Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Individuelle Gestaltung – rechtssicher, ausgewogen und vorausschauend
Ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Ehe oder Trennung individuell und verbindlich zu regeln. Die Anwaltskanzlei Schmid unterstützt Sie dabei mit fundierter juristischer Expertise und einem klaren Blick für praktikable, faire Lösungen.
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Ihre rechtssichere Vorsorge und faire Regelung im Trennungsfall
Ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung schafft Klarheit und Sicherheit – sowohl in guten Zeiten als auch im Fall einer Trennung. In der Anwaltskanzlei Schmid beraten und vertreten wir Sie umfassend in allen Fragen rund um Ehe, Trennung und Scheidung. Unser Ziel ist es, für Sie gerechte, praktikable und rechtssichere Lösungen zu finden, die zukünftige Konflikte vermeiden oder bestehende Streitigkeiten nachhaltig beenden.
Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist
Viele Paare scheuen sich, vor oder während der Ehe über rechtliche und finanzielle Fragen zu sprechen. Dabei kann ein individuell gestalteter Ehevertrag helfen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Ein Ehevertrag kann insbesondere folgende Punkte regeln:
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Zugewinnausgleich: Anpassung oder Ausschluss des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft
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Versorgungsausgleich: Vereinbarungen über Renten- und Pensionsansprüche
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Unterhalt: Festlegung von Ehegattenunterhalt und Betreuungsunterhalt
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Vermögensaufteilung: Zuweisung von Immobilien, Unternehmensanteilen oder anderem Vermögen
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Erbrechtliche Fragen: Absicherung des Ehepartners im Todesfall
Wir prüfen mit Ihnen, welche Regelungen in Ihrer persönlichen Lebenssituation sinnvoll und zulässig sind, und entwerfen eine maßgeschneiderte Vertragslösung, die sowohl rechtlich wirksam als auch ausgewogen ist.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung – klare Regelungen im Trennungsfall
Kommt es zur Trennung, ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung oft der beste Weg, um eine einvernehmliche und zügige Scheidung zu ermöglichen. In einer solchen Vereinbarung können alle Scheidungsfolgen außergerichtlich geregelt werden, unter anderem:
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Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
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Nutzung der Ehewohnung und Hausratsteilung
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Unterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt)
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Versorgungsausgleich
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Regelungen zu gemeinsamen Kindern (Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt)
Eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung schafft Rechtssicherheit und vermeidet langwierige Gerichtsverfahren. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Ausgestaltung, Verhandlung und Abstimmung mit dem Notariat.
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Individuelle Gestaltung – rechtssicher, ausgewogen und vorausschauend
Ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Ehe oder Trennung individuell und verbindlich zu regeln.
Die Anwaltskanzlei Schmid unterstützt Sie dabei mit fundierter juristischer Expertise und einem klaren Blick für praktikable, faire Lösungen.
Warum anwaltliche Beratung unverzichtbar ist
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind komplexe rechtliche Instrumente, die weitreichende finanzielle und persönliche Folgen haben können.
Pauschale Muster aus dem Internet oder vorformulierte Notarverträge werden den individuellen Lebensumständen meist nicht gerecht und bergen erhebliche Risiken.
Eine anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Ihre Vereinbarung:
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rechtlich wirksam und ausgewogen ist,
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Ihre Interessen gezielt schützt,
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spätere Streitigkeiten vermeidet,
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und gerichtlich Bestand hat.
Wir entwickeln mit Ihnen ein maßgeschneidertes Vertragskonzept, das Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation entspricht – ob Sie Unternehmer:in sind, gemeinsame Kinder haben oder Vermögen in die Ehe einbringen.
Unsere Leistungen rund um den Ehevertrag
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur notariellen Beurkundung Ihres Ehevertrags:
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Erstberatung zur rechtlichen Ausgangslage:
Klärung der gesetzlichen Regelungen und möglicher Gestaltungsoptionen im Güterrecht, Unterhaltsrecht und Erbrecht. -
Individuelle Analyse Ihrer Lebens- und Vermögenssituation:
Wir prüfen Einkommen, Vermögensverhältnisse, berufliche Perspektiven und Familienplanung, um faire und realistische Regelungen zu schaffen. -
Gestaltung und Formulierung des Ehevertrags:
Entwurf einer rechtssicheren, individuellen Vertragsfassung nach Ihren Vorstellungen – keine Mustertexte, sondern präzise anwaltliche Formulierungen. -
Prüfung bestehender Vertragsentwürfe:
Sie haben bereits einen Entwurf, z. B. vom Notar? Wir prüfen ihn auf rechtliche Risiken, Unwirksamkeit oder einseitige Benachteiligungen. -
Begleitung zur notariellen Beurkundung:
Wir bereiten Sie auf den Notartermin vor, erläutern die Inhalte und stellen sicher, dass Ihre Interessen dort voll gewahrt bleiben.
