Arbeitsrecht

Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing ist ein immer aktueller werdendes Thema im Bereich des Arbeitsrechts.
Lassen Sie sich in Ihrem Berufsleben nichts gefallen – weder von Kollegen noch von Ihrem Chef.

Auch Sie haben Rechte!

Denn Sie sollten sich bei Ihrer Arbeit wohlfühlen – schließlich verbringen Sie in der Regel den Großteil Ihres Tages auf der Arbeit.

Scheuen Sie sich nicht, Missstände – sei es, dass diese von Kollegen oder auch dem Arbeitgeber ausgehen – anzusprechen und holen Sie sich hierzu anwaltlichen Beistand.

Denn Sie müssen das nicht alleine “durchstehen”.

Was ist Mobbing?

Es besteht keine gesetzliche Definition. Jedoch hat sich zwischenzeitlich in der Rechtsprechung folgende Begriffsbestimmung herausgebildet:

Das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren eines Beschäftigten durch seine Kollegen oder durch den Arbeitgeber selbst. Im letzten Fall spricht man auch vom sogenannten Bossing. Voraussetzung sind folglich länger andauernde Schikanen am Arbeitsplatz, die die Rechte des Mobbingopfers – vor allem sein allgemeines Persönlichkeitsrecht und seine Gesundheit – verletzen.

Einzelne Vorfälle fallen damit nicht unter den Begriff des Mobbings. Auch mehrere Vorfälle innerhalb eines sehr kurzen Zeitrahmens genügen nicht.

Daneben ist auch ein allgemeiner rauher Umgangston oder gewöhnliche Reibereien innerhalb der Belegschaft oder auch durch bzw. mit dem Vorgesetzten üblich und daher nicht als Mobbing zu betrachten.

Beweispflicht

Um das Vorliegen von Mobbing zu belegen, ist es dem Betroffenen dringend anzuraten, baldmöglichst mit der Erstellung eines “Mobbing-Tagebuchs”zu beginnen, um notfalls auch noch nach mehreren Monaten konkrete Angaben über einzelne Vorfälle machen zu können.

In einem Prozess wegen Mobbings ist der Arbeitnehmer in der Pflicht, das Vorliegen des Mobbings darzustellen und zu beweisen.

Ansprüche des Opfers

Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften sowie Urteile, die Arbeitgebern und auch Kollegen ein faires Verhalten abverlangen und von Arbeitgebern das Einschreiten gegen unfaire Attacken und Strukturen abverlangen. 
Der Arbeitgeber ist insbesondere im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, Missstände innerhalb seines Unternehmens aufzuklären. Im Falle des Mobbings kann Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet sein, den Mobber zu ermahnen, abzumahnen oder diesem gar zu kündigen.

Sollte der Arbeitgeber nicht tätig werden und der Betroffene infolge der Übergriffe an seiner Gesundheit geschädigt sein, besteht die Möglichkeit, Schmerzensgeld gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Entscheidend ist hierbei immer der Einzelfall.

Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten Sie als Mobbingsopfer haben, um Ihre Position zu verbessern.

Wir sind auf Ihrer Seite und helfen Ihnen.

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

Portrait von Rechtsanwältin Wendla Savic, Nahaufnahme im quadratischen Format

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Rechtsanwältin Wendla Savic

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