Fachanwälte für Familienrecht in Schwäbisch Gmünd und Umgebung
Fachanwälte für Familienrecht in Schwäbisch Gmünd und Umgebung
Rechtsanwalt Robin Schmid, Rechtsanwalt Dr. Martin Ludwig, Rechtsanwältin Yasmin Welz, Rechtsanwältin Mertens-Rosenthal
Unsere Stärken im Familienrecht
4 Fachanwälte für Familienrecht
Anwaltsteam
Sofortige Terminvergabe
optimale Vertretung
Familienrechtskanzlei
über 15 Jahre Erfahrung
Ihre Spezialkanzlei für Familienrecht – Kompetenz durch Spezialisierung
Wir sind eine hochspezialisierte Kanzlei, die sich schwerpunktmäßig auf das Familienrecht konzentriert.
Mit vier Fachanwälten für Familienrecht bieten wir Ihnen eine in Schwäbisch Gmünd beispiellose Expertise in diesem sensiblen Rechtsgebiet.
Unsere tiefgehende Spezialisierung bedeutet, dass wir uns voll und ganz den rechtlichen und emotionalen Herausforderungen widmen, die Sie und Ihre Familie betreffen.
Jeder unserer Anwälte im Familienrecht hat nicht nur den Fachanwalt für Familienrecht erworben, sondern verfügt auch über teilweise jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten in diesem Bereich. Unsere Kanzlei hat bereits hunderte von Mandanten erfolgreich begleitet, sei es in Angelegenheiten rund um Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung.
Durch unsere Spezialisierung und Fokussierung auf das Familienrecht können wir Ihnen präzise und individuelle Lösungen bieten, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wenn Sie auf der Suche nach einer Kanzlei sind, die nicht nur Erfahrung, sondern auch tiefgehendes Wissen im Familienrecht bietet, sind Sie bei uns in den besten Händen.
Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die sich voll und ganz auf das Familienrecht spezialisiert hat – für eine erstklassige Vertretung und Beratung in allen familienrechtlichen Belangen.
Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die sich schwerpunktmäßig auf das Familienrecht spezialisiert hat
Egal ob es um eine Trennung, um Unterhaltszahlungen der Eltern für Ihre Kinder, das Umgangsrecht, Sorgerecht oder um den Zugewinnausgleich bzw. die Vermögensauseinandersetzung geht – familienrechtliche Auseinandersetzungen können zur Belastungsprobe für alle Beteiligten werden. Dabei einen klaren Kopf zu bewahren, ist nicht leicht.
Die fachliche Unterstützung durch unsere Schwäbisch Gmünder Familienanwälte ermöglicht es Ihnen, auch in einer schweren Zeit die für Sie und Ihre Zukunft richtigen Entscheidungen zu treffen und diese durchzusetzen.
Die Fachanwälte der Anwaltskanzlei Schmid beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen aus dem familienrechtlichen Bereich haben, insbesondere für den Fall, dass Sie sich trennen oder scheiden lassen wollen und auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt sind.
Aber Familienrecht bedeutet noch viel mehr: auch im Unterhaltsrecht, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Gewaltschutzverfahren stehen Ihnen die spezialisierte Anwälte mit anwaltlichem Rat und Tat zur Seite.
Auch wenn das einzelne Mandat von Ihrem persönlichen Rechtsanwalt bearbeitet wird, führe die Anwälte bei ihren regelmäßigen Teambesprechungen ihr Wissen und Kompetenz als Fachanwälte für Familienrecht zusammen und sind als Team für Sie da. Wir stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen und persönlichem Engagement zur Seite.
Stark an Ihrer Seite: Fachanwälte für Familienrecht
Aus langjähriger beruflicher Erfahrung als Familienanwälte wissen wir, dass gerade in schwierigen familiären Phasen kompetenter Rechtsbeistand unverzichtbar ist.
Aufgrund der extrem emotionalen Situation auf der einen Seite und der Komplexität des Familienrechts auf der anderen Seite, ist es für Sie wichtig, einen fachkundigen Spezialisten an Ihrer Seite zu haben, der Sie versteht und von Anfang an richtig berät und vertritt. Vertrauen sie aus diesem Grund auf unsere erfahrenen Fachanwälte für Familienrecht. Neben wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen sind uns eine hohe Sensibilität und Empathie für unsere Mandanten besonders wichtig.
Unser Ziel: Tragfähige Lösungen für die Zukunft zu erreichen, zum Wohle unserer Mandanten und der Kinder.
