Rechtstipps

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2023 – mehr Unterhalt für Kinder

Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle, nach welcher der Kindesunterhalt und Ausbildungsunterhalt bemessen wird, werden zum 01.01.2023 erhöht.

Überblick

Die Änderungen gegenüber der Düsseldorfer Tabelle 2022 betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf von Studenten und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf (Selbstbehalt).

Was sich im Einzelnen ändert

1. Erhöhung des Unterhalts 

a) für minderjährige Kinder

Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder (1. – 3. Altersstufe) basiert auf der Erhöhung des Mindestbedarfs nach der „Fünften Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2022“.

Der Mindestunterhalt wird laut der Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2023

  • für Kinder bis fünf Jahren von € 396,00 um € 41,00 auf € 437,00 pro Monat angehoben
  • für Kinder von sechs bis elf Jahren von € 455,00 um € 47,00 auf künftig € 502,00 angehoben
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren von € 533,00 um € 55,00 auf € 588,00 angehoben.

Die Erhöhung des Mindestunterhalts wirkt sich auch erhöhend auf die Unterhaltsbeträge der höheren Einkommensstufen aus. Die Bedarfssätze der weiteren Einkommensstufen wurden in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um je 5% und von der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um je 8% des Mindestunterhalts angehoben.

b) für volljährige Kinder

Auch für volljähriger Kinder werden die Bedarfssätze zum 01.01.2023 angehoben. Sie errechnen sich aus 125 % des Bedarfs der 2. Altersstufe und sind in der Tabelle ausgewiesen.

Der Mindestunterhalt wurde von € 569,00 auf € 628,00 erhöht.

c) für Studenten

Der Bedarfssatz von volljährigen Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben wird der monatliche Satz von € 860,00 auf € 930,00 angehoben. Wenn sich nach der Lebensstellung der Eltern ein höherer Bedarf ergibt, kann von dem Mindestbedarf von € 930,00 auch weiterhin nach oben abgewichen werden.

2. Anhebung des Kindegeldes – Auswirkung auf die Zahlbeträge

Ferner ist der „Tabellenbetrag“ (Seite 1 der Düsseldorfer Tabelle) noch um das Kindergeld zu bereinigen, welches beiden Elternteilen jeweils hälftig zusteht (dies ist auf den letzten Seiten der Tabelle bereits ausgerechnet).

Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf (Bedarfssätze) anzurechnen; es wird dabei davon ausgegangen, dass derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt, auch das Kindergeld bezieht.

Das Kindergeld wird zum 01.01.2023 auf € 250,00 je Kind (gleicher Betrag für das erste, das zweite und das dritte Kind) angehoben (Erhöhung um € 31,00) – und ist weiterhin hälftig auf die Bedarfssätze nach der Düsseldorfer Tabelle (siehe oben) anzurechnen.

Gegenüber 2022 bedeutet dies alles in allem eine Erhöhung des Zahlbetrages (beim Mindestunterhalt) um € 41,00 in der ersten Altersstufe, um € 47,00 in der 2. Altersstufe und um € 55,00 in der dritten Altersstufe. 

3. Erhöhung des Selbstbehalte

Der Eigenbedarf, auch Selbstbehalt genannt, richtet sich nach dem Existenzminimum und wurde auf € 1.320,00 angehoben, wenn Unterhalt für schulpflichtige Kinder bis zu deren 21. Geburtstag gezahlt wird. Der Selbstbehalt wird damit im Vergleich zum Vorjahr (€ 1.160,00) um € 290,00 angehoben.

Bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen wird er von € 960,00 auf € 1.120,00 angehoben.

Der angemessene Selbstbehalt wird von € 1.400,00 auf € 1.650,00 angehoben.

Aufgrund der Erhöhung der Selbstbehalte kann dies bei Unterhaltspflichtigen in den unteren Einkommensgruppen dazu führen, dass weniger Unterhalt gezahlt werden muss, da damit weniger Verteilungsmasse zur Verfügung steht. 

Praxistipp

Überprüfen Sie also zwingend Ihre Unterhaltsverpflichtung aufgrund der neuen Düsseldorfer Tabelle 2023 und der Anrechnung des erhöhten Kindergeldes zum 01.01.2023 bevor Sie Unterhaltszahlungen leisten. Denn zu viel bezahlte Unterhaltszahlungen dürfen mit späteren nicht verrechnet werden; auch können diese in der Regel nicht zurückgefordert werden.

In einem solchen Fall lohnt es sich also, den zu bezahlenden Unterhalt zusätzlich vor diesem Hintergrund überprüfen zu lassen, bevor Sie ihn bezahlen.

Was muss ich beachten? Gibt es Handlungsbedarf?

Sofern Sie einen sogenannten dynamisierten Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde oder gerichtlicher Beschluss oder Vergleich) haben (der Unterhalt ist in Prozent festgelegt, also beispielsweise „…110 % des Mindestunterhalts der Düsseldorfer Tabelle…“), muss der Unterhaltsverpflichtete ab Januar 2023 automatisch den angepassten – höheren – Unterhalt bezahlen, denn der Unterhaltstitel passt sich aufgrund der Dynamisierung der Erhöhung automatisch an.

Handlungsbedarf besteht bei nicht dynamisierten Titeln:

Bei allen anderen Titeln ist Handlungsbedarf gegeben, da diese aktiv angepasst werden müssen. Die Änderung tritt hier nicht automatisch ein.

Generelle Anmerkungen zur Anwendung der Tabelle

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar, wird aber von allen Gerichten angewendet.

Bei dem Einkommen für die Einkommensstufen handelt es sich nicht um das reine Nettoeinkommen, sondern um das bereinigte unterhaltsrechtlich relevante Nettoeikommen, das von dem Nettoeinkommen abweichen kann, da noch monatliche Ausgaben und Belastungen berücksichtigt werden können, die das Nettoeinkommen mindern. Es ist also falsch, nur von dem Nettoeinkommen der Gehaltszettel auszugehen.

Weiterhin weist die Düsseldorfer Tabelle den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte. Bei einer größeren oder geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen angemessen sein.

Sollten Sie Probleme oder Schwierigkeiten in der unterhaltsrechtlichen Thematik, so kommen Sie gerne auf uns zu. Wir berechnen Ihnen den Unterhalt.

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

Portrait von Rechtsanwalt Robin Schmid, Anzug und Brille, Nahaufnahme im quadratischen Format

Ihr Kontakt zu unseren Experten

Rechtsanwalt Robin Schmid

Fachbeiträge rund
um all unsere Rechtsgebiete

Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

mehr erfahren
Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche…

mehr erfahren
Justitia-Statue im Büro der Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen in Schwäbisch Gmünd

Ärger beim Werkvertrag? Das können Sie tun!

Der Werkvertrag gehört neben dem Kauf- und dem Dienstvertrag zu den am häufigsten abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen. Kein Wunder, dass er auch oft zum Anlass für juristische Auseinandersetzungen bietet. In diesem Beitrag erklären wir die…

mehr erfahren