Strafrecht

Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht ist ein hochsensibler Bereich des Strafrechts – mit weitreichenden Folgen für Ihre Mobilität, Ihre persönliche Freiheit und Ihre berufliche Zukunft. Anders als bei einfachen Ordnungswidrigkeiten (z. B. Bußgeldern oder Verwarnungen) geht es im Verkehrsstrafrecht nicht mehr nur um Punkte oder Fahrverbote, sondern um echte Strafverfahren mit möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen, Einträgen ins Führungszeugnis und den Entzug der Fahrerlaubnis.

Als Fachanwalt für Strafrecht // Anwältin für Verkehrsrecht vertreten wir Mandanten in Verkehrsstrafverfahren mit Erfahrung, Klarheit und Entschlossenheit. Ziel ist es, Sie bestmöglich vor Sanktionen zu schützen – durch frühzeitige, fundierte und individuelle Verteidigung.

Typische Tatvorwürfe im Verkehrsstrafrecht

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Wer mit Alkohol oder Drogen ein Fahrzeug führt und fahruntüchtig ist, begeht eine Straftat – selbst wenn es nicht zum Unfall kommt.

Strafandrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, Entziehung der Fahrerlaubnis

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Etwa bei Alkohol am Steuer, Überfahren roter Ampeln, zu hoher Geschwindigkeit oder gefährlichen Überholmanövern mit konkreter Gefährdung anderer.

Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, regelmäßig Führerscheinentzug

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB – „Fahrerflucht“)

Ein sehr häufiger Vorwurf. Auch kleine Schäden verpflichten zur Feststellung der Personalien – ein bloßes „Zettel-hinterlassen“ reicht nicht aus.

Strafandrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, ggf. Entziehung der Fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Fahren trotz fehlendem oder entzogenem Führerschein, auch bei abgelaufener ausländischer Fahrerlaubnis.

Strafandrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, zusätzlich oft Sicherstellung des Fahrzeugs

Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)

Z. B. durch dichtes Auffahren, Schneiden, Ausbremsen oder gefährliches Hupen.

Strafandrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, Punkte, Führerscheinentzug

Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfällen (§ 229 StGB)

Wenn durch Unachtsamkeit oder Fehlverhalten ein Unfall mit Verletzten verursacht wird.

Strafandrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

Was droht im Verkehrsstrafverfahren konkret?

Neben einer gerichtlichen Strafe drohen regelmäßig:

  • Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)
  • Sperrfrist für Wiedererteilung (§ 69a StGB)
  • Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • Eintrag im Führungszeugnis
  • Berufliche Konsequenzen, insbesondere bei Berufskraftfahrern

Diese Folgen lassen sich nur mit einer durchdachten Verteidigung vermeiden oder mildern.

Wie wir Sie verteidigen – individuell, diskret und zielorientiert

Wir analysieren Ihr Verfahren umfassend und entwicklen eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Dabei prüfen wir:

✔ War die Blut- oder Atemalkoholmessung rechtlich verwertbar?
✔ Wurden Ihre Rechte bei einer Verkehrskontrolle verletzt?
✔ Gab es konkrete Gefährdungen – oder nur pauschale Verdachtsmomente?
✔ Bestehen Ansatzpunkte für eine Verfahrenseinstellung (z. B. bei Fahrerflucht oder Fahrlässigkeit)?
✔ Lässt sich der Führerscheinentzug durch andere Maßnahmen vermeiden?

Wir übernehmen für Sie:

  • Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage
  • Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
  • Beratung zu medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU)
  • Anträge auf Sperrfristverkürzung oder Fahrerlaubniswiedererteilung

Verteidigung für Berufsfahrer, Fahranfänger und Wiederholungstäter

Wir vertreten:

  • Berufskraftfahrer (Lkw, Bus, Taxi, Kurier) mit existenzieller Abhängigkeit vom Führerschein
  • Fahranfänger in der Probezeit, denen Punkte, Nachschulungen oder Fahrverbote drohen
  • Wiederholungstäter, bei denen eine Bewährungsstrafe oder Sicherungsverwahrung im Raum steht
  • Privatpersonen, die durch ein Fahrverbot erhebliche private Belastungen erleben

Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist

Viele Verkehrsstrafverfahren lassen sich bereits im Ermittlungsverfahren beenden – durch Einstellung, Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich oder Verhandlungen über Strafmaß und Auflagen. Voraussetzung ist aber, nicht unüberlegt zu handeln:

🚫 Keine Aussagen bei der Polizei ohne anwaltliche Beratung!
Sofort Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen.

Kontaktieren Sie uns – bevor es zu spät ist

Sie haben eine Vorladung, eine Anzeige oder eine Anklageschrift erhalten? Ihnen droht der Verlust Ihrer Fahrerlaubnis? Dann ist jetzt der richtige Moment, die Verteidigung in professionelle Hände zu legen.

📞 Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch – in der Kanzlei oder telefonisch.
Wir vertreten Sie diskret, effizient und mit der Erfahrung aus zahlreichen Verfahren im Verkehrsstrafrecht.

MPU-Leitfaden

Medizinisch-Psychologische Untersuchung – was Sie wissen müssen, wenn die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht

Die Anordnung einer MPU – umgangssprachlich als „Idiotentest“ bekannt – ist für viele Betroffene eine belastende Erfahrung. Sie stellt hohe Anforderungen, ist kostenintensiv und entscheidet maßgeblich darüber, ob die Fahrerlaubnis wiedererteilt wird.

