Strafverteidigung bei Diebstahl, Raub, Erpressung

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung bei Diebstahl, Raub und Erpressung

Ihr Fachanwalt für Strafrecht – gezielte Verteidigung bei Eigentumsdelikten

Diebstahl, Raub und Erpressung zählen zu den sogenannten Vermögens- bzw. Eigentumsdelikten. Diese Straftatbestände stehen im Zentrum vieler Ermittlungsverfahren und Gerichtsprozesse – mit teils empfindlichen strafrechtlichen Folgen, darunter auch Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

Für die Betroffenen steht häufig viel auf dem Spiel: Neben einer möglichen Verurteilung drohen Einträge ins Führungszeugnis, berufliche Konsequenzen oder sogar Untersuchungshaft. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben, der Ihre Rechte entschlossen vertritt und Ihre Interessen konsequent durchsetzt.

Als Fachanwalt für Strafrecht biete ich Ihnen eine spezialisierte Verteidigung in allen Phasen des Verfahrens – kompetent und mit klarem Blick auf das bestmögliche Ergebnis.


Tatvorwürfe im Überblick

Diebstahl (§ 242 StGB)

Beim Diebstahl geht es um die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Schon kleinste Gegenstände – etwa aus Supermärkten oder Geschäften – reichen für eine Strafbarkeit aus.

Strafrahmen:
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Besondere Formen:

  • Ladendiebstahl

  • Einbruchsdiebstahl (§ 243 StGB)

  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls (z. B. mit Einbruchswerkzeug, bandenmäßig oder aus Wohnräumen)

Raub (§ 249 StGB)

Der Raub stellt eine Kombination aus Diebstahl und Gewaltanwendung dar. Er liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben wegnimmt.

Strafrahmen:
Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr – häufig steht die Frage der Bewährung im Raum.

Besondere Formen:

  • Schwerer Raub (§ 250 StGB) – z. B. unter Einsatz einer Waffe

  • Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) – nach einem Diebstahl erfolgt Gewalt, um die Beute zu sichern

Erpressung (§ 253 StGB)

Bei der Erpressung wird ein Opfer durch Drohung oder Gewalt zu einem Vermögensnachteil gezwungen – etwa zur Herausgabe von Geld oder Gegenständen. Erpressung kann auch digital erfolgen (z. B. Sextortion oder Drohungen per Messenger).

Strafrahmen:
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren.


Wie ich Sie verteidige – individuell & zielgerichtet

Jeder Fall ist anders. Mein Anspruch ist es, die Besonderheiten Ihres Falles frühzeitig zu erkennen und die für Sie optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln. In vielen Fällen bestehen Ansatzpunkte für eine Verfahrenseinstellung, eine Strafmilderung oder den Nachweis Ihrer Unschuld.

Ich übernehme für Sie:

✔ Umgehende Akteneinsicht
✔ Prüfung der Beweislage und der Rechtmäßigkeit von Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vernehmung
✔ Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
✔ Vertretung im Ermittlungsverfahren, vor Gericht und ggf. im Strafvollstreckungsverfahren
✔ Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft oder Gericht (z. B. Einstellung gegen Auflage)


Typische Fragen meiner Mandanten:

“Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten – was tun?”
→ Keine Aussage ohne Rücksprache mit einem Anwalt! Eine unüberlegte Äußerung kann Ihre Verteidigung massiv erschweren.

“Wird das Verfahren ins Führungszeugnis eingetragen?”
→ Das hängt u. a. von Vorstrafen, Strafhöhe und Art der Verurteilung ab. Ich prüfe mit Ihnen alle Möglichkeiten, dies zu vermeiden.

“Ich wurde beim Ladendiebstahl erwischt – wie schlimm ist das?”
→ Ersttäter können oft mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Entscheidend ist aber die richtige Verteidigungsstrategie – frühzeitig und rechtlich fundiert.

“Ich bin unschuldig – aber mir wird eine Straftat vorgeworfen!”
→ Aussage gegen Aussage ist keine Seltenheit. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Unschuld gezielt zu beweisen und Zweifel an der Belastungsaussage zu wecken.


Mögliche Konsequenzen – und wie Sie diese vermeiden

Delikt Mögliche Strafe
Diebstahl (einfach) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Besonders schwerer Diebstahl Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren
Raub Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr
Schwerer Raub Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren
Erpressung (einfach) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Besonders schwere Erpressung Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren

Je früher Sie mit mir Kontakt aufnehmen, desto besser kann ich für Sie eingreifen – beispielsweise durch Stellungnahmen gegenüber der Staatsanwaltschaft, Strafmaßverhandlungen oder die Vorbereitung entlastender Beweisanträge.


Warum ich der richtige Verteidiger für Sie bin

Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung mit Verfahren wegen Eigentumsdelikten – von Bagatelldelikten bis hin zu komplexen Anklagen vor der Strafkammer. Ich biete Ihnen:

  • Persönliche und diskrete Betreuung

  • Strategisch kluge und erfahrene Verteidigung

  • Starke Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht

  • Schnelle Reaktion in Notfällen (z. B. Haft, Durchsuchung, Vorladung)


Verteidigung beginnt mit dem ersten Gespräch

Sie haben eine Vorladung, Anzeige oder Anklageschrift erhalten?
Zögern Sie nicht – je früher Sie handeln, desto mehr Handlungsspielraum besteht.

📞 Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine Nachricht.
Ich setze mich mit aller Kraft für Ihre Rechte ein – professionell, diskret und mit der Erfahrung eines Fachanwalts für Strafrecht.

Verteidigung bei schweren Fällen

Die Verteidigungsstrategie bei einem Diebstahl hängt entscheidend davon ab, mit welcher Strafe in Ihrem konkreten Fall zu rechnen ist. Haben Sie beispielsweise bei einem Diebstahl eine Waffe mitgeführt, Gewalt angewendet oder sind in ein Haus eingebrochen, müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Wir setzen uns bei Staatsanwaltschaft und Gericht dafür ein, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, Sie also nicht ins Gefängnis müssen.

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