Themenbereich: Erbrecht
Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Grundsätzlich sind Anteile an einem Unternehmen, wie sie ein Gesellschafter an einer GmbH hat, frei vererbbar.
Diese Vererblichkeit eines Geschäftsanteiles kann weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Stirbt ein Gesellschafter, lässt dies den Bestand der Gesellschaft damit unberührt. Wird keine anderweitige Bestimmung getroffen, fällt der Gesellschaftsanteil in den Nachlass, der dann unter der Erbengemeinschaft aufzuteilen ist….
Grundlegendes zur Unternehmensnachfolge
Knapp die Hälfte der Unternehmensnachfolgen spielen sich innerhalb der Familie ab. Gerade bei Unternehmensübergaben innerhalb der Familie, bspw. auch ein Kind spielen…
Das Testament
Um diese gesetzliche Erbfolge zu verhindern, kann ein Erblasser in einem Testament die Erbfolge nach den eigenen Vorstellungen festlegen und so die…
Der Erbvertrag
Für einen zukünftigen Erblasser (Vererbenden) gibt es zwei Möglichkeiten seinem letzten Willen Geltung zu verschaffen. Er kann entweder ein Testament errichtet oder ein…
Vorweggenommene Erbfolge
Zwar ist die Schenkungsteuer genauso hoch wie die Erbschaftssteuer, aber man kann alle 10 Jahre die Freibeträge neu nutzen. Gerade für Familien…
Die Erbschaftssteuer
Ehegatten müssen – wenn sie bis zu € 500.000,00 erben – keine Erbschaftssteuer zahlen. Bei Kindern ist ein Erwerb bis zu € 400.000,00 steuerfrei….
Wenn man Erbe geworden ist
Wie lange habe ich Zeit, mir zu überlegen, ob ich das Erbe antreten oder ausschlagen möchte? Es stellen sich oft viele Fragen in Bezug auf die Erbauseinandersetzung….
Der gesetzliche Pflichtteil
Grundsätzlich besteht das Recht, nach freiem Belieben Verfügungen über das eigene Vermögen nach dem Tod zu treffen. Diese Testtierfreiheit wird allerdings durch…
Die Erbengemeinschaft
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben.
Dies bedeutet, dass jeder einzelne Nachlassgegenstand allen Miterben gemeinschaftlich gehört. Dies wiederum hat zur Folge, dass ein Miterbe bis zur Teilung des Nachlasses allein nicht über einen einzelnen Nachlassgegenstand verfügen darf. Jeder Miterbe kann allerdings über seinen Anteil am gesamten ungeteilten Nachlass, also über seinen Erbteil, verfügen….
Der Erbschein, Erbscheinverfahren
Der Erbschein ist ein Legitimationspapier und genießt öffentlichen Glauben.
Dies bedeutet, dass die in dem Erbschein genannten Erben im Rechtsverkehr als Rechtsnachfolger des Verstorbenen angesehen werden. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass diese gar nicht Erben geworden sind, können sich z. B. die Banken gegenüber dem rechtmäßigen Erben darauf berufen, ihnen sei vor Auszahlung der Guthaben ein Erbschein vorgelegt worden. In diesem Fall müssen sich die rechtmäßigen Erben grundsätzlich an die ungerechtfertigterweise Bereicherten halten. Die Bank ist durch den guten Glauben des Erbscheins geschützt….