Honorar bei Strafverteidigungen
Bei Strafverteidigungen richten sich die Gebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es handelt sich dabei um sogenannte Rahmengebühren. Je nach Verfahrensstand und Fortschritt fallen einzelne Gebühren an. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht (Abgaben ohne Gewähr).
In Strafsachen wird die anwaltliche Vergütung zumeist individuell vereinbart – v.a. in umfangreichen, bedeutungsvollen oder komplexen Fällen – sowie stets bei der Verteidigung bei Kapitalstrafsachen, Raub, Körperverletzung, Sexualstraftaten u.a.
Diese Vergütungsvereinbarung basiert auf Stundenhonorar oder Pauschalhonorar um zu gewährleisten, dass eine umfassende Vertretung Ihrer Interessen und Ihres Mandats auch möglich ist.
Die Höhe der Pauschale oder des Stundensatzes hängt dabei insbesondere von der Art und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit im Einzelfall ab.
Das nähere regelt die individuelle Vergütungsvereinbarung. Aus Kostentransparenz können Sie sich eine solche gern vorab kostenlos zukommen lassen.
Vor Mandatsbeginn werden Sie von uns selbstverständlich individuell und kostenlos über die in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und gegebenenfalls Gerichtskosten aufgeklärt.
Pflichtverteidigung
In geeigenten Fällen übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen. BItte kommen Sie direkt auf uns zu, damit wir dies abklären können.
Sollten gegen Sie bereits Anklage erhoben worden sein und Ihnen gleichzeitig mitgeteilt worden sein, dass Sie innerhalb einer Frist einen Pflichtverteidiger benennen können, so vereinbaren Sie sofort einen Termin mit unserer Kanzlei und rufen bei Gericht an, dass Sie sich einen Pflichtverteidiger selbst aussuchen werden.