Strafrecht

Strafverteidigung bei Fahrerflucht, Unfallflucht oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

Was, wenn ich den Unfall nicht bemerkt habe?

Die Fahrerflucht ist ein Vorsatzdelikt. Dies bedeutet, dass man wissen muss, dass sich ein Unfall ereignet hat, an dem man beteiligt war.

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Was erwartet mich an Strafe?

Was erwartet mich an Strafe?
§ 142 StGB sieht folgendes Strafmaß vor:
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Daneben drohen in strafrechtlicher Hinsicht auch…

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Die Polizei meldet sich bei mir, was soll ich tun?

Sollte die Polizei Sie nicht zu Hause (an der Halteradresse) antreffen, versucht die Polizei regelmäßig, sich telefonisch mit dem Halter Verbindung zu setzen. Auch hier gilt, dass Sie keine Angaben zur Sache machen brauchen (Aussageverweigerungsrecht).

Sollte man Sie weder persönlich noch telefonisch erreichen, wird Ihnen die Polizei einen Brief schreiben. In diesem bittet man Sie, entweder schriftlich auszusagen oder zu einer festgesetzten Terminstunde mit dem Unfallfahrzeug ins Polizeirevier zu kommen. …

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Was passiert, wenn es schon zur Unfallflucht gekommen ist?

Aus verschiedenen Gründen kann es letztendlich bereits zu einer Unfallflucht und strafbarem Verhalten nach § 142 StGB gekommen sein. Ein Fluchtinstinkt, um sich der Stresssituation entziehen zu wollen, ist von Natur aus gegeben. Diese Erkenntnis hat auch der Gesetzgeber im § 142 Abs. 4 StGB berücksichtigt.

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Wann darf man sich ausnahmsweise von der Unfallstelle entfernen?

Selbstverständlich darf man sich vor Ablauf der Wartezeit von der Unfallstelle entfernen, wenn wegen eigener Verletzungen von entsprechendem Gewicht unverzügliche ärztliche Hilfe erforderlich ist. Selbst wer nach Ablauf der Wartezeit oder berechtigterweise die Unfallstelle verlässt, bleibt nur dann straffrei, wenn er unverzüglich die erforderlichen Feststellungen nachträglich ermöglicht. Dazu gehört, dass

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Welches Verhalten erwartet der Gesetzgeber also

Was man nach einem Verkehrsunfall als Unfallbeteiligter zu tun hat, schreibt der Gesetzgeber in § 142 StGB vor.:

Danach muss man zugunsten anderer Unfallbeteiligter oder des Geschädigten die notwendigen Angaben machen
wenn niemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, eine angemessene Zeit warten (es reicht dann aber nicht aus, bloß einen Zettel zu hinterlassen; man sollte – noch am Unfallort -unbedingt die Polizei verständigen)
Als Unfallbeteiligter muss man demnach Angaben zur eigenen Person (Personalien), seines Fahrzeuges, insbesondere des Kennzeichens und der Art der Beteiligung machen. Man ist jedoch nicht verpflichtet, an der umfassenden Aufklärung des Unfalls mitzuwirken, insbesondere muss man sich keinesfalls selbst belasten – und das sollte man im Zweifel auch nicht.

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Zur Strafbarkeit wegen Fahrerflucht im Einzelnen

Grundsätzlich erwartet § 142 StGB folgendes rechtskonforme Verhalten:

Jeder, dessen Verhalten irgendwie zu einem Unfall beigetragen haben kann ist verpflichtet, nach einem Verkehrsunfall mit Fremdschaden an der Unfallstelle zu warten, um insbesondere dem Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen. – Wer dies nicht macht, macht sich strafbar.

Im Einzelnen:

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Fahrerflucht und die rechtlichen Folgen

Plötzlich knallt es……man erschrickt……und anstatt zu warten und sich um den Unfall zu kümmern, fährt man nach dem Autounfall davon. Täglich passiert dies unzählige Male auf deutschen Straßen.

Sobald man den ersten Schock überwunden hat, erinnert man sich, dass man gerade etwas Unrechtes getan hat. Umgangssprachlich wird dies als „Unfallflucht“ oder „Fahrerflucht“ bezeichnet. Im Strafgesetzbuch ist dies in § 142 StGB als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zu finden.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB aber ist kein Kavaliersdelikt.

Häufig machen sich Verkehrsteilnehmer trotz bester Absichten gemäß § 142 StGB strafbar, weil sie den Straftatbestand missverstehen bzw. den kursierenden Rechtsirrtümern hierzu unterliegen.

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Warum Sie einen Strafverteidiger beauftragen sollten

Aber auch in den Fällen, in denen die Strafverfolgungsbehörde nachweisen kann, dass Sie gefahren sind, bedarf es der Mitwirkung eines im Verkehrsrecht versierten Strafverteidigers.

Nur der Verteidiger kann mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auf Augenhöhe verhandeln. Der Strafverteidiger wird auf die Einhaltung Ihrer Rechte bestehen. Hierbei geht es insbesondere um Fragen, ob das Verfahren z.B. wegen Geringfügigkeit mit oder ohne Auflage eingestellt wird, ob und wenn ja wie lange der Führerschein entzogen wird und natürlich, welche Strafe verhängt werden soll. Hierbei ist es regelmäßig sinnvoll, ein Gegengutachten einzuholen, welches überprüft, ob die vom Geschädigten mitgeteilte Schadenshöhe zutreffend ist.

