eingetragen?”
→ Das hängt u. a. von Vorstrafen, Strafhöhe und Art der Verurteilung ab. Ich prüfe mit Ihnen alle Möglichkeiten, dies zu vermeiden.

“Ich wurde beim Ladendiebstahl erwischt – wie schlimm ist das?”
→ Ersttäter können oft mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Entscheidend ist aber die richtige Verteidigungsstrategie – frühzeitig und rechtlich fundiert.

“Ich bin unschuldig – aber mir wird eine Straftat vorgeworfen!”
→ Aussage gegen Aussage ist keine Seltenheit. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Unschuld gezielt zu beweisen und Zweifel an der Belastungsaussage zu wecken.

Mögliche Konsequenzen – und wie Sie diese vermeiden

DeliktMögliche Strafe
Diebstahl (einfach)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Besonders schwerer DiebstahlFreiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren
RaubFreiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr
Schwerer RaubFreiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren
Erpressung (einfach)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Besonders schwere ErpressungFreiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren

Je früher Sie mit mir Kontakt aufnehmen, desto besser kann ich für Sie eingreifen – beispielsweise durch Stellungnahmen gegenüber der Staatsanwaltschaft, Strafmaßverhandlungen oder die Vorbereitung entlastender Beweisanträge.

Warum ich der richtige Verteidiger für Sie bin

Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung mit Verfahren wegen Eigentumsdelikten – von Bagatelldelikten bis hin zu komplexen Anklagen vor der Strafkammer. Ich biete Ihnen:

  • Persönliche und diskrete Betreuung
  • Strategisch kluge und erfahrene Verteidigung
  • Starke Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • Schnelle Reaktion in Notfällen (z. B. Haft, Durchsuchung, Vorladung)

Verteidigung beginnt mit dem ersten Gespräch

Sie haben eine Vorladung, Anzeige oder Anklageschrift erhalten?
Zögern Sie nicht – je früher Sie handeln, desto mehr Handlungsspielraum besteht.

📞 Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine Nachricht.
Ich setze mich mit aller Kraft für Ihre Rechte ein – professionell, diskret und mit der Erfahrung eines Fachanwalts für Strafrecht.

Verteidigung bei schweren Fällen

Die Verteidigungsstrategie bei einem Diebstahl hängt entscheidend davon ab, mit welcher Strafe in Ihrem konkreten Fall zu rechnen ist. Haben Sie beispielsweise bei einem Diebstahl eine Waffe mitgeführt, Gewalt angewendet oder sind in ein Haus eingebrochen, müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Wir setzen uns bei Staatsanwaltschaft und Gericht dafür ein, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, Sie also nicht ins Gefängnis müssen.

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

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Rechtsanwalt Robin Schmid

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Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche…

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