Versicherungsrecht

Schäden durch Schnee und Eis – Zahlt der Gebäudeversicherer?

Das Wichtigste vorab

Seit einigen Wochen versinkt Süddeutschland im Schnee, was nicht allen nur Freude bringt. Vor allem jetzt, wenn der Schnee taut, wieder gefriert und neuer Schnee darauf fällt kann es zum Abrutschen des Schnees von den Dächern kommen, auch das Gewicht des Schnees ändert sich durch die schwankenden Temperaturen – der Schnee wird gefährlich schwer, es bildet sich Eis. Dies hat meist Schäden an Gebäuden zur Folge.

Was ist mit den Schäden am Wohngebäude, die durch den Schnee entstanden sind? 

In den meisten Gebäudeversicherungsverträgen ist ein Versicherungsschutz für Elementargefahren enthalten, hierunter fällt auch der sogenannte Schneedruck-Schaden. Diesen bezeichnet die Versicherung als Wirkung des Gewichts von Schnee- und Eismassen auf das Gebäude. Schäden entstehen in der Regel an Flachdächern oder Dächern mit geringer Neigung. Schäden durch sog. Dachlawinen sind regelmäßig versichert, da auch Schäden durch das Gewicht bewegter Schnee- und Eismassen vom Versicherungsschutz erfasst sind. Dies betrifft beispielsweise Schäden an Schneefanggittern oder Dachrinnen. Der Versicherungsschutz beschränkt sich jedoch nur auf Schäden, die durch das Gewicht verursacht werden. Nicht umfasst sind Schäden, die in erster Linie aufgrund der Bewegung verursacht werden, etwa wenn eine Dachlawine auf einem Vordach aufkommt. 

Schäden durch Eisdruck

Weiter sind im Versicherungsschutz – je nach Versicherungsbedingungen – auch Schäden durch Eisdruck umfasst. Solche Schäden entstehen bei starken Temperaturunterschieden zwischen Tag und Nacht. Bei derartigen Wetterlagen – wie sie derzeit vorliegen – wird der Schnee auf Dächern tagsüber angetaut und rutscht nach. Bei Nachttemperaturen unter 0 Grad gefriert er. Wiederholt sich dieser Vorgang mehrfach, entsteht an der Dachkante starker Schnee- und Eisdruck, der zu erheblichen Schäden in diesem Bereich führen kann.

Wie ist nun im Einzelnen vorzugehen?

Es ist Ihre Aufgabe, nachzuweisen, dass ein versicherter Schaden vorliegt. Wichtig ist, dass der gesamte Schadensfall dokumentiert wird, also von der Ursache bis hin zum Schaden an Ihrem Gebäude. Sinnvoll ist es daher, Fotos anzufertigen, auf denen die Ursache des Schadens sowie der Schaden selbst zu erkennen ist. Dokumentieren Sie die Aufräumungsarbeiten, wie viele Personen haben wie lange gearbeitet? Die Eigenleistung wird Ihnen durch die Versicherung regelmäßig vergütet.

Es gilt die gesamten Obliegenheiten zu berücksichtigen, welche den Versicherungsbedingungen zu entnehmen ist. In jedem Versicherungsfall gilt zudem:

  • Der Schadensfall ist der Versicherung unverzüglich zu melden.
  • Es besteht immer eine Schadenminderungspflicht.

Sie müssen verhindern, dass sich der Schaden vergrößert. Selbstverständlich nur im Rahmen des Möglichen. Ist beispielsweise Wasser ins Gebäude eingedrungen, muss dieses aufgewischt werden. Spezielle bei Schneemassen sollten Sie – soweit es ohne Gefahr möglich ist – durch Schneeräumen Schäden vorbeugen. Beispielsweise kann ggf. ein Vordach abgekehrt / geschippt werden bevor es bricht.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht

Sollte es in einigen Fällen trotz umfassender Dokumentation, zu Problemen mit der Anerkennung des Versicherungsfalles, der Auszahlung der eingereichten Rechnungen, der Freigabe eines Angebots oder gar zu ungerechtfertigten Kürzungen kommen, ist juristischer Rat nötig – wir prüfen Ihren Versicherungsfall und setzen Ihr Recht durch. Gerne können Sie auf mich zukommen.

Ihre Yasmin Welz LL.M.

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