Erbrecht

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – Anwaltskanzlei Schmid

Es ist heikles Thema – trotzdem wird es in einer stetig älter werdenden Gesellschaft immer wichtiger:

Wer führt die eigenen Geschäfte weiter, wenn man selber nicht mehr dazu in der Lage ist? Unter welchen Umständen führt er sie weiter? Und welche Behandlungen sollen Ärzte am Ende des Lebens noch vornehmen?

Aber auch durch einen Unfall oder eine Krankheit kann jeder Mensch in die Situation kommen, dass er darauf angewiesen ist, dass ein anderer Mensch für einen Entscheidungen treffen muss, z.B. Bankgeschäfte, Behördenangelegenheiten, Behandlungen durch Ärzte, Entscheidung über Heimaufenthalt etc.

Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wappnen Sie sich für diese Fälle, dass Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit eventuell einmal durch eine schlimme Krankheit oder einen Unfall verlieren sollten.

Denn wenn Sie nicht durch eine Vorsorgevollmacht rechtzeitig festgelegt haben, wer die Person sein soll, die die Entscheidungen für Sie trifft, wenn Sie aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht mehr selbst regeln können, wird das Gericht einen Betreuer für Sie bestellen. Dieses kann ein – Ihnen völlig fremder – Berufsbetreuer sein.

Beide rechtlichen Verfügungen – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – gehören daher zur wichtigen Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben.

So treffen Sie heute bei vollem Bewusstsein und mit klarem Verstand alle wichtigen Entscheidungen für den schlimmsten Eventualfall im Leben.

Was wir für Sie als Ihre Vorsorgeanwälte tun können:

Wir beraten Sie umfassend rund um das Thema “Vorsorge” mit den Schwerpunkten der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und auch Testament und erstellen für Sie individuelle und auf Sie zugeschnittene Vollmachten sowie Testamente.

Hierzu bieten wir Ihnen – um die Kosten im Überblick zu haben – faire Pauschalhonorare an:

Paket 3 – Vorsorgevollmacht und Testament

Vorsorgevollmacht & Testament zum Pauschalhonorar von € 900,00 brutto.

Dieses Paket beinhaltet zunächst eine umfassende anwaltliche Beratung über das Erbrecht und die sog. “Verfügungen von Todes wegen”.

Nachdem wir gemeinsam mit Ihnen die beste Variante für Sie gefunden haben, werden wir mit Ihnen den genauen Inhalt des Testaments erfassen und für Sie rechtssicher 

Danach werden wir Ihnen eine individuelle und rechtssichere Vorlage gemäß Ihren Vorstellungen und wünschen für Ihr persönliches Testament entwerfen und mit Ihnen nochmals inhaltlich besprechen. Dieses können Sie dann selbst handschriftlich erstellen oder aber notariell beurkunden lassen. Auch dazu werden Sie von uns selbstredend beraten.

Pauschalhonorar€ 900,00 (brutto)

Paket 2 – Testament

Testament zum Pauschalhonorar von € 750,00 brutto.

Dieses Paket beinhaltet zunächst eine umfassende anwaltliche Beratung über das Erbrecht und die sog. “Verfügungen von Todes wegen”.

Nachdem wir gemeinsam mit Ihnen die beste Variante für Sie gefunden haben, werden wir mit Ihnen den genauen Inhalt des Testaments erfassen und für Sie rechtssicher 

Danach werden wir Ihnen eine individuelle und rechtssichere Vorlage gemäß Ihren Vorstellungen und wünschen für Ihr persönliches Testament entwerfen und mit Ihnen nochmals inhaltlich besprechen. Dieses können Sie dann selbst handschriftlich erstellen oder aber notariell beurkunden lassen. Auch dazu werden Sie von uns selbstredend beraten.

Pauschalhonorar€ 750,00 (brutto)

Paket 1 – Vorsorgevollmacht:

Vorsorgevollmacht zum Pauschalhonorar von € 425,00 brutto.

Dieses Paket beinhaltet eine einstündige anwaltliche Beratung, welche erfahrungsgemäß genügt, um Sie über dieses Thema zu beraten und die wichtigen Daten zu erfassen.

Auf Grundlage dieser Beratung erstellen wir Ihnen eine individuelle Vorsorgevollmacht.

Pauschalhonorar€ 425,00 (brutto)

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie die Ärzte Sie medizinisch versorgen dürfen oder sollen, wenn Sie diese Wünsche im Notfall nicht mehr mündlich äußern können. So können Sie ein unwürdiges Lebensende an „Schläuchen und Geräten“ verhindern, wenn längst klar ist, dass diese Versorgung das Leben gar nicht mehr retten, sondern nur noch künstlich verlängern kann.

Testament

Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln, denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie im Notfall vertreten darf, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Mir der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie die gerichtliche Betreuung. Bei dieser trifft im Notfall ein Fremder für Sie alle Entscheidungen. Die meisten Menschen wollen in dieser Situation einen Menschen an ihrer Seite wissen, die sie gut kennen und der sie vertrauen.

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

Portrait von Rechtsanwalt Dr. Martin Ludwig, quadratisches Format

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Rechtsanwalt Dr. Martin Ludwig

Fachbeiträge rund
um all unsere Rechtsgebiete

Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche…

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Justitia-Statue im Büro der Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen in Schwäbisch Gmünd

Ärger beim Werkvertrag? Das können Sie tun!

Der Werkvertrag gehört neben dem Kauf- und dem Dienstvertrag zu den am häufigsten abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen. Kein Wunder, dass er auch oft zum Anlass für juristische Auseinandersetzungen bietet. In diesem Beitrag erklären wir die…

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