Strafrecht

Strafverteidigung bei Körperverletzung

Fachanwalt für Strafrecht

Was ist eine Körperverletzung?

Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB geregelt und lautet:

“Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.”

Strafverteidigung bei Körperverletzungsdelikten

Ihr Fachanwalt für Strafrecht – erfahren und spezialisiert

Körperverletzungsdelikte gehören zu den häufigsten Straftaten in Deutschland. Dennoch ist kaum ein strafrechtlicher Vorwurf so vielschichtig – mit weitreichenden Konsequenzen für Beschuldigte wie für vermeintliche Opfer. Bereits eine einfache körperliche Auseinandersetzung oder ein Schubs kann strafrechtlich als Körperverletzung gewertet werden. Dabei kann schnell der Vorwurf eskalieren: von einfacher Körperverletzung über gefährliche Körperverletzung bis hin zur Körperverletzung mit Todesfolge.

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen mit umfassender Erfahrung, juristischer Präzision und strategischer Klarheit zur Seite.


Was ist eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinn?

Nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Dies umfasst weit mehr als sichtbare Verletzungen wie blaue Flecken oder Wunden – auch innere Verletzungen, Schmerzen oder psychische Beeinträchtigungen können darunter fallen.

Das Gesetz unterscheidet insbesondere zwischen:

  • Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB):
    Die „Grundform“ des Delikts, etwa bei einer Ohrfeige, einem Stoß oder einem Schlag.
  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB):
    Verschärfte Strafe bei Einsatz von Waffen, Werkzeugen oder gemeinschaftlicher Tatbegehung.
  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB):
    Wenn das Opfer z. B. ein Auge verliert oder dauerhaft entstellt wird.
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB):
    Häufig bei Verkehrsunfällen oder in medizinischen Kontexten.
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB):
    Ein besonders schwerwiegender Vorwurf, bei dem eine fahrlässig oder bedingt verursachte Körperverletzung zum Tod führt.

Was tun, wenn Sie einer Körperverletzung beschuldigt werden?

Viele Mandanten stehen plötzlich vor einer Strafanzeige, ohne damit gerechnet zu haben – oft infolge eines Streits, einer Eskalation oder auch eines Missverständnisses.

Wichtig:
Reden Sie nicht mit der Polizei, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Auch wenn Sie sich im Recht fühlen oder „nur Ihre Sicht der Dinge“ darstellen wollen – jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden und das Verfahren entscheidend beeinflussen.

Als Ihr Verteidiger prüfe ich zunächst in Ruhe:

  • Welche Beweise existieren?
  • Was steht in der Ermittlungsakte?
  • Gibt es Zeugen, Videoaufnahmen, medizinische Gutachten?
  • Kommt ein Notwehrrecht, ein tätliches Einverständnis oder ein sonstiger Rechtfertigungsgrund in Betracht?

Wie läuft das Strafverfahren ab? Was ich für Sie tue.

  1. Ermittlungsverfahren:
    Die Polizei oder Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren ein. Sie erhalten ggf. eine Vorladung als Beschuldigter.
  2. Verteidigungsstrategie:
    Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Vorwürfe und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Strategie – z. B. auf Freispruch, Einstellung oder Strafmilderung.
  3. Zwischenverhandlung / Strafbefehl / Anklage:
    Je nach Fallkonstellation bemühe ich mich um eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung oder verhandle über einen Strafbefehl.
  4. Hauptverhandlung:
    Falls es zur Anklage kommt, verteidige ich Sie entschieden vor Gericht – sachlich, strukturiert und durchsetzungsstark.
  5. Rechtsmittelverfahren:
    Bei ungünstigem Ausgang prüfe ich Berufung oder Revision.

Typische Verteidigungsansätze

  • Nachweis von Notwehr oder Nothilfe
  • Infragestellen der Glaubwürdigkeit von Zeugen
  • Beweisanträge zur Aufdeckung von Widersprüchen
  • Strafmilderung durch Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB)
  • Vermeidung oder Reduzierung von Eintragungen ins Führungszeugnis

Welche Strafen drohen bei Körperverletzungsdelikten?

DeliktStrafrahmen
Einfache KörperverletzungGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Gefährliche KörperverletzungFreiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
Schwere KörperverletzungFreiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren
Körperverletzung mit TodesfolgeFreiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren
Fahrlässige KörperverletzungGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre

Die konkrete Strafe hängt immer vom Einzelfall ab – insbesondere von Vorstrafen, dem Nachtatverhalten und dem Verhalten im Verfahren.