Dieses Ziel verfolgen wir mit unserer bewährten Strategie. Als erfahrene Fachanwälte für Familienrecht gehen wir zunächst den Weg der strategischen Aufbereitung und Deeskalation. Dabei denken wir immer einen Schritt weiter und versuchen auch alternative Lösungswege in Betracht zu ziehen.
Wenn es aber unumgänglich wird, kämpfen wir mit Nachdruck und absolut parteiisch vor Gericht für Ihre Interessen und setzten uns mit unserer ganzen Kompetenz für Sie ein.
Als Fachanwälte für Familienrecht in Schwäbisch Gmünd helfen wir Ihnen gerne individuell, zeitnah und persönlich.
Denn in dieser psychisch sehr belastenden Situation klären wir für Sie brennende Fragen umgehend und verlässlich, wie z.B.:
- Wie läuft die Trennung ab?
- Wer muss aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?
- Bei wem wohnen die Kinder?
- Wie gestaltet sich der Umgang mit den Kindern? Wer hat das Sorgerecht?
- Wer erhält von wem wieviel Unterhalt?
- Wie erfolgt die Auseinandersetzung des Vermögens?
- Wie läuft der Versorgungsausgleich ab?
- Wie ist der Haushalt aufzuteilen? Was passiert mit den Haustieren?
Unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung auf den Rechtsgebieten des Familienrechts sowie unseren ständigen Fortbildungen auf diesem Gebiet gewährleisten Ihnen eine zuverlässige und fachlich kompetente Beratung und Vertretung.
Auch gegen faule Tricks der Gegenseite haben wir unsere bewährten Mittel:
Fachkompetenz, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick.
Unsere Leistungen im Familienrecht im Überblick
- Präventiv: Erstellung und Überprüfung von Eheverträgenund Scheidungsfolgenvereinbarungen
(auch nach der Trennung) - Begleitung / Vertretung vor und während der Trennung
- Soforthilfe bei Stalking / Gewaltschutz
- Ehescheidung – Vertretung im Scheidungsverfahren
(Stellen und Erwidern auf Scheidungsanträge; er herrscht sog. Anwaltszwang im Gerichtsverfahren) - Berechnung, Überprüfung, Anforderung sowie Abänderung von
- Vertretung beim Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
und alles weitere rund um die Scheidung und im Familienrecht.
Wir setzen uns in jedem Fall engagiert für Sie und Ihre Rechte ein.
Wenn unsere Mandanten uns brauchen, sind wir für Sie da. Wir vergeben Termine schnell und zu allen möglichen Zeiten; gegebenenfalls auch abends.
Häufige Fragen zur Scheidung & Familienrecht (Schwäbisch Gmünd)
Unsere Fachanwälte für Familienrecht beantworten die wichtigsten Fragen – klar, verständlich und mit lokalem Bezug zum Amtsgericht Schwäbisch Gmünd (Familiengericht).
Wie läuft eine Scheidung in Deutschland ab?
Voraussetzung ist das gescheiterte Eheverhältnis – regelmäßig nach einem Trennungsjahr mit getrennten Lebensverhältnissen. Danach kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt werden. Das Gericht leitet das Verfahren ein, prüft den Versorgungsausgleich (Rentenanrechte) und entscheidet nach mündlicher Verhandlung über die Scheidung.
In Schwäbisch Gmünd ist hierfür das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd – Familiengericht zuständig.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Beide Ehepartner wollen die Scheidung und sind sich über zentrale Punkte einig (z. B. Unterhalt, Vermögen, Umgang, Sorgerecht). Das Verfahren ist meist schneller, kostengünstiger und vermeidet unnötige Konflikte. Wir beraten, welche Punkte vorab vertraglich geregelt werden sollten.
Was ist das Trennungsjahr – und warum ist es wichtig?
Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgesehen (§ 1565 BGB) und stellt sicher, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. In dieser Zeit besteht keine häusliche Gemeinschaft – getrenntes Wirtschaften ist erforderlich, auch wenn man noch in einer Wohnung lebt.
Nur in Härtefällen (unzumutbare Härte) ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich.
Was kostet eine Scheidung?
Maßgeblich ist der Gegenstandswert (u. a. Einkommen beider Ehegatten, Versorgungsausgleich, ggf. Vermögen). Daraus berechnen sich Anwalts- und Gerichtskosten nach dem RVG.
In geeigneten Fällen prüfen wir Verfahrenskostenhilfe (ehem. Prozesskostenhilfe) und beraten transparent zu allen Gebühren.
Brauche ich für die Scheidung zwingend einen Anwalt?
Ja. Der Scheidungsantrag muss nach § 114 FamFG von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Die Gegenseite kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen – sofern keine eigenen Anträge gestellt werden.