Unsere Leistungen zur Scheidungsfolgenvereinbarung
Wenn die Trennung bereits absehbar ist oder eine Scheidung bevorsteht, hilft eine Scheidungsfolgenvereinbarung, alle wichtigen Fragen außergerichtlich und abschließend zu regeln.
Wir unterstützen Sie dabei mit:
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Umfassender rechtlicher Beratung zu allen Scheidungsfolgen:
Vermögensaufteilung, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Umgangs- und Sorgerechtsfragen. -
Erarbeitung eines vollständigen Vertragsentwurfs:
Wir fassen sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen in einem klaren, rechtssicheren Vertragswerk zusammen. -
Verhandlung mit der Gegenseite:
Auf Wunsch führen wir die Korrespondenz und Vertragsverhandlungen mit dem Anwalt Ihres Ehepartners, um eine ausgewogene Lösung zu erzielen. -
Prüfung fremder Entwürfe:
Wir überprüfen Entwürfe des gegnerischen Anwalts oder des Notars auf rechtliche Fallstricke, unfaire Klauseln oder unklare Formulierungen. -
Vorbereitung der notariellen Beurkundung:
Wir erläutern alle Inhalte, nehmen letzte Anpassungen vor und begleiten Sie bis zum Abschluss der Vereinbarung. -
Nachträgliche Anpassung bestehender Vereinbarungen:
Wenn sich Ihre Lebensumstände wesentlich geändert haben, prüfen wir, ob und wie ein bestehender Vertrag angepasst werden kann.
Ihr Vorteil mit der Anwaltskanzlei Schmid
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Langjährige Erfahrung im Familienrecht
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Spezialisierte Vertragsgestaltung – rechtssicher, verständlich und individuell
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Transparente Beratung – klare Sprache, nachvollziehbare Kosten
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Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick
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Enge Zusammenarbeit mit Notariaten und Steuerberatern, wenn komplexe Vermögensverhältnisse betroffen sind
Unser Ziel ist immer eine vorausschauende, faire und dauerhafte Lösung, die Ihre Interessen wahrt und spätere Konflikte vermeidet.
Was kann ich in einem Ehevertrag alles regeln?
In einem Ehevertrag können Sie einzelne oder alle der nachfolgend aufgeführten Themen regeln:
- Güterrecht: Zugewinngemeinschaft ausschließen oder modifizieren, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
- Trennungsunterhalt festlegen (aber nicht darauf verzichten)
- Nachehelichen Unterhalt festlegen oder (gegenseitig) darauf verzichten
- Erbrecht
- Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
- Immobilienübertragung mit Ausgleich
Unsere Stärken im Familienrecht
Anwaltsteam
Familienrecht Kanzlei
Bedarf der Ehevertrag einer besonderen Form?
Ja, der Ehevertrag muss, wenn er vor der Ehescheidung abgeschlossen wird, notariell beurkundet werden. Insbesondere wenn er Regelungen zum Güterrecht oder zum Unterhaltsrecht beinhaltet.
Nach Rechtskraft der Scheidung können die ehemaligen Ehegatten dahingegen jedoch auch ohne eine notarielle Beurkundung Regelungen über diese Themen treffen.
Benötige ich einen Fachanwalt für Familienrecht?
Wichtig ist, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen und den Vertrag von diesem entwerfen zu lassen, da sich der Familienanwalt mit den Feinheiten dieses äußerst komplexen Rechtsgebiets des Familienrechts auskennt und “dort zu Hause ist”.
Parallel zu der anwaltlichen Beratung sollte auch eine steuerrechtliche Beratung mit Ihrem Steuerberater erfolgen. Sollten Sie (noch) keinen Steuerberater haben so kann gerne die Kooperationssteuerberaterkanzlei Sperber hinzugezogen werden.
Inhalt und Gegensand der anwaltlichen Beratung ist zunächst die Erfassung der jeweiligen individuellen Situation, denn eine Ehevertrag muss maßgeschneidert angefertigt werden, damit es Sinn macht.
In einem Vorgespräch werden die Punkte, welche der oder die Ehegatten regeln möchten, erörtert. Dann erfolgt eine umfassende anwaltliche Information und Aufklärung über die Möglichkeiten der inhaltlichen Regelung und eine Beratung, was wie Sinn macht zu regeln.
In einem weiteren Schritt wir dann der Ehevertag im Entwurf angefertigt und zur Durchsicht übersendet. Sollten dann noch Änderungswünsche geäußert werden, so wird der Ehevertrag ergänzt und abgeändert, bevor er dann zu einem Notar (Ihrer Wal) mit der Bitte um Beurkundung übersendet wird.
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