Strafrecht

Welche Strafe erwartet mich?

Die Art der durch die Staatsanwaltschaft nachweisbaren Tathandlung entscheidet über die Höhe der Strafe.

Der Konsum von Drogen ist z.B. straflos. Der Besitz und / oder das Handeltreiben ist bereits eine Steigerung.

Eine weitere Steigerung ist der Vorwurf des Handes Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Die Einfuhr von Drogen wird noch härter, da sonst in den meisten Fällen die Drogen erst überhaupt nicht in Deutschland vorhanden sind.

Wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt (bei nicht geringen Mengen an Drogen), bei der Einfuhr eine Waffe bei sich führet, kann dies zu einer mehrjährigen Haftstrafen idR nicht unter 5 Jahren führen.

Im Einzelnen:

Nach § 29 BtMG wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft, wer

“…Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, …”

Es handelt es sich dabei noch um ein sog. Vergehen (Verbrechen = Mindest-Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, § 12 StGB).

Nach § 29a BtMG wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer

“…mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.”

§ 29a BtMG sieht für das “Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge” somit eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor, womit es sich um einen Verbrechenstatbestand handelt.

In § 29a BtMG nicht mehr enthalten sind der Anbau und der Erwerb. Es macht also bei der “nicht geringen Menge” einen Unterschied, ob ein Handeltreiben oder ein bloßer Erwerb angenommen wird. Denn handelt es sich um eine „nicht geringe Menge“ im Sinne des BtMG, kann nach § 29a BtmG zwar das Handeltreiben, nicht aber der Erwerb mit der höheren Mindeststrafe bestraft werden. (Lesen Sie mehr zum Handeltreiben). Auf der anderen Seite wird aber der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auch unter die höhere Strafe gestellt.

§ 30 BtMG sieht eine Freiheitsstrafe von nicht unter 2 Jahren (somit nicht mehr bewährungsfähig) vor für denjenigen, der

„Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, im Falle des § 29a Abs. 1 Nr. 1 gewerbsmäßig handelt; Betäubungsmittel abgibt, einem anderen verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht oder Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt einführt.“

Schließlich ist in § 30a BtMG die höchste Mindeststrafe von nicht unter 5 Jahren normiert und betrifft vor allem diejenigen Fälle, in welcher der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

Hinweis:

Vor diesen Hintergründen diese hohen Strafen kann es durchaus sinnvoll sein, über die sogenannte Strafrahmenverschiebung als mögliche Folge des § 31 BtMG als Verteidigungsstrategie mit dem Mandanten genau zu erörtern und abzuwägen.

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

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