Strafrecht

Fachanwalt für (Jugend-) Strafrecht in Schwäbisch Gmünd und Umgebung

Fachanwalt für Strafrecht – erfahren, sensibel und durchsetzungsstark

Strafverteidigung im Jugendstrafrecht

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit dem Strafrecht in Berührung kommen, stehen sie oft zum ersten Mal im Fokus polizeilicher oder gerichtlicher Ermittlungen. Für viele Familien ist das eine belastende Ausnahmesituation – verbunden mit Unsicherheit, Sorgen um die Zukunft und der Angst vor einer Vorstrafe.

Das Jugendstrafrecht folgt anderen Regeln als das Erwachsenenstrafrecht: Es stellt die erzieherische Wirkung in den Vordergrund – nicht die Strafe. Dennoch drohen auch hier Vorladungen, Ermittlungen, Gerichtsverhandlungen und spürbare Sanktionen.

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Jugendliche und Heranwachsende mit Erfahrung, Ruhe und Einfühlungsvermögen – und helfe Eltern, die Situation zu verstehen und angemessen zu reagieren.

Mein Ziel ist es, belastende Folgen zu vermeiden, Entwicklungschancen zu erhalten und das Verfahren auf ein faires und möglichst milde Lösung zu lenken.

Was ist Jugendstrafrecht? – Wer wird danach behandelt?

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) gilt für:

  • Jugendliche (14–17 Jahre): Immer nach JGG
  • Heranwachsende (18–20 Jahre): Nach JGG oder allgemeinem Strafrecht – je nach Reifegrad und Tat

📌 Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden setzt voraus, dass:

  • die Persönlichkeit noch nicht ausgereift ist oder
  • es sich um eine „jugendtypische“ Tat handelt (z. B. Gruppendynamik, Reifeverzögerung)

Typische Verfahren im Jugendstrafrecht

Ich verteidige Jugendliche regelmäßig bei folgenden Vorwürfen:

  • Diebstahl und Ladendiebstahl
  • Körperverletzung, Schlägereien, Schulhof-Auseinandersetzungen
  • sexueller Missbrauch
  • Sachbeschädigung, Graffiti, Vandalismus
  • Drogenbesitz, Drogenkonsum
  • Cybermobbing, Beleidigung, Verleumdung
  • Sexualdelikte unter Jugendlichen (z. B. § 176, § 184b StGB)
  • Raub, Erpressung, räuberische Erpressung
  • Mitwirkung an Gruppentaten („Mitläuferproblematik“)
  • Verstöße im Straßenverkehr durch Fahranfänger

Was sind die Besonderheiten im Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht hat andere Ziele als das Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund steht die Frage:
Welche Maßnahme hilft dem Jugendlichen – und nicht: Wie hoch ist die Schuld?

 Zentrale Prinzipien:

  • Erziehung statt Bestrafung
  • Richterliche Zurückhaltung bei Verurteilungen
  • Berücksichtigung von Lebenssituation, Reife, Umfeld

Mögliche Sanktionen:

  • Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG): z. B. Weisungen, Auflagen, soziale Trainingskurse
  • Zuchtmittel (§ 13 JGG): Verwarnung, Arbeitsauflagen, Jugendarrest
  • Jugendstrafe (§ 17 JGG): Freiheitsstrafe nur bei schwerwiegenden oder wiederholten Taten

In vielen Fällen kann das Verfahren auch eingestellt werden – mit oder ohne Auflagen (§§ 45, 47 JGG).

Welche Rolle spielen Eltern und Erziehungsberechtigte?

Eltern haben im Jugendstrafverfahren eine zentrale Rolle:

  • Sie werden vom Gericht regelmäßig angehört und einbezogen
  • Sie können helfen, durch Mitarbeit eine Verfahrenseinstellung zu erreichen
  • Sie sollten ihr Kind nicht zur Aussage drängen – sondern zuerst anwaltliche Beratung einholen

Ich unterstütze Eltern bei der richtigen Reaktion und begleite die Familie durch das Verfahren – mit dem Ziel, juristische, psychische und soziale Folgen so gering wie möglich zu halten.

Was tun bei Vorladung oder Anklage gegen Jugendliche?

