Verkehrsrecht

Wir regulieren Ihren Unfall – schnell und unkompliziert

Kostenfreie außergerichtliche Unfallregulierung

Nach einem Verkehrsunfall ist es entscheidend, schnell und richtig zu handeln. Wir übernehmen für Sie kostenfrei die komplette außergerichtliche Schadensregulierung – damit Sie Ihren Anspruch vollständig erhalten und nicht auf Kosten sitzen bleiben.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir setzen für Sie durch:

  • Fahrzeugschäden (Reparatur oder Wiederbeschaffungswert)
  • Mietwagenkosten und Nutzungsausfall
  • Sachverständigenkosten
  • Personenschäden
  • Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden
  • Schmerzensgeld
  • Dauerhafte Rentenansprüche bei Verletzungsfolgen

Darüber hinaus beraten wir zu Mitverschuldens- und Haftungsquoten und vertreten Sie bei Bedarf gerichtlich.

Warum Anwalt – und warum kostenfrei?

Viele Versicherungen kürzen Schadenspositionen pauschal. Häufig wird versucht, Geschädigte mit einem vermeintlich „schnellen und unkomplizierten“ Vergleich abzufinden – oft zu deren Nachteil.

Das lehnen wir ab.
Wir vertreten konsequent Ihre Interessen, nicht die der Versicherung.

Für Sie als Geschädigte*n ist unsere Tätigkeit außergerichtlich kostenfrei. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtet, die Anwaltskosten entsprechend der Haftungsquote zu übernehmen.
Bei voller Haftung der Gegenseite tragen Sie gar keine Kosten.

Nach dem Unfall: Was ist zu beachten?

Die größte Unsicherheit nach einem Unfall ist meist:
„An wen wende ich mich jetzt – und was muss ich tun, damit ich meinen Schaden vollständig ersetzt bekomme?“

Viele verlassen sich darauf, dass die gegnerische Versicherung „schon alles regelt“. Man füllt einen Fragebogen aus – und merkt erst später, dass wesentliche Schäden oder Positionen nicht erstattet wurden.

Tatsächlich wird ein Schaden ohne anwaltliche Begleitung häufig unvollständig ersetzt.

Lassen Sie sich deshalb nicht „über den Tisch ziehen“.
Auch bei scheinbar klarer Schuldlage sollten Sie sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Wir übernehmen den gesamten Schriftverkehr, prüfen alle Schadenspositionen und sorgen dafür, dass Ihr Schaden vollständig und nach aktueller Rechtsprechung reguliert wird.

Vorsicht bei „Schadenservice“ im Autohaus

Viele Autohäuser bieten eine „Schadensregulierung aus einer Hand“ an.
Dabei wird jedoch oft verlangt, dass Sie Ihre Ansprüche an das Autohaus abtreten.

Das kann problematisch sein:

  • Zahlt die Versicherung nicht oder kürzt, kann das Autohaus trotzdem von Ihnen die Reparaturkosten verlangen.
  • Zudem dürfen Autohäuser kein Schmerzensgeld oder Auslagen geltend machen.

Ein Anwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen und macht alle Ihnen zustehenden Ansprüche geltend – ohne Risiko.

Verzögert ein Anwalt die Regulierung?

Nein – im Gegenteil.
Wir sorgen für eine strukturierte, vollständige, rechtlich klare Anspruchsstellung. Das führt in den meisten Fällen sogar zu einer schnelleren Regulierung.

Bei unklarer Schuldfrage oder gegenseitigen Vorwürfen ist die anwaltliche Unterstützung besonders wichtig, um Eigenschäden bei der Anspruchsdurchsetzung zu vermeiden.

Auch typische Kürzungsversuche der Versicherer (z. B. Werkstattlöhne, Mietwagenkosten, Restwert, Nutzungsausfall, „Betriebsgefahr“) prüfen wir und setzen Ihre Rechte durch.

So läuft die Unfallregulierung bei uns ab

Damit Sie genau wissen, was passiert, haben wir den Ablauf für Sie transparent strukturiert.
Sie müssen sich dabei um fast nichts kümmern – wir übernehmen das.

1. Erste Kontaktaufnahme

Sie melden sich telefonisch, per E-Mail oder über am Besten über unseren Chatbot Jupus. 

  • Wann und wo der Unfall passiert ist
  • Welche Beteiligten involviert waren
  • Ob es Personenschäden gibt

Auf Wunsch können Sie bereits vorhandene Unterlagen (Fotos, Unfallbericht, Werkstattangebot etc.) mitsenden.
Wir geben Ihnen sofort eine erste kostenlose rechtliche Einschätzung.

2. Sichtung und Sicherung aller Unterlagen

Wir prüfen:

  • Haftungsquote
  • mögliche Ansprüche in voller Höhe
  • ob ein Sachverständiger benötigt wird
  • ob Heilbehandlungen / Arbeitsunfähigkeiten korrekt dokumentiert werden

Wir fordern sämtliche Unterlagen bei:

  • Polizei
  • Versicherung(en)
  • Ärzten, Kliniken, der Krankenkasse
  • Werkstatt oder Gutachter
    Sie müssen sich dabei um nichts kümmern.

3. Beauftragung eines unabhängigen Gutachters (falls Fahrzeugschaden)

Wir empfehlen Ihnen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der den Schaden objektiv ermittelt.
Wichtig: Den Gutachter bezahlt die gegnerische Versicherung – nicht Sie.

Bei Totalschaden oder wirtschaftlichen Totalschaden beraten wir zu:

  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen

4. Geltendmachung Ihrer Ansprüche

Wir stellen alle Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung vollständig und rechtsverbindlich.
Dies umfasst u. a.:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung
  • Mietwagen / Nutzungsausfall
  • Wertminderung
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall & Haushaltsführungsschaden
  • Zukunfts- und Reha-Kosten

Wir legen keine Position „vorsichtshalber“ weg.
Wir setzen alles durch, was Ihnen zusteht.

5. Durchsetzung – auch bei Kürzungen

Versucht die Versicherung zu kürzen oder abzulehnen, reagieren wir umgehend:

  • Juristische Stellungnahmen
  • Nachweisführung über Rechtsprechung
  • Widerspruch gegen Kürzungen

Wenn die Versicherung trotzdem nicht vollständig zahlt, vertreten wir Sie auf Wunsch vor Gericht.

Kostenrisiko?
Vorher erhalten Sie von uns eine klare, verständliche Einschätzung.

6. Auszahlung an Sie

Sobald die Versicherung zahlt, erfolgt die Auskehrung direkt an Sie bzw. direkt an die Werkstatt, wenn Sie das wünschen.
Sie erhalten von uns eine übersichtliche Abrechnung aller Schadenspositionen.

Und das Beste:
Die außergerichtlichen Kosten unserer Tätigkeit trägt – je nach Haftungsquote – die gegnerische Versicherung.

Ihr Vorteil

  • Keine finanzielle Vorleistung
  • Keine unnötigen Diskussionen mit Versicherungen
  • Kein Papierkram
  • Sie erhalten Ihren Schaden vollständig und korrekt ersetzt

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

Portrait von Rechtsanwältin Yasmin Welz, Nahaufnahme im quadratischen Format

Ihr Kontakt zu unseren Experten

Rechtsanwältin Yasmin Welz

Fachbeiträge rund
um all unsere Rechtsgebiete

Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

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