Achtung: Ärger mit der Haftpflichtversicherung droht

Neben strafrechtlichen Sanktionen droht regelmäßig auch Ärger mit der Haftpflichtversicherung.

Diese wird im Verhältnis zwischen Versicherung und Versicherten (Innenverhältnis) im Falle einer Fahrerflucht von der Leistung frei, das heißt, dass die Haftpflichtversicherung zunächst im Außenverhältnis an den Geschädigten zahlen wird.

Im Innenverhältnis wird sie aber Rückgriff beim Versicherten nehmen (pro Pflichtenverstoß bis zu € 5.000,00). Hierbei ist dann unbeachtlich, ob der Versicherungsnehmer selbst gefahren ist oder ob er das Fahrzeug jemanden überlassen hat. In beiden Fällen wird die Versicherung den Rückgriff beim Versicherten als Vertragspartner nehmen.

Lassen sie ihre Probleme unsere Sorge sein.

Portrait von Rechtsanwältin Yasmin Welz, Nahaufnahme im quadratischen Format

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Rechtsanwältin Yasmin Welz

Fachbeiträge rund
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Justizia als Symbolbild für einen Fachanwalt auf einem Tisch

Was Fachanwalt bedeutet

Ein Fachanwalt ist ein ausgewiesener Spezialist auf seinem Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann “Fachanwalt” nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Für die Verleihung einer Fachanwaltschaft…

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Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche nach einem Strafverteidiger, fällt es gerade juristischen Laien oft schwer, zu unterscheiden, welcher Rechtsanwalt hierfür am qualifiziertesten ist. Es gibt jedoch einige Auswahlkriterien, die Ihnen diese Suche erleichtern. Ich habe versucht, für Sie ein paar Kriterien zusammenzustellen und hoffe, dass ich Ihnen bei der Wahl Ihres Strafverteidigers helfen kann. Welche Rechtsgebiete bietet Ihr potenzieller Strafverteidiger an? Besteht das Repertoire des Rechtsanwalts neben der Strafverteidigung noch auch aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nur gelegentlich auf dem Gebiet des Strafrechts agiert. Achten Sie an dieser Stelle darauf, einen Spezialisten auszuwählen, der regelmäßig mit strafrechtlichen Mandaten betraut ist. Einen Rechtsanwalt, der auf einem oder einigen wenigen Gebieten mit umfassenden, tiefgehenden Kenntnissen aufwartet, sollten Sie einem Generalisten, der für viele Rechtsgebiete Grundkenntnisse besitzt, vorziehen. Ist der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht? In einem Fachanwaltslehrgang erhalten Volljuristen eine zusätzliche Spezialausbildung für das jeweilige Rechtsgebiet. Suchen Sie im Zweifel einen spezialisierten Strafverteidiger auf, der Fachanwalt für Strafrecht ist. Dies ist auch ein Merkmal dafür, dass der Anwalt schwerpunktmäßig und regelmäßig im Strafrecht tätig ist, da er für die Erlangung des Fachanwalts bereits besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen hat. Mit Rückenschmerzen suchen Sie auch nicht einen Kardiologen, sondern einen Facharzt für Orthopädie auf, obwohl beide gleichermaßen als Ärzte zugelassen sind. Kann sich jeder Strafverteidiger als „Fachanwalt für Strafrecht“ bezeichnen? Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt. Voraussetzung für die Verleihung des Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit vor Antragstellung. Um durch die Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, muss der Antragsteller zudem an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilgenommen haben. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen (schriftliche Prüfungen) erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten und Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht und übergeordnet (Strafkammer, Schwurgericht usw.) nachweisen.  Berufserfahrung Ein guter Anwalt für Strafrecht verfügt in erster Linie über lange Berufserfahrung und Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Ein guter Strafverteidiger muss sich nicht nur mit allen materiellrechtlichen als auch strafprozessuallen Fragen bestens auskennen, sondern auch in der Lage sein, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber dem Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und anderen Prozessbeteiligten rasch souverän, entschieden und adäquat zu verteidigen. Zudem muss ein guter Strafverteidiger die Kunst des Beweisantragsrechts gut beherrschen und wissen, wie man mit der Ablehnung eines Beweisantrages professionell umzugehen hat, und wann es Sinn macht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, Sachverständigen oder den Staatsanwalt zu stellen. Ein guter Strafverteidiger spricht mit dem Mandanten offen und ehrlich alle Chancen aber auch und insbesondere die Risiken des Strafverfahrens an, vor allem gibt er Ihnen stets eine verständliche und realistische Einschätzung Ihres Falles. Vor allem entwickelt er mit seinen Mandanten eine Strategie, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Aber am Ende zählt doch der Erfolg Der beste Anwalt im Strafrecht ist aber am schlussendlich immer noch der mit den besten Ergebnissen für seine Mandanten. Und hier schließt sich der Kreis wieder, denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert gerade auf Wissen, Expertise und langjähriger Erfahrung als Prozessanwalt.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht werde ich in Schwäbisch Gmünd des Öfteren gefragt: Wer ist der beste Verteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht in Schwäbisch Gmünd? Begibt man sich auf die Suche…

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Justitia-Statue im Büro der Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen in Schwäbisch Gmünd

Ärger beim Werkvertrag? Das können Sie tun!

Der Werkvertrag gehört neben dem Kauf- und dem Dienstvertrag zu den am häufigsten abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen. Kein Wunder, dass er auch oft zum Anlass für juristische Auseinandersetzungen bietet. In diesem Beitrag erklären wir die…

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