Opferanwalt: Anwälte für Opferschutz in Schwäbisch Gmünd

Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen

Anwälte für Opferschutz

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Als Anwälte für Opferschutz in Schwäbisch Gmünd stehen wir unseren von Gewalt betroffenen Mandanten mit unserer ganzen Kompetenz als Juristen, aber auch mit menschlichem Einfühlungsvermögen, zur Seite. Wir wissen, dass sich insbesondere Gewaltopfer in einer Ausnahmesituation befinden und tun alles, was wir können, um sie zu entlasten.

Als Opferanwälte setzen wir uns für Sie und Ihre Rechte ein:

  • Anzeigeerstattung bei der Polizei / Staatsanwaltschaft
  • Anwaltliche Begleitung / Beistand während des gesamten Prozesses
  • Nebenklage im Strafverfahren gegen den Täter
  • Adhäsionsverfahren
  • Zeugenbeistand
  • Geltendmachung von Schadensersatz
  • Geltendmachung von Schmerzensgeld
  • Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

Unsere Stärken für Opferschutz

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Fachanwalt für Strafrecht und Familienrecht

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optimaler Opferschutz

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jahrzehntelange Erfahrung

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Anwaltsteam

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Kooperation mit Opferschutzverbänden

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kurzfristige Termine

Ein Rechtsanwalt für Opfer setzt sich für Sie ein

Die Möglichkeiten und Rechte des Opfers in einem Strafprozess wurden in den vergangenen Jahrzehnten stark verbessert. Wer durch eine Gewalttat oder ein anderes Verbrechen geschädigt wurde, ist heute vor Gericht nicht mehr auf die Rolle des passiven Opferzeugen beschränkt, sondern kann aktiv am Prozess teilnehmen. So können Sie unter Umständen als Nebenkläger auftreten und haben fast dieselben Rechte wie die Staatsanwaltschaft. Die Möglichkeiten eines Geschädigten sind heute recht vielfältig, eines haben sie jedoch gemein:

Ihre Rechte als Verletzter bzw. Geschädigter können sie nur auf Antrag wahrnehmen.

Wenden Sie sich darum, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, möglichst bald an einen Rechtsanwalt für Opfer. Dieser ist dazu da, um Sie vor Gericht zu vertreten. Überdies hilft Ihnen ein erfahrener Opferanwalt, die Hilfen zu bekommen, auf die Sie im Strafprozess ein Anrecht haben, wie zum Beispiel eine psychosoziale Prozessbegleitung. Um die entstehenden Kosten brauchen Sie sich meist keine Sorgen zu machen.

Opferrechte durchsetzen: keine Angst vor Anwaltskosten

Ihre finanzielle Situation darf kein Grund sein, auf die Durchsetzung Ihrer Rechte als Opfer zu verzichten. Darum klären wir für Sie die Übernahme der Anwaltskosten durch den Staat oder den Täter.

Für das Opfer einer Straftat (Nebenklageberechtigte nach § 397a I, 1 und 2 StPO) besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt für Opfer auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Opfer finanziell dazu in der Lage wäre, den Anwalt selbst zu bezahlen. Ein Opferanwalt ist speziell dann auf Staatskosten zu bestellen, wenn jemand Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurde und es sich bei der Tat um ein Verbrechen handelt.

Sollten die Voraussetzungen für die Bestellung eines Opferanwalts nicht vorliegen, so kann dem Verletzten Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Das Opfer der Tat muss dann nicht in der Lage sein, die Kosten für einen Rechtsanwalt mit eigenen Mitteln aufzubringen.

Ganz abgesehen davon muss der Täter bei einer Verurteilung auch die Kosten unserer Tätigkeit als Beistand bzw. Nebenkläger erstatten.

Unsere Rechtsanwälte für Opfer stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite

Im Rahmen des Opferschutzes haben Sie vielfältige Rechte. Als Opferanwälte helfen wir Ihnen, diese Rechte durchzusetzen, egal ob es sich um Schmerzensgeld, Gewaltschutz oder Ihre Nebenklage im Strafprozess handelt. Wir beraten gemeinsam, welches Vorgehen für Sie am besten ist.

Die Durchsetzung Ihrer Rechte hat für uns oberste Priorität.

