Erste Hilfe

Sie werden einer Straftat beschuldigt

Sie sind als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen worden oder sogar auf frischer Tat ertappt worden sein, so sollten Sie umgehend einen Verteidiger aufsuchen und zunächst – ob schuldig oder nicht – keine Angaben zur Sache machen, außer Angaben zur Person, denn das müssen Sie.

Es gibt für Beschuldigte (anders bei Zeugen: § 163 III StPO) keine Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei; dies kann nur die Staatsanwaltschaft oder das Gericht anordnen.

Praxistipp

Keine Angaben machen, Verteidiger beauftragen und Akteneinsicht nehmen lassen

Mach Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Zeit für eine Stellungnahme abzugeben, bleibt später immer noch genug. Über Ihr Recht, die Aussage zu verweigern muss die Polizei Sie zu Beginn der Vernehmung belehren – ansonsten wäre Ihre Vernehmung nicht verwertbar; sogenanntes Verwertungsverbot. Seien Sie sich bewusst, dass sämtliche Gespräche mit der Polizei, auch außerhalb des Protokolls und auch wenn diese von Ihnen nicht unterschrieben werden, sich in der Ermittlungsakte wieder finden und im Zweifel gegen Sie verwendet werden.

Praxistipp

Bleiben Sie ruhig und beharren Sie auf Ihr Aussageverweigerungsrecht und das Recht, vor einer Aussage einen Verteidiger zu befragen.

Oft versucht die Polizei auf eine Aussage hinzuwirken und ist dabei hartnäckig oder suggeriert, dass es für Sie das beste sei, wenn Sie eine Aussage machen. Dabei wird mit Sprüchen wie „Da brauchen Sie doch keinen Anwalt – Wenn Sie es jetzt gleich zugeben, dann ist die Sache doch schon durchgestanden und es passiert nichts Schlimmes – Warum reden Sie nicht mit uns, wenn Sie nichts zu verbergen haben?“ versucht, Sie als Beschuldigten davon abzuhalten, einen Anwalt zu beauftragen. Oder es wird Ihnen gesagt, dass man Sie ohnehin überführen würde und Sie daher eine Aussage machen müssen. Oder dass Sie es nur noch schlimmer machen würden, wenn Sie nichts sagen. – Das ist oft nur eine Taktik der Polizei und immer falsch.

Denn was viele nicht wissen: Nicht die Polizei entscheidet über den Ausgang einer Strafanzeige oder eines Ermittlungsverfahrens, sondern  immer die Staatsanwaltschaft. Selbst wenn sie es wollen würden, könnten Polizisten keine Zusagen auf den Ausgang eines Ermittlungsverfahrens oder im Hinblick auf eine milde Strafe o.Ä. machen. Denn Absprachen dazu dürfen nur Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung treffen.

Es ist schlichtweg falsch, dass Sie es schlimmer machen würden, wenn Sie keine Aussage machen und / oder einen Verteidiger beauftragen. Das ist Ihr gutes Recht und darf Ihnen nach den Grundsätzen der Strafprozessordnung nicht zum Nachteil, auch nicht in einem späteren Gerichtserfahren, ausgelegt werden.

Und Achtung:

Auch Spontanäußerungen (vor der offiziellen Vernehmung) können protokolliert und verwertet werden. Denn die Polizei ist dazu verpflichtet, alle Erkenntnisse zu protokollieren und an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, auch wenn sie dieses Wissen aus einem scheinbar netten „Smalltalk“ heraus haben. Dies ist sogar oft als Strategie sehr beliebt, denn bei solchen „Spontanäußerungen“ außerhalb einer förmlichen Vernehmung muss der Beschuldigte noch nicht einmal belehrt werden.

Aber auch scheinbar harmlose Äußerungen in förmlichen Vernehmungen können sehr gefährlich sein: Denn meistens werden Aussagen nicht wortwörtlich protokolliert sondern von dem Polizeibeamten – oft auch erst nach der Vernehmung aus dem Gedächtnis – nur sinngemäß aufgeschrieben, was der Beamte vermeintlich verstanden hat – oder verstehen wollte. Außerdem kann die Polizei auch außerhalb des Vernehmungsprotokolls in einem sog. „Eindrucksvermerk“ vermeintlich verdächtige Beobachtungen über den Beschuldigten festhalten.

Als Beschuldigter sollte man daher jeglichen persönlichen / direkten Kontakt mit den Ermittlern unbedingt vermeiden und dem Verteidiger überlassen. Also sagen Sie – auch wenn es schwer fällt – am Besten gar nichts. Sie lösen das Problem nicht einfach mal so mit einer Aussage. Kontaktieren Sie noch bevor Sie mit der Polizei oder anderen Behörden sprechen umgehend einen spezialisierten Anwalt (Fachanwalt für Strafrecht).

Ihr Verteidiger wird Sie als Beschuldigten zuerst von einem polizeilichen Erscheinen bei der Polizei entschuldigen und zunächst Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen, bevor irgendwelche Angaben zur Sache gemacht werden.

So geht es weiter:

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Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

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