Wir übernehmen Antragstellung, Korrespondenz mit dem Gericht und begleiten Sie bis zum rechtskräftigen Beschluss.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Einvernehmliche Scheidungen dauern häufig ca. 4–6 Monate. Strittige Verfahren (z. B. Unterhalt, Sorgerecht) können ein Jahr oder länger in Anspruch nehmen. Häufige Verzögerung: der Versorgungsausgleich, weil Rentenversicherungsträger Zeit für Berechnungen benötigen.
Was bedeutet Versorgungsausgleich?
Es werden die Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Das Familiengericht führt den Ausgleich in der Regel automatisch durch, sobald die Scheidung beantragt ist.
Wir prüfen, ob ein Ausschluss oder eine abweichende Regelung (z. B. notarielle Vereinbarung) sinnvoll ist.
Wie wird der nacheheliche Unterhalt berechnet?
Grundlage sind die Einkommensverhältnisse beider Ehepartner und das bereinigte Nettoeinkommen. Einfluss haben u. a. Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung und ehebedingte Nachteile.
Wir berechnen Ihren Anspruch bzw. Ihre Verpflichtung auf Basis der Düsseldorfer Tabelle und vertreten Sie im Verfahren.
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung?
Abhängig von Eigentumslage und Nutzung kommen Teilung, Verkauf oder Auszahlung eines Partners in Betracht. Bestehen Kredite oder Miteigentum, ist eine faire Lösung nur mit fundierter rechtlicher Beratung realistisch.
Was ist das Umgangsrecht – und wie wird es geregelt?
Das Umgangsrecht (§ 1684 BGB) sichert dem Kind den regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen (z. B. Wochenenden, Ferien, Feiertage). Kommt es zu Konflikten, kann das Familiengericht eine verbindliche Regelung treffen.
Wir entwickeln kindgerechte Umgangsvereinbarungen und vertreten Sie – außergerichtlich und vor Gericht. Mehr zum Umgangsrecht
Wie wird das Sorgerecht für gemeinsame Kinder geregelt?
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Eine Alleinsorge wird nur in Ausnahmefällen übertragen. Maßstab ist stets das Kindeswohl.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Maßgeblich sind Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Die Höhe ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Eigeneinkünfte (z. B. Ausbildungsvergütung) und Kindergeld werden berücksichtigt.
Wir prüfen die richtige Einstufung, Anpassungen bei Einkommensänderungen und setzen Ansprüche durch – oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Mehr zum Kindesunterhalt
Was gilt bei Trennung ohne Scheidung?
Auch ohne Scheidung lassen sich Trennungsunterhalt, Hausratsteilung und Sorgerechtsfragen regeln. Wichtig ist eine schriftliche Dokumentation („Getrenntleben ab [Datum]“).
Wir erstellen Trennungsvereinbarungen, die Konflikte vermeiden und Rechtssicherheit schaffen.
Wie läuft eine Online-Scheidung ab?
Wir bereiten den Antrag digital vor (Unterlagenaustausch, Prüfung, Antragstellung beim Familiengericht). Besprechungen sind telefonisch oder per Videokonferenz möglich – Sie sparen Wege und Zeit.
Die mündliche Anhörung vor Gericht ist gesetzlich erforderlich; das Verfahren selbst bleibt ein gerichtliches Verfahren.
Übernehmen Sie auch Verfahren zu Umgang, Sorgerecht, Unterhalt und Zugewinn?
Ja. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht vertreten wir Sie in allen familienrechtlichen Verfahren – insbesondere Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Eheverträge und Versorgungsausgleich – einvernehmlich oder streitig.
Sind Sie auch außerhalb von Schwäbisch Gmünd tätig?
Ja. Wir vertreten Mandanten in ganz Baden-Württemberg, u. a. im Raum Aalen, Göppingen, Heidenheim, Waiblingen und Stuttgart. Viele Verfahren lassen sich digital vorbereiten; ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei ist nicht immer erforderlich.
Sie planen eine Scheidung oder haben Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht oder Umgang?
Sprechen Sie frühzeitig mit unseren Fachanwälten für Familienrecht – wir beraten Sie klar und lösungsorientiert.
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Warum Sie auch bei einer einvernehmlichen Scheidung einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen sollten
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung muss ein zugelassener Anwalt hinzugezogen werden, der den Scheidungsantrag bei Gericht für Sie einreicht. Dieser muss von dem Ehepartner beauftragt werden, der den Antrag einreicht. Der Antrag kann grundsätzlich von jedem zugelassenen Anwalt eingereicht werden. Es ist dennoch sinnvoll sich auch bei einer einvernehmlichen Scheidung an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung entscheidet das Gericht nur über die Scheidung an sich und den Versorgungsausgleich. Alle anderen familienrechtlichen Fragen wie Unterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht bleiben offen. Das ist rechtlich gesehen vollkommen in Ordnung, da diese Punkte bei einer Scheidung nicht zwingend geregelt werden müssen. Das Gericht befasst sich mit diesen sogenannten Folgesachen nur auf Antrag durch eine Partei.
