Verkehrsstrafrecht
Yasmin Welz: Anwältin für Verkehrsrecht | Robin Schmid: Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht
Robin Schmid: Fachanwalt für Strafrecht // Yasmin Welz: Anwältin für Verkehrsrecht
– Ihre Ansprechpartner bei Vorwürfen im Straßenverkehr
Das Verkehrsstrafrecht ist ein hochsensibler Bereich des Strafrechts – mit weitreichenden Folgen für Ihre Mobilität, Ihre persönliche Freiheit und Ihre berufliche Zukunft. Anders als bei einfachen Ordnungswidrigkeiten (z. B. Bußgeldern oder Verwarnungen) geht es im Verkehrsstrafrecht nicht mehr nur um Punkte oder Fahrverbote, sondern um echte Strafverfahren mit möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen, Einträgen ins Führungszeugnis und den Entzug der Fahrerlaubnis.
Als Fachanwalt für Strafrecht // Anwältin für Verkehrsrecht vertreten wir Mandanten in Verkehrsstrafverfahren mit Erfahrung, Klarheit und Entschlossenheit. Ziel ist es, Sie bestmöglich vor Sanktionen zu schützen – durch frühzeitige, fundierte und individuelle Verteidigung.
Typische Tatvorwürfe im Verkehrsstrafrecht
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Wer mit Alkohol oder Drogen ein Fahrzeug führt und fahruntüchtig ist, begeht eine Straftat – selbst wenn es nicht zum Unfall kommt.
Strafandrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, Entziehung der Fahrerlaubnis
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
Etwa bei Alkohol am Steuer, Überfahren roter Ampeln, zu hoher Geschwindigkeit oder gefährlichen Überholmanövern mit konkreter Gefährdung anderer.
Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, regelmäßig Führerscheinentzug
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB – „Fahrerflucht“)
Ein sehr häufiger Vorwurf. Auch kleine Schäden verpflichten zur Feststellung der Personalien – ein bloßes „Zettel-hinterlassen“ reicht nicht aus.
Strafandrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, ggf. Entziehung der Fahrerlaubnis
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Fahren trotz fehlendem oder entzogenem Führerschein, auch bei abgelaufener ausländischer Fahrerlaubnis.
Strafandrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, zusätzlich oft Sicherstellung des Fahrzeugs
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
Z. B. durch dichtes Auffahren, Schneiden, Ausbremsen oder gefährliches Hupen.
Strafandrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, Punkte, Führerscheinentzug
Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfällen (§ 229 StGB)
Wenn durch Unachtsamkeit oder Fehlverhalten ein Unfall mit Verletzten verursacht wird.
Strafandrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Was droht im Verkehrsstrafverfahren konkret?
Neben einer gerichtlichen Strafe drohen regelmäßig:
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Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)
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Sperrfrist für Wiedererteilung (§ 69a StGB)
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Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
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Eintrag im Führungszeugnis
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Berufliche Konsequenzen, insbesondere bei Berufskraftfahrern
Diese Folgen lassen sich nur mit einer durchdachten Verteidigung vermeiden oder mildern.
Wie wir Sie verteidigen – individuell, diskret und zielorientiert
Wir analysieren Ihr Verfahren umfassend und entwicklen eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Dabei prüfen wir:
✔ War die Blut- oder Atemalkoholmessung rechtlich verwertbar?
✔ Wurden Ihre Rechte bei einer Verkehrskontrolle verletzt?
✔ Gab es konkrete Gefährdungen – oder nur pauschale Verdachtsmomente?
✔ Bestehen Ansatzpunkte für eine Verfahrenseinstellung (z. B. bei Fahrerflucht oder Fahrlässigkeit)?
✔ Lässt sich der Führerscheinentzug durch andere Maßnahmen vermeiden?
Wir übernehmen für Sie:
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Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage
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Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
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Verteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
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Beratung zu medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU)
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Anträge auf Sperrfristverkürzung oder Fahrerlaubniswiedererteilung
Verteidigung für Berufsfahrer, Fahranfänger und Wiederholungstäter
Wir vertreten:
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Berufskraftfahrer (Lkw, Bus, Taxi, Kurier) mit existenzieller Abhängigkeit vom Führerschein
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Fahranfänger in der Probezeit, denen Punkte, Nachschulungen oder Fahrverbote drohen
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Wiederholungstäter, bei denen eine Bewährungsstrafe oder Sicherungsverwahrung im Raum steht
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Privatpersonen, die durch ein Fahrverbot erhebliche private Belastungen erleben
Warum frühzeitige Verteidigung entscheidend ist
Viele Verkehrsstrafverfahren lassen sich bereits im Ermittlungsverfahren beenden – durch Einstellung, Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich oder Verhandlungen über Strafmaß und Auflagen. Voraussetzung ist aber, nicht unüberlegt zu handeln:
🚫 Keine Aussagen bei der Polizei ohne anwaltliche Beratung!
✅ Sofort Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen.
Kontaktieren Sie uns – bevor es zu spät ist
Sie haben eine Vorladung, eine Anzeige oder eine Anklageschrift erhalten? Ihnen droht der Verlust Ihrer Fahrerlaubnis? Dann ist jetzt der richtige Moment, die Verteidigung in professionelle Hände zu legen.
