Strafrecht

Fahrerflucht und die rechtlichen Folgen

Plötzlich knallt es……man erschrickt……und anstatt zu warten und sich um den Unfall zu kümmern, fährt man nach dem Autounfall davon. Täglich passiert dies unzählige Male auf deutschen Straßen.

Sobald man den ersten Schock überwunden hat, erinnert man sich, dass man gerade etwas Unrechtes getan hat. Umgangssprachlich wird dies als „Unfallflucht“ oder „Fahrerflucht“ bezeichnet.

Im Strafgesetzbuch ist dies in § 142 StGB als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zu finden.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB aber ist kein Kavaliersdelikt. Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe für das unerlaubte Entfernen vor, so dass – auch wegen der zu erwartenden Nebenstrafe wie Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis – eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht (Strafverteidiger) unbedingt ratsam ist.

Es ist auch oft nicht einfach zu beantworten, wann konkret sich eine Person der Unfallflucht strafbar macht. Auch bei dem zu erwartenden Strafmaß kann der Strafverteidiger bei der Einzelfallbetrachtung etwas erreichen.

Achtung:

Häufig machen sich Verkehrsteilnehmer trotz bester Absichten gemäß § 142 StGB strafbar, weil sie den Straftatbestand missverstehen:

So reicht zum Beispiel – entgegen der landläufig verbreiteten Meinung – das Hinterlassen der Adresse oder Telefonnummer auf einem Zettel an der Windschutzscheibe nicht aus, um sich nicht nach § 142 StGB strafbar zu machen.

Auch die verbreitete Meinung, ein Unfallbeteiligter habe 24 Stunden Zeit um sich bei der Polizei zu melden, ist falsch und beruht auf einem Irrtum, denn:

Wer einmal die Unfallstelle unerlaubt verlassen hat, hat bereits eine Unfallflucht begangen. Derjenige hat lediglich noch die Chance bei Gericht durch “tätige Reue” eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe zu erreichen, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei oder dem Geschädigten meldet. Diese Möglichkeit der “Nachmeldung” besteht aber nur in ganz bestimmten Fällen: Der Unfall darf sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben, (wie bei Beschädigung eines parkenden Autos oder eines Verkehrszeichens), es darf keine Person verletzt worden sein und der Unfallschaden darf ca. € 1.000,00 nicht überschreiten. Zum Zeitpunkt der Nachmeldung darf der Täter der Polizei noch nicht bekannt sein. Wenn die Polizei erst einmal vor der Tür steht, ist alles zu spät. Selbst wenn das Gericht von Strafe absieht, bleibt es bei einem Eintrag von Punkten in “Flensburg”.

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

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