Meine Leistung als Strafverteidiger:

✔ Umfassende Analyse Ihrer Situation
✔ Frühzeitige Übernahme der Verteidigung
✔ Persönliche Betreuung und klare Kommunikation
✔ Effektive Strategieentwicklung
✔ Verhandlungsgeschick vor Gericht
✔ Vertraulichkeit und Diskretion in jeder Phase


Jetzt handeln – nicht abwarten!

Jedes Strafverfahren beginnt mit Ermittlungen. Je früher Sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, desto größer sind Ihre Chancen auf ein günstiges Ergebnis. Ob polizeiliche Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklageschrift – ich stehe Ihnen zur Seite.

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Definition der Körperverletzung:

Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.

Unter einer körperlichen Misshandlung versteht man jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.

Psychische Beeinträchtigungen können ebenfalls eine körperliche Misshandlung darstellen und sich jedenfalls in einer Gesundheitsschädigung auswirken.

Als Gesundheitsschädigung gilt das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen – vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden – Zustandes, auch wenn er nur vorübergehend ist. Im Gegensatz zur fahrlässigen Körperverletzung muss der Täter vorsätzlich, also mit dem Willen und in dem Wissen gehandelt haben, eine Körperverletzung zu begehen.

Die versuchte Körperverletzung ist gem. § 223 Abs. 2 StGB ebenfalls strafbar.

Ob also tatsächlich eine Körperverletzung vorliegt, muss im jeweiligen Einzelfall überprüft werden. Aufgrund der komplexen rechtlichen Probleme kann dies nur durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. durch einen Strafverteidiger geschehen.

Antragsdelikt

Die Körperverletzung ist – wie auch die fahrlässige Körperverletzung – nach § 230 StGB ein Antragsdelikt, da es sich hierbei nur um Bagatellstraftaten handelt. Deshalb wird die einfache Körperverletzung grundsätzlich auch nur auf einen Strafantrag (§§ 77 ff. StGB) hin von der Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt, sofern nicht ein besonderes öffentliche Interesse an der Strafverfolgung vorliegt.

Was ist eine gefährliche Körperverletzung?

Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB hat ihren Unterschied zur einfachen Körperverletzung darin, dass die Tathandlung besonders gefährlich ist.

Wer die Körperverletzung

  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht,

wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Anmerkung: Die konkrete Strafe im Einzelfall hängt von den Tatumständen, den verursachten Verletzungen und Schäden sowie von ggf. bereits vorhandenen Vorstrafen ab.

Gift“ ist jede anorganische oder organische Substanz, die chemisch oder chemisch-physikalisch die Gesundheit beeinträchtigt.

Andere Stoffe“ sind solche, die mechanisch, thermisch oder biologisch wirken. „Gesundheitsschädlich“ sind Gifte und andere Stoffe nur, wenn bei dem Geschädigten die Gefahr erheblicher Verletzungen bestand.

Ein „gefährliches Werkzeug“ ist jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach seiner Art der Verwendung in der konkreten Situation geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

Ein „Überfall“ liegt bei einem plötzlichen unerwarteten Angriff auf einen Ahnungslosen vorliegt. Hinterlistig ist ein Überfall, wenn sich die Absicht des Täters, dem Anderen die Verteidigungsmöglichkeit zu erschweren, äußerlich manifestiert.

Gemeinschaftliches Handeln“ liegt vor, wenn mindestens zwei Beteiligte bewusst und gewollt zusammenwirken.

Eine „das Leben gefährdende Behandlung“ ist dann gegeben, wenn die Verletzungshandlung abstrakt geeignet ist, das Tatopfer in Lebensgefahr zu bringen. Die Lebensgefahr braucht nicht konkret zu sein.

Nach § 228 StGB kann in eine Körperverletzung, und damit auch in eine gefährliche Körperverletzung, eingewilligt werden. Dies kommt insbesondere bei Sportverletzungen, bei ärztlichen Heilbehandlungen (Operationen) oder bei Mutproben sowie bei sado-masochistischen Praktiken in Betracht.

Ist auch hierbei ein Strafantrag erforderlich?

Bei einer gefährlichen Körperverletzung ist kein Strafantrag erforderlich. Die Tat wird auch ohne Strafantrag verfolgt.

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

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