Trunkenheit am Steuer  // Alkohol- und Drogenfahrt

Yasmin Welz: Anwältin für Verkehrsrecht

Strafverteidigung bei Alkohol- und Drogenfahrt

Anwälin für Verkehrsrecht – kompetent und konsequent bei Alkohol und Betäubungsmitteln im Straßenverkehr

Der Vorwurf, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ein Fahrzeug geführt zu haben, hat meist weitreichende Konsequenzen: Neben einem möglichen Strafverfahren drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, eine MPU, Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe – und oft auch berufliche oder persönliche Einschnitte.

Ob Ihnen eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB), eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vorgeworfen wird – ich biete Ihnen eine fundierte und individuelle Verteidigung. Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen, Fehler im Ermittlungsverfahren aufzudecken und drohende Konsequenzen bestmöglich zu vermeiden oder zu minimieren.


Alkoholfahrt – ab wann ist es strafbar?

Im deutschen Recht gilt:

0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen

Bereits ab 0,3 Promille kann eine strafbare Handlung vorliegen, wenn zusätzlich Fahrfehler oder ein Unfall hinzukommen.

0,5 ‰ ohne Ausfallerscheinungen

Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot)

Ab 1,1 ‰

Absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat nach § 316 StGB, unabhängig vom Fahrverhalten

Ab 1,6 ‰

→ Zusätzlich: MPU-Pflicht, oft mit Abstinenznachweisen
→ Auch bei Fahrradfahrern strafbar


Drogenfahrt – auch geringe Mengen sind strafbar

Der Konsum illegaler Betäubungsmittel (wie Cannabis, Kokain, Amphetamin, MDMA, LSD oder Heroin) im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs kann gleich mehrere Rechtsfolgen nach sich ziehen:

Unterscheidung:

  • Fahren unter Drogeneinfluss (§ 24a StVG):
    Ordnungswidrigkeit bei festgestellten Wirkstoffmengen – auch ohne Fahrfehler

  • Straftat nach § 316 oder § 315c StGB:
    Bei Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefährdung

  • Besitz illegaler Substanzen:
    Zusätzlich Strafverfahren nach BtMG

Wichtig: Schon geringe Mengen THC (Cannabis) im Blut reichen für eine Sanktion.
Zudem drohen oft automatisch MPU und Führerscheinentzug, selbst bei gelegentlichem Konsum.


Typische Folgen bei Alkohol- und Drogenfahrt

Tatbestand Rechtliche Folge
Trunkenheit im Verkehr (ab 0,3 // 1,1 ‰) Geldstrafe, Punkte, Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU
Gefährdung des Straßenverkehrs Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre, meist kein Führerschein mehr
Fahren unter Drogeneinfluss Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, Punkte – häufig auch MPU
Wiederholungsfall Deutlich härtere Strafen, oft Freiheitsstrafe oder Sperrfrist
MPU-Anordnung Bis zu 12 Monate Abstinenznachweise, psychologische Begutachtung

Wie ich Sie verteidige – individuell, diskret, lösungsorientiert

Als Strafverteidigerin prüfe ich für Sie:

Rechtswidrigkeit von Blutentnahmen oder Drogentests
Fehlende Aufklärung oder Einwilligung durch die Polizei
Unklare oder fehlerhafte Gutachten
Entlastende Tatsachen, z. B. kein Fahrbezug bei Drogenbesitz
Vermeidbarkeit von MPU oder Fahrverbot durch Auflagenlösung oder Einstellung

Ich übernehme für Sie:

  • Sofortige Akteneinsicht und Verfahrensprüfung

  • Kommunikation mit Polizei, Führerscheinstelle, Staatsanwaltschaft

  • Verteidigung im Bußgeld- oder Strafverfahren

  • Vorbereitung auf eine etwaige MPU oder Abstinenzprogramm

  • Anträge auf Sperrfristverkürzung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis


Was Sie jetzt tun sollten

🚫 Keine Aussage bei der Polizei oder Führerscheinstelle ohne anwaltliche Beratung!
Frühzeitig Kontakt mit einem spezialisierten Anwalt aufnehmen.

In vielen Fällen lassen sich Verfahren einstellen, Fahrverbote vermeiden oder die Führerscheinrückgabe beschleunigen – vorausgesetzt, Sie handeln rechtzeitig.