Wir unterstützen Sie dabei, sich rechtzeitig und richtig auf die MPU vorzubereiten – und typische Fehler zu vermeiden, die zur negativen Begutachtung führen.

Was ist eine MPU – und wann wird sie angeordnet?

Die MPU ist ein Eignungstest zur Überprüfung Ihrer Fahreignung. Sie wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel bestehen, ob Sie verantwortungsbewusst und verkehrssicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

Typische Anlässe:

  • Alkohol am Steuer (ab 1,6 ‰ oder wiederholt)
  • Drogenkonsum oder -fahrt (auch bei gelegentlichem Konsum)
  • Häufige oder schwere Verkehrsverstöße (z. B. Punktehäufung)
  • Straftaten mit Bezug zur Aggressivität oder Impulsivität (z. B. Nötigung, Körperverletzung)
  • Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ablauf einer MPU

  1. Anordnung durch Führerscheinstelle
    Die Behörde fordert ein MPU-Gutachten, meist nach Entziehung der Fahrerlaubnis.
  2. Wahl einer Begutachtungsstelle
    Sie wählen eine anerkannte MPU-Stelle (z. B. TÜV, DEKRA) selbst aus.
  3. Untersuchung
    Die MPU besteht aus drei Teilen:
    • Medizinischer Check (Blutwerte, ggf. Urin, Leberwerte)
    • Reaktionstest (Leistungstest am Computer)
    • Psychologisches Gespräch (Kernaussage zur Verhaltensänderung)
  4. Ergebnis:
    • Positives Gutachten → Wiedererteilung des Führerscheins möglich
    • Negatives Gutachten → Antrag wird abgelehnt, evtl. Sperrfrist

Wie kann ich mich auf die MPU vorbereiten?

Die MPU ist kein Intelligenztest, sondern ein Test Ihrer Einsicht und Verhaltensänderung. Sie müssen überzeugend darlegen können:

  • Was war falsch an Ihrem früheren Verhalten?
  • Welche konkreten Maßnahmen haben Sie zur Änderung ergriffen?
  • Wie können Sie sicherstellen, dass sich das Verhalten nicht wiederholt?

In den meisten Fällen ist eine professionelle Vorbereitung dringend zu empfehlen – etwa durch verkehrspsychologische Beratungen oder zertifizierte Vorbereitungskurse.

Achtung: Standardisierte „MPU-Kurse in 2 Tagen“ ohne Substanz führen häufig zu negativen Gutachten, da die Prüfer Schemata schnell durchschauen.

Wichtige MPU-Fragen:

  • Muss ich Abstinenznachweise vorlegen?
    → Ja, bei Alkohol- oder Drogenkonsum werden oft 6–12 Monate dokumentierte Abstinenz verlangt.
  • Was kostet die MPU?
    → Je nach Anlass ca. 400–800 € – Vorbereitungskurse und Abstinenzprogramme zusätzlich.
  • Was passiert bei einem negativen Gutachten?
    → Es empfiehlt sich, kein negatives Gutachten bei der Behörde abzugeben, sondern ggf. ein neues Verfahren nach gezielter Vorbereitung zu starten.
  • Wann kann ich einen neuen Antrag stellen?
    → Frühestens nach Ablauf der Sperrfrist und mit ausreichender positiver Prognose.

Was ich als Anwalt für Sie tun kann:

✔ Prüfung, ob eine MPU rechtlich überhaupt gerechtfertigt ist
✔ Beratung zum richtigen Zeitpunkt der Antragstellung
✔ Einschätzung der Erfolgsaussichten auf Basis Ihrer Vorgeschichte
✔ Kontaktvermittlung zu seriösen Verkehrspsychologen
✔ Begleitung bei Zweifeln an der medizinischen Einschätzung
✔ Beratung zur Frage: Abstinenz vs. kontrolliertes Trinken?

Fazit: Gute Vorbereitung entscheidet – nicht Glück

Viele MPU-Kandidaten scheitern, weil sie sich unzureichend vorbereitet haben oder falsche Vorstellungen von der Untersuchung hatten. Andere bestehen beim ersten Anlauf, weil sie rechtzeitig professionelle Unterstützung gesucht haben.

📞 Vereinbaren Sie frühzeitig ein Beratungsgespräch, um teure Fehlschläge zu vermeiden. Ich helfe Ihnen, Fehler zu erkennen, Vermeidbares zu vermeiden – und die Weichen für ein positives Gutachten zu stellen.

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

Portrait von Rechtsanwältin Yasmin Welz, Nahaufnahme im quadratischen Format

Ihr Kontakt zu unseren Experten

Rechtsanwältin Yasmin Welz

Fachbeiträge rund
um all unsere Rechtsgebiete

Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

mehr erfahren
Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche…

mehr erfahren
Justitia-Statue im Büro der Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen in Schwäbisch Gmünd

Ärger beim Werkvertrag? Das können Sie tun!

Der Werkvertrag gehört neben dem Kauf- und dem Dienstvertrag zu den am häufigsten abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen. Kein Wunder, dass er auch oft zum Anlass für juristische Auseinandersetzungen bietet. In diesem Beitrag erklären wir die…

mehr erfahren