Fahrzeugkauf
Endlich ist die Wahl auf einen “Neuen” gefallen, doch bereits nach kurzer Zeit entpuppt sich das Fahrzeug nicht als ein solch tadelloses Exemplar, wie Sie sich wünschten. Welche Rechte Ihnen als Käufer zustehen und wann die Beiziehung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll ist, lesen Sie hier.
1. Kauf eines Gebrauchtwagens
Während sich bei den Neuwagen die Mängel in der Regel auf “Montagswagen” beschränken, kommt es beim Gebrauchtwagenkauf häufiger zu Differenzen zwischen den Kaufvertragsparteien. Der Verkäufer wird meist versuchen, die Gewährleistung weitestgehend auszuschließen. Für einen solchen Gewährleistungsausschluss bestehen für private und gewerbliche Verkäufer unterschiedliche Möglichkeiten und Voraussetzungen.
2. Kauf eines Neuwagens
Der Kauf eines Neuwagens erfolgt in der Regel direkt beim Händler. Auf das neue Fahrzeug steht Ihnen eine zweijährige Gewährleistung zu und häufig werden daneben noch verschiedene Garantien angeboten.