Besonderheiten bei Cannabis-Fahrten

Seit der Legalisierung von Cannabis zu bestimmten Zwecken besteht Unsicherheit bei Autofahrern.
Wichtig:
Die Entkriminalisierung des Besitzes bedeutet nicht, dass das Fahren unter THC-Einfluss erlaubt ist. Der Grenzwert liegt aktuell bei 1,0 ng/ml THC im Blutserum – bereits nach gelegentlichem Konsum können Sie den Führerschein verlieren.

Ich kläre für Sie:

  • Ist wirklich Fahruntüchtigkeit gegeben?

  • Besteht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit?

  • Gibt es aktuelle Rechtsprechung zu Ihrem Fall?


Vermeiden Sie teure Fehler – setzen Sie auf professionelle Verteidigung

Ein Verfahren wegen Alkohol- oder Drogenfahrt ist kein Bagatelldelikt. Es geht nicht nur um Bußgelder oder Punkte, sondern oft um Ihre berufliche Existenz, familiäre Mobilität oder die langfristige Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

📞 Kontaktieren Sie mich frühzeitig für ein persönliches Beratungsgespräch.
Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren – kompetent, diskret und mit klarem Ziel: Ihre Entlastung.

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Wie verhalte ich mich nach einer Alkoholfahrt richtig?

Erst einmal muss beachtet werden, dass allen Alkoholfahrten eine polizeiliche Kontrolle – sei es bei einer Verkehrskontrolle oder nach ein Unfall –  zugrunde liegt, also auch eine Alkoholmessung; zunächst Atemalkohol und wenn dann Anhaltspunkte vorliegen auch eine Blutentnahme.

Zunächst muss also die Ordnungsgemäßheit der Alkoholmessung überprüft werden und ob man sich zwischen den Messungen oder der Messung und dem Tatzeitpunkt in der sog. Anflutungsphase befunden hat, d.h. dass der Alkoholaufbau noch im Gange war als die Messung nach der Tatzeit erfolgte. War dies so, so muss auf den wirklichen Alkoholwert zu der Tatzeit zurück gerechnet werden; es darf dann nicht einfach von dem Messergebnis ausgegangen werden.

Ferner könnte auch ein sogenannter Nachtrunk eine Rolle spielen, wenn also beispielsweise nach der Tatzeit bis zur Kontrolle noch Alkohol getrunken worden ist. Aber diese Angaben können heutzutage genau untersucht werden; insbesondere ist nachweisbar, ob die Angaben zum Nachtrunk auch stimmen, besonders dann, wenn Angaben zur konsumierten Alkoholsorte gemacht werden. Diese lässt sich nämlich nachprüfen. Ebenso die Angaben, welcher Alkohol getrunken wurde ist nachprüfbar, da unterschiedliche Alkoholgehalte zu einer unterschiedlichen Alkoholisierung und damit Promillegehalt führen.  

Darüber hinaus gibt es weitere zu beachtende Anhaltspunkte zur Festlegung des Alkoholwertes zur Tatzeit, denn nur darauf kommt es an. 

Bei relativer Fahruntüchtigkeit kommt es nur darauf an, dass der Fahrfehler alkoholbedingt war; auch dies kann und muss überprüft werden. 

Vor allen bei Drogenfahrten gibt es keine genauen Richtwerte wie bei Alkoholfahrten. Daher ist der Einzelfall zu beleuchten und die die entspreche Rechtsprechung korrekt anzuwenden. 

Sollte die Alkohol-/ oder Drogenfahrt allerdings feststehen so ist es ratsam sich frühzeitig, wenn nicht sogar sofort, darum zu bemühen, den Führerschein bald wieder zu bekommen oder bereits bei der Gerichtsverhandlung weitere entlastende oder strafmildernde Tatsachen vortragen zu können. Durch bestimmte Maßnahmen kann dies erreicht werden. Auch muss bei der Strafzumessung stets der Einzelfall beachtet werden. 

Ferner können solche Verfahren insbesondere bei rechtzeitiger Einschaltung eines Verteidigers und entsprechender Einlassungen im Wege des Strafbefehlsverfahrens erledigt erden, damit Ihnen eine Gerichtsverhandlung erspart bleibt.

Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen

Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.