📞 Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch – in der Kanzlei oder telefonisch.
Wir vertreten Sie diskret, effizient und mit der Erfahrung aus zahlreichen Verfahren im Verkehrsstrafrecht.
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MPU-Leitfaden
Medizinisch-Psychologische Untersuchung – was Sie wissen müssen, wenn die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht
Die Anordnung einer MPU – umgangssprachlich als „Idiotentest“ bekannt – ist für viele Betroffene eine belastende Erfahrung. Sie stellt hohe Anforderungen, ist kostenintensiv und entscheidet maßgeblich darüber, ob die Fahrerlaubnis wiedererteilt wird.
Wir unterstützen Sie dabei, sich rechtzeitig und richtig auf die MPU vorzubereiten – und typische Fehler zu vermeiden, die zur negativen Begutachtung führen.
Was ist eine MPU – und wann wird sie angeordnet?
Die MPU ist ein Eignungstest zur Überprüfung Ihrer Fahreignung. Sie wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel bestehen, ob Sie verantwortungsbewusst und verkehrssicher am Straßenverkehr teilnehmen können.
Typische Anlässe:
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Alkohol am Steuer (ab 1,6 ‰ oder wiederholt)
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Drogenkonsum oder -fahrt (auch bei gelegentlichem Konsum)
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Häufige oder schwere Verkehrsverstöße (z. B. Punktehäufung)
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Straftaten mit Bezug zur Aggressivität oder Impulsivität (z. B. Nötigung, Körperverletzung)
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Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ablauf einer MPU
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Anordnung durch Führerscheinstelle
Die Behörde fordert ein MPU-Gutachten, meist nach Entziehung der Fahrerlaubnis. -
Wahl einer Begutachtungsstelle
Sie wählen eine anerkannte MPU-Stelle (z. B. TÜV, DEKRA) selbst aus. -
Untersuchung
Die MPU besteht aus drei Teilen:-
Medizinischer Check (Blutwerte, ggf. Urin, Leberwerte)
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Reaktionstest (Leistungstest am Computer)
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Psychologisches Gespräch (Kernaussage zur Verhaltensänderung)
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Ergebnis:
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Positives Gutachten → Wiedererteilung des Führerscheins möglich
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Negatives Gutachten → Antrag wird abgelehnt, evtl. Sperrfrist
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Wie kann ich mich auf die MPU vorbereiten?
Die MPU ist kein Intelligenztest, sondern ein Test Ihrer Einsicht und Verhaltensänderung. Sie müssen überzeugend darlegen können:
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Was war falsch an Ihrem früheren Verhalten?
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Welche konkreten Maßnahmen haben Sie zur Änderung ergriffen?
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Wie können Sie sicherstellen, dass sich das Verhalten nicht wiederholt?
In den meisten Fällen ist eine professionelle Vorbereitung dringend zu empfehlen – etwa durch verkehrspsychologische Beratungen oder zertifizierte Vorbereitungskurse.
Achtung: Standardisierte „MPU-Kurse in 2 Tagen“ ohne Substanz führen häufig zu negativen Gutachten, da die Prüfer Schemata schnell durchschauen.
Wichtige MPU-Fragen:
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Muss ich Abstinenznachweise vorlegen?
→ Ja, bei Alkohol- oder Drogenkonsum werden oft 6–12 Monate dokumentierte Abstinenz verlangt. -
Was kostet die MPU?
→ Je nach Anlass ca. 400–800 € – Vorbereitungskurse und Abstinenzprogramme zusätzlich. -
Was passiert bei einem negativen Gutachten?
→ Es empfiehlt sich, kein negatives Gutachten bei der Behörde abzugeben, sondern ggf. ein neues Verfahren nach gezielter Vorbereitung zu starten. -
Wann kann ich einen neuen Antrag stellen?
→ Frühestens nach Ablauf der Sperrfrist und mit ausreichender positiver Prognose.
Was ich als Anwalt für Sie tun kann:
✔ Prüfung, ob eine MPU rechtlich überhaupt gerechtfertigt ist
✔ Beratung zum richtigen Zeitpunkt der Antragstellung
✔ Einschätzung der Erfolgsaussichten auf Basis Ihrer Vorgeschichte
✔ Kontaktvermittlung zu seriösen Verkehrspsychologen
✔ Begleitung bei Zweifeln an der medizinischen Einschätzung
✔ Beratung zur Frage: Abstinenz vs. kontrolliertes Trinken?
Fazit: Gute Vorbereitung entscheidet – nicht Glück
Viele MPU-Kandidaten scheitern, weil sie sich unzureichend vorbereitet haben oder falsche Vorstellungen von der Untersuchung hatten. Andere bestehen beim ersten Anlauf, weil sie rechtzeitig professionelle Unterstützung gesucht haben.
📞 Vereinbaren Sie frühzeitig ein Beratungsgespräch, um teure Fehlschläge zu vermeiden. Ich helfe Ihnen, Fehler zu erkennen, Vermeidbares zu vermeiden – und die Weichen für ein positives Gutachten zu stellen.