Wenn Sie eine Vorladung zur Polizei, ein Schreiben vom Jugendgericht oder vom Jugendamt erhalten haben, gilt:

🔒 Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!
Auch Jugendliche haben ein umfassendes Schweigerecht. Eine unbedachte Aussage kann erhebliche Nachteile bringen – auch bei scheinbar „harmlosen“ Taten.

Ich übernehme für Sie:

  • Akteneinsicht und rechtliche Ersteinschätzung
  • Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe
  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
  • Gespräche mit Familie, Schule, Jugendhilfe
  • Verteidigung vor dem Jugendgericht

Was ist eine „jugendtypische Tat“?

Gerade bei Heranwachsenden (18–20 Jahre) stellt sich die Frage, ob Jugendstrafrecht angewendet werden kann. Das Gericht prüft:

  • Ist die Tat in jugendlichem Leichtsinn begangen worden?
  • Gab es Gruppenzwang, Risikoverhalten, fehlende Reife?
  • Ist der Angeklagte im sozialen Verhalten noch „jugendlich“?

Wenn ja, kann das Jugendgericht auch bei Erwachsenenalter noch milde reagieren – etwa mit sozialen Auflagen oder pädagogischer Betreuung statt Haftstrafe.

Eintragung ins Führungszeugnis vermeiden

Ein Ziel der Verteidigung ist häufig die Vermeidung einer Vorstrafe – insbesondere bei Ersttätern.

Viele Maßnahmen im Jugendstrafrecht werden nicht ins Führungszeugnis aufgenommen.

Wichtig dafür ist eine kluge und rechtzeitige Verteidigung.

Was ich als Fachanwalt für Jugendstrafrecht für Sie tue:

✔ Unverzügliche Akteneinsicht und Ersteinschätzung
✔ Schutz vor unbedachten Aussagen und Vorverurteilungen
✔ Entwicklung eines individuell passenden Verteidigungskonzepts
✔ Kontaktpflege mit Gericht, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe
✔ Erarbeitung alternativer Sanktionen zur Vermeidung von Strafe
✔ Vertretung vor dem Jugendgericht oder der Jugendkammer

📞 Frühzeitige Verteidigung – der beste Schutz für junge Menschen

Ein Strafverfahren kann für einen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zum Wendepunkt im Leben werden – zum Guten oder zum Schlechten. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig die Weichen richtig zu stellen.

📅 Kontaktieren Sie mich – vertrauensvoll, diskret und lösungsorientiert.
Ich vertrete Jugendliche und ihre Familien bundesweit – mit Erfahrung, Verständnis und einem klaren Ziel: eine Zukunft ohne Stigma, Strafe und Eintragung.

Ab wann bin ich vorbestraft?

In ein polizeiliches Führungszeugnis werden Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendarreste nicht eingetragen; ebensowenig zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen bis zu 2 Jahren.

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Was sind die Sanktionen des Jugendstrafrechts?

Anders als das Erwachsenenstrafrecht steht beim Jugendstrafrecht zunächst nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern der Erziehungsgedanke.

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Was regelt das Jugendstrafrecht?

Die allgemeinen Regeln des „Erwachsenenstrafrechts“ gelten nach § 2 JGG nur dann, sofern das JGG keine spezielle Regelungen trifft. Das JGG besitzt für seinen Regelungsbereich grundsätzlich Vorrang gegenüber anderen Gesetzen.

Deswegen ist es wichtig,

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Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt daher für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren und gegebenenfalls für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren.

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Was ist das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht, geregelt im Jugendgerichtsgesetz (JGG), ist ein Sonderrecht gegenüber dem für Erwachsene anzuwendenden Strafrecht. Das JGG enthält dabei aber keine Sonderschriften über die Straftatbestände sondern in erster Linie über die Rechtsfolgen, also den “Strafausspruch”.

Nur ein Anwalt, der sich im Jugendstrafrecht auskennt, kann Sie oder Ihr Kind gut verteidigen, da er über die speziellen Vorschriften, auch Verfahrensvorschriften Bescheid weiß. Das Jugendstrafrecht erfordert erfahrene Anwälte in diesem Gebiet.

Junge Menschen können nicht gleich wie Erwachsene strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, da sich diese in einer Entwicklungsphase befinden und biologische und soziologische Unterschiede zu Erwachsenen bestehen, welche berücksichtigt werden müssen.

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

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