Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – Anwaltskanzlei Schmid
Es ist heikles Thema – trotzdem wird es in einer stetig älter werdenden Gesellschaft immer wichtiger:
Wer führt die eigenen Geschäfte weiter, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist? Unter welchen Umständen führt er sie weiter? Und welche Behandlungen sollen Ärzte am Ende des Lebens noch vornehmen?
Aber auch durch einen Unfall oder eine Krankheit kann jeder Mensch in die Situation kommen, dass er darauf angewiesen ist, dass ein anderer Mensch für einen Entscheidungen treffen muss, z.B. Bankgeschäfte, Behördenangelegenheiten, Behandlungen durch Ärzte, Entscheidung über Heimaufenthalt etc.
Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wappnen Sie sich für diese Fälle, dass Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit eventuell einmal durch eine schlimme Krankheit oder einen Unfall verlieren sollten.
Denn wenn Sie nicht durch eine Vorsorgevollmacht rechtzeitig festgelegt haben, wer die Person sein soll, die die Entscheidungen für Sie trifft, wenn Sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht mehr selbst regeln können, wird das Gericht einen Betreuer für Sie bestellen. Dieses kann ein – Ihnen völlig fremder – Berufsbetreuer sein.
Beide rechtlichen Verfügungen – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – gehören daher zur wichtigen Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben.
So treffen Sie heute bei vollem Bewusstsein und mit klarem Verstand alle wichtigen Entscheidungen für den schlimmsten Eventualfall im Leben.
Was wir für Sie als Ihre Vorsorgeanwälte tun können:
Wir beraten Sie umfassend rund um das Thema “Vorsorge” mit den Schwerpunkten der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und auch Testament und erstellen für Sie individuelle und auf Sie zugeschnittene Vollmachten sowie Testamente.
Hierzu bieten wir Ihnen – um die Kosten im Überblick zu haben – faire Pauschalhonorare an:
Paket 3 – Vorsorgevollmacht und Testament
Vorsorgevollmacht & Testament zum Pauschalhonorar von € 900,00 brutto.
Dieses Paket beinhaltet zunächst eine umfassende anwaltliche Beratung über das Erbrecht und die sog. “Verfügungen von Todes wegen”.
Nachdem wir gemeinsam mit Ihnen die beste Variante für Sie gefunden haben, werden wir mit Ihnen den genauen Inhalt des Testaments erfassen und für Sie rechtssicher
Danach werden wir Ihnen eine individuelle und rechtssichere Vorlage gemäß Ihren Vorstellungen und wünschen für Ihr persönliches Testament entwerfen und mit Ihnen nochmals inhaltlich besprechen. Dieses können Sie dann selbst handschriftlich erstellen oder aber notariell beurkunden lassen. Auch dazu werden Sie von uns selbstredend beraten.
Pauschalhonorar: € 900,00 (brutto)
Paket 2 – Testament
Testament zum Pauschalhonorar von € 750,00 brutto.
Dieses Paket beinhaltet zunächst eine umfassende anwaltliche Beratung über das Erbrecht und die sog. “Verfügungen von Todes wegen”.
Nachdem wir gemeinsam mit Ihnen die beste Variante für Sie gefunden haben, werden wir mit Ihnen den genauen Inhalt des Testaments erfassen und für Sie rechtssicher
Danach werden wir Ihnen eine individuelle und rechtssichere Vorlage gemäß Ihren Vorstellungen und wünschen für Ihr persönliches Testament entwerfen und mit Ihnen nochmals inhaltlich besprechen. Dieses können Sie dann selbst handschriftlich erstellen oder aber notariell beurkunden lassen. Auch dazu werden Sie von uns selbstredend beraten.
Pauschalhonorar: € 750,00 (brutto)
Paket 1 – Vorsorgevollmacht:
Vorsorgevollmacht zum Pauschalhonorar von € 425,00 brutto.
Dieses Paket beinhaltet eine einstündige anwaltliche Beratung, welche erfahrungsgemäß genügt, um Sie über dieses Thema zu beraten und die wichtigen Daten zu erfassen.
Auf Grundlage dieser Beratung erstellen wir Ihnen eine individuelle Vorsorgevollmacht.
Pauschalhonorar: € 425,00 (brutto)
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie die Ärzte Sie medizinisch versorgen dürfen oder sollen, wenn Sie diese Wünsche im Notfall nicht mehr mündlich äußern können. So können Sie ein unwürdiges Lebensende an „Schläuchen und Geräten“ verhindern, wenn längst klar ist, dass diese Versorgung das Leben gar nicht mehr retten, sondern nur noch künstlich verlängern kann.
Testament
Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln, denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie im Notfall vertreten darf, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Mir der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie die gerichtliche Betreuung. Bei dieser trifft im Notfall ein Fremder für Sie alle Entscheidungen. Die meisten Menschen wollen in dieser Situation einen Menschen an ihrer Seite wissen, die sie gut kennen und der sie vertrauen.
