Strafverteidigung bei Körperverletzung

Fachanwalt für Strafrecht

Was ist eine Körperverletzung?

Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB geregelt und lautet:

“Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.”

Strafverteidigung bei Körperverletzungsdelikten

Ihr Fachanwalt für Strafrecht – erfahren und spezialisiert

Körperverletzungsdelikte gehören zu den häufigsten Straftaten in Deutschland. Dennoch ist kaum ein strafrechtlicher Vorwurf so vielschichtig – mit weitreichenden Konsequenzen für Beschuldigte wie für vermeintliche Opfer. Bereits eine einfache körperliche Auseinandersetzung oder ein Schubs kann strafrechtlich als Körperverletzung gewertet werden. Dabei kann schnell der Vorwurf eskalieren: von einfacher Körperverletzung über gefährliche Körperverletzung bis hin zur Körperverletzung mit Todesfolge.

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen mit umfassender Erfahrung, juristischer Präzision und strategischer Klarheit zur Seite.


Was ist eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinn?

Nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Dies umfasst weit mehr als sichtbare Verletzungen wie blaue Flecken oder Wunden – auch innere Verletzungen, Schmerzen oder psychische Beeinträchtigungen können darunter fallen.

Das Gesetz unterscheidet insbesondere zwischen:

  • Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB):
    Die „Grundform“ des Delikts, etwa bei einer Ohrfeige, einem Stoß oder einem Schlag.

  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB):
    Verschärfte Strafe bei Einsatz von Waffen, Werkzeugen oder gemeinschaftlicher Tatbegehung.

  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB):
    Wenn das Opfer z. B. ein Auge verliert oder dauerhaft entstellt wird.

  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB):
    Häufig bei Verkehrsunfällen oder in medizinischen Kontexten.

  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB):
    Ein besonders schwerwiegender Vorwurf, bei dem eine fahrlässig oder bedingt verursachte Körperverletzung zum Tod führt.


Was tun, wenn Sie einer Körperverletzung beschuldigt werden?

Viele Mandanten stehen plötzlich vor einer Strafanzeige, ohne damit gerechnet zu haben – oft infolge eines Streits, einer Eskalation oder auch eines Missverständnisses.

Wichtig:
Reden Sie nicht mit der Polizei, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Auch wenn Sie sich im Recht fühlen oder „nur Ihre Sicht der Dinge“ darstellen wollen – jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden und das Verfahren entscheidend beeinflussen.

Als Ihr Verteidiger prüfe ich zunächst in Ruhe:

  • Welche Beweise existieren?

  • Was steht in der Ermittlungsakte?

  • Gibt es Zeugen, Videoaufnahmen, medizinische Gutachten?

  • Kommt ein Notwehrrecht, ein tätliches Einverständnis oder ein sonstiger Rechtfertigungsgrund in Betracht?


Wie läuft das Strafverfahren ab? Was ich für Sie tue.

  1. Ermittlungsverfahren:
    Die Polizei oder Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren ein. Sie erhalten ggf. eine Vorladung als Beschuldigter.

  2. Verteidigungsstrategie:
    Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Vorwürfe und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Strategie – z. B. auf Freispruch, Einstellung oder Strafmilderung.

  3. Zwischenverhandlung / Strafbefehl / Anklage:
    Je nach Fallkonstellation bemühe ich mich um eine Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung oder verhandle über einen Strafbefehl.

  4. Hauptverhandlung:
    Falls es zur Anklage kommt, verteidige ich Sie entschieden vor Gericht – sachlich, strukturiert und durchsetzungsstark.

  5. Rechtsmittelverfahren:
    Bei ungünstigem Ausgang prüfe ich Berufung oder Revision.


Typische Verteidigungsansätze

  • Nachweis von Notwehr oder Nothilfe

  • Infragestellen der Glaubwürdigkeit von Zeugen

  • Beweisanträge zur Aufdeckung von Widersprüchen

  • Strafmilderung durch Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB)

  • Vermeidung oder Reduzierung von Eintragungen ins Führungszeugnis


Welche Strafen drohen bei Körperverletzungsdelikten?