Wir entscheiden dabei gemeinsam, ob Strafanzeige zu erstatten ist, ob Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, ob ein Annäherungsverbot oder weitere Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen sind und auch, ob Sie sich einem Strafprozess als Nebenkläger anschließen sollten.

Hierbei kommt es uns nicht nur darauf an, Ihre Ansprüche gegen den Täter durchzusetzen, sondern auch sämtliche aus der Tat resultierenden Probleme zu lösen.

Als Opferanwalt begleiten wir Sie durch die gesamte juristische Bewältigung des Ihnen zugefügten Unrechts.

Welche Aufgaben kann ein Opferanwalt übernehmen?

Die besondere Aufgabe des Opferanwalts besteht gerade in der juristischen Aufklärung des Verletzten bzw. seiner Angehörigen über seine Rechte im Strafverfahren sowie in der Beratung über zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz etc.. Zudem werden Kontakte zu Hilfsorganisationen wie dem Weißen Ring hergestellt.

Unabhängig von der juristischen Aufgabe werden wir zudem versuchen, die psychischen Belastungen für den Verletzten so gering wie möglich zu halten

Der Opferanwalt unterstützt dabei auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und wirkt bei der Aufklärung des Sachverhaltes mit. Hierbei achtet er darauf, dass die Interessen des Opfers ausreichend berücksichtigt werden.

Wir bieten Ihnen als Opfer einer Straftat professionelle anwaltliche Unterstützung zur Wahrnehmung Ihrer Rechte in einem Strafverfahren und auch bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Schmerzensgeld oder Gewaltschutzanträgen (bei Stalking usw.).

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Anzeige der Straftat: Das rät der Anwalt für Opferschutz

Als Opferanwälte unterstützen wir Sie bei der Erstattung einer Strafanzeige und Stellung eines Strafantrages bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Wir begleiten Sie dazu entweder zur Polizei oder erstatten für Sie Strafanzeige und stellen für Sie einen schriftlichen Strafantrag. 

Denn beim Erstatten einer Strafanzeige informieren Sie die Strafverfolgungsbehörde (Polizei oder Staatsanwaltschaft) über das Vorliegen einer Straftat.

Als Geschädigter einer Straftat können Sie in den ersten drei Monaten nach der Tat zudem einen Strafantrag stellen. Hierdurch erhalten Sie ein Informationsrecht über den Ausgang des Verfahrens und können ggf. gegen eine Einstellung Widerspruch einlegen.

Opferanwälte aus Schwäbisch Gmünd beraten sich

Praxistipps vom Opferanwalt

Als Anwälte für Opferschutz möchten wir nachdrücklich betonen, wie wichtig die Sicherung objektiver Beweise ist. Darum raten wir dazu, dass Opfer einer Straftat diese sichern und sich den Geschehensablauf aus ihrer Sicht notieren.

Geschehensablauf aufschreiben

Notieren Sie sich unmittelbar nach der Tat möglichst detailliert den genauen Ablauf und Hergang des Geschehens, denn dann sind Ihre Erinnerungen noch frisch. Notieren Sie sich Datum, die Zeit, wer was in welcher Reihenfolge gemacht hat, wer wie ausgesehen hat, gekleidet war, wer wo gestanden hat, das räumliche Umfeld, ob es ggf. Zeugen gibt und alles Weitere, was Ihnen wichtig erscheint.

Beweise sichern

Bei einer Gerichtsverhandlung kommt es auf Beweise an. Diese sollten Sie sichern oder zur Sicherstellung für die Polizei bereithalten, z. B. Zeugen namentlich notieren, Beweisstücke aufbewahren, ggf. Mails oder Nachrichten nicht löschen, bei Verletzungen einen Arzt aufsuchen und ggf. Fotos von den Verletzungen anfertigen.

Nach Sexualstraftaten nicht waschen, sondern erst zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, Kleidung in einer Papiertüte aufbewahren. Bei Verdacht auf K.O.-Drogen sollten Sie Ihren Urin zur Beweissicherung einfrieren oder sofort eine Klinik aufsuchen, da diese Substanzen nur wenige Stunden nachweisbar sind.

Robin Schmid + Kollegen

Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.