Strafrecht

Verteidigung bei allen Sexualdelikten

Das Sexualstrafrecht ist eines der schwierigsten Themen der Strafverteidigung und erfordert neben einem hohen fachlichen Wissen und Erfahrung auch die grundsätzliche Bereitschaft des Verteidigers, den Mandanten – sei es Täter oder Opfer – mit der größtmöglichen Entschlossenheit in der Wahrnehmung seiner Rechte zu vertreten.

Sexualstrafverfahren sind äußerst sensibel und in der Regel sind Sexualdelikte mit sehr hohen Strafen bedroht (deutlich mehr als die Hälfte aller Verurteilungen im Sexualstrafrecht sind Freiheitsstrafen). Hinzu kommt oft eine Vorverurteilung durch Verwandte, Arbeitskollegen und teilweise auch durch die Öffentlichkeit, was einen massiven Eingriff in die Lebensverhältnisse des Verdächtigen nach sich zieht.

Daher ist das Sexualstrafrecht ein heikles Thema und erfordert Fingerspitzengefühl, Erfahrung und Kompetenz.

Wichtig sind bei der Strafverteidigung im Sexualstrafrecht neben der richtigen Verteidigungsstrategie die Psychologie, insbesondere Aussagepsychologie und in vielen Fällen auch diplomatisches Geschick, beispielsweise auch dann, wenn es um einen „Deal“ (Verständigung n § 257c StPO) geht. Dies gilt im Bereich des Sexualstrafrechts gleichermaßen für die Strafverteidigung als auch für die Nebenklagevertretung.

Problematisch und schwierig ist, dass die Verurteilung wegen einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Missbrauchs meistens nur von einer einzigen Zeugenaussage abhängt (Aussage gegen Aussage Situation), da es neben der beschuldigten Person und dem (vermeintlichen) Opfer in der Regel keine weiteren Zeugen gibt, die bei dem Geschehen dabei waren. Aussagepsychologische Erkenntnisse spielen dann eine ganz besondere Rolle bei der Verteidigung.

Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte stehen in solchen Situationen vor einer schwierigen Aufgabe, um die Wahrheit zu erforschen.

Die Praxis zeigt, dass längst nicht jede Strafanzeige auch zu einer Verurteilung führt. Das kann daran liegen, dass das (vermeintliche) Opfer lügt oder eben auch nicht lügt, und/oder aber die gesamte Beweislage nicht für eine Verurteilung ausreicht („in dubio pro reo“).

Dies gilt es für Ihren Verteidiger im Strafverfahren und der Hauptverhandlung herauszuarbeiten.

Das Gericht wird in solchen Aussage-gegen-Aussage Fällen daher regelmäßig zusätzlich anhand verschiedener anderer und weiterer Indizien versuchen, den Sachverhalt aufzuklären. Dabei spielen Sachverständigengutachten bezüglich der Glaubwürdigkeit eines Zeugen und bezüglich der erlittenen Verletzungen eine wichtige Rolle. Aber auch die Untersuchung von privaten oder beruflich genutzten Computer, Tablets, Smartphones und Festplatten durch Sachverständige ist an der Tagesordnung. Dies kann sowohl für den Beschuldigten als auch für die geschädigte Person eine zusätzliche Belastung darstellen.

Mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat geht somit oft eine erhebliche Stigmatisierung des Betroffenen einher. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann für den Beschuldigten beruflich und privat zu erheblichen Nachteilen führen.

Denn werden die Vorwürfe erst einmal öffentlich bekannt, kann allein dies das soziale aus der Beschuldigten bedeuten. Und dann ist es letztlich auch zweitrangig, ob das Verfahren eingestellt wird. Aus diesem Grunde ist es so wichtig, mit der Angelegenheit diskret umzugehen, bereits frühzeitig die sprichwörtlichen Weichen in die richtige Richtung zu stellen um das Verfahren Richtung Einstellung zu lenken.

Vertrauen Sie auf meine jahrelange Erfahrung und erworbenen Kenntnisse auf diesem diffizilen Gebiet.

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

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Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

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