Delikt Strafrahmen
Einfache Körperverletzung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
Schwere Körperverletzung Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren
Körperverletzung mit Todesfolge Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren
Fahrlässige Körperverletzung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre

Meine Leistung als Strafverteidiger:

✔ Umfassende Analyse Ihrer Situation
✔ Frühzeitige Übernahme der Verteidigung
✔ Persönliche Betreuung und klare Kommunikation
✔ Effektive Strategieentwicklung
✔ Verhandlungsgeschick vor Gericht
✔ Vertraulichkeit und Diskretion in jeder Phase


Jetzt handeln – nicht abwarten!

Jedes Strafverfahren beginnt mit Ermittlungen. Je früher Sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, desto größer sind Ihre Chancen auf ein günstiges Ergebnis. Ob polizeiliche Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklageschrift – ich stehe Ihnen zur Seite.

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Definition der Körperverletzung:

Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.

Unter einer körperlichen Misshandlung versteht man jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.

Psychische Beeinträchtigungen können ebenfalls eine körperliche Misshandlung darstellen und sich jedenfalls in einer Gesundheitsschädigung auswirken.

Als Gesundheitsschädigung gilt das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen – vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden – Zustandes, auch wenn er nur vorübergehend ist. Im Gegensatz zur fahrlässigen Körperverletzung muss der Täter vorsätzlich, also mit dem Willen und in dem Wissen gehandelt haben, eine Körperverletzung zu begehen.

Die versuchte Körperverletzung ist gem. § 223 Abs. 2 StGB ebenfalls strafbar.

Ob also tatsächlich eine Körperverletzung vorliegt, muss im jeweiligen Einzelfall überprüft werden. Aufgrund der komplexen rechtlichen Probleme kann dies nur durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. durch einen Strafverteidiger geschehen.

Antragsdelikt

Die Körperverletzung ist – wie auch die fahrlässige Körperverletzung – nach § 230 StGB ein Antragsdelikt, da es sich hierbei nur um Bagatellstraftaten handelt. Deshalb wird die einfache Körperverletzung grundsätzlich auch nur auf einen Strafantrag (§§ 77 ff. StGB) hin von der Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt, sofern nicht ein besonderes öffentliche Interesse an der Strafverfolgung vorliegt.

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Was ist eine gefährliche Körperverletzung?

Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB hat ihren Unterschied zur einfachen Körperverletzung darin, dass die Tathandlung besonders gefährlich ist.

Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht,

wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Anmerkung: Die konkrete Strafe im Einzelfall hängt von den Tatumständen, den verursachten Verletzungen und Schäden sowie von ggf. bereits vorhandenen Vorstrafen ab.

Gift“ ist jede anorganische oder organische Substanz, die chemisch oder chemisch-physikalisch die Gesundheit beeinträchtigt.

Andere Stoffe“ sind solche, die mechanisch, thermisch oder biologisch wirken. „Gesundheitsschädlich“ sind Gifte und andere Stoffe nur, wenn bei dem Geschädigten die Gefahr erheblicher Verletzungen bestand.

Ein „gefährliches Werkzeug“ ist jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach seiner Art der Verwendung in der konkreten Situation geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

Ein „Überfall“ liegt bei einem plötzlichen unerwarteten Angriff auf einen Ahnungslosen vorliegt. Hinterlistig ist ein Überfall, wenn sich die Absicht des Täters, dem Anderen die Verteidigungsmöglichkeit zu erschweren, äußerlich manifestiert.

Gemeinschaftliches Handeln“ liegt vor, wenn mindestens zwei Beteiligte bewusst und gewollt zusammenwirken.

Eine „das Leben gefährdende Behandlung“ ist dann gegeben, wenn die Verletzungshandlung abstrakt geeignet ist, das Tatopfer in Lebensgefahr zu bringen. Die Lebensgefahr braucht nicht konkret zu sein.

Nach § 228 StGB kann in eine Körperverletzung, und damit auch in eine gefährliche Körperverletzung, eingewilligt werden. Dies kommt insbesondere bei Sportverletzungen, bei ärztlichen Heilbehandlungen (Operationen) oder bei Mutproben sowie bei sado-masochistischen Praktiken in Betracht.

Ist auch hierbei ein Strafantrag erforderlich?

Bei einer gefährlichen Körperverletzung ist kein Strafantrag erforderlich. Die Tat wird auch ohne Strafantrag verfolgt.