Es liegt aber auf der Hand, dass darin viel Potential für künftige Streitigkeiten steckt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dem am besten mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung vorgebeugt wird. Als erfahrene Fachanwälte für Familienrecht in Schwäbisch Gmünd sind wir fachlich dazu befähigt uns um die Klärung aller offenen Punkte zu kümmern Klarheit für die Zukunft zu schaffen.
Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen
Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.
Weitere häufig gestellte Fragen zum Familienrecht
Kann eine Ehescheidung auch ohne Trennungsjahr erfolgen?
Eine Ehescheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres („Härtefallscheidung“) ist prinzipiell möglich, jedoch setzt das Zivilrecht (§ 1565 II BGB) hierfür enge Grenzen. So muss die Fortsetzung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft eine „unzumutbare Härte“ für einen den Partner darstellen, wobei die Gründe dafür beim anderen Partner liegen müssen. Es gibt hierzu also keine eindeutigen Vorgaben.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass Familiengerichte höchst unterschiedlich darüber befinden, was eine unzumutbare Härte für einen Ehepartner darstellt. Die Härtefallscheidung stellt jedoch die große Ausnahme dar und kann nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen ausgesprochen werden. Beispiele hierfür sind:
- Schwangerschaft: Will der Ehemann geschieden werden, weil die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist, damit er nicht als gesetzlicher Vater des Kindes gilt, kann dies eine Härtefallscheidung rechtfertigen. Begründet wird dies mit dem Hinweis auf die Rechtslage zur Vaterschaftsanfechtung nach § 1599 Abs. 2 S. 1 BGB, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird. Diese Auffassung ist aber streitig. Das OLG Stuttgart sieht in der ehebrecherischen Schwangerschaft gerade keinen Härtegrund, es sei denn, beide Ehegatten bejahen das Vorliegen des Härtegrundes.
- Alkoholmissbrauch/Alkoholismus: Gravierende Übergriffe und Drohungen eines alkoholbedingt gewalttätigen Ehemannes können eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigen.
- Es liegt eine besondere Härte vor, wenn der Antragsgegner nach einem Gewaltexzess entgegen einem Kontaktverbot weiter in bedrohlicher Weise den Kontakt zur Antragstellerin sucht.
Der Ehebruch an sich stellt keinen Härtefall dar, selbst wenn er wenige Tage nach der Eheschließung erfolgt. Es müssen weitere Gründe bzw. besondere Begleitumstände hinzutreten.
Auch eine körperliche Misshandlung ist keine unzumutbare Härte i. S. d. § 1565 Abs. 2 BGB, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall im Affekt handelt, anders bei jahrelangen Demütigungen und Tätlichkeiten.
Ob und wann ein Antrag auf eine „Härtefallscheidung“ Aussicht auf Erfolg hat, sollte in einer ausführlichen Rechtsberatung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt abgewogen werden. Als etablierte Kanzlei in Schwäbisch Gmünd kennen wir die Entscheidungen des hiesigen Familiengerichts in der Vergangenheit und können Sie als Fachanwältin bzw. Fachanwalt für Familienrecht kompetent beraten.
Wer muss nach der Scheidung Unterhalt zahlen?
Das Familienrecht ist im Falle einer Scheidung eindeutig: Nach der Scheidung muss jeder der ehemaligen Ehegatten für sich selbst sorgen; Grundsatz der Eigenverantwortung, § 1569 BGB.
Nach der Ehescheidung können Unterhaltsansprüche (nachehelicher Unterhalt) nur nach den §§ 1570 ff BGB geltend gemacht werden. Danach kann ein geschiedener Ehegatte beispielsweise „Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes“ verlangen, „Aufstockungsunterhalt“ (dieser orientiert sich an der Dauer der Ehe und dauert regelmäßig 1/3 hiervon), Unterhalt wegen Alters, Unterhalt wegen Krankheit/Gebrechens.
Der während der laufenden Scheidung bestehende Anspruch auf Trennungsunterhalt begründet keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Anders sieht es beim Kindesunterhalt aus. Die Eltern haben gegenüber ihren Kindern eine Unterhaltspflicht bis diese in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Die Unterhaltsansprüche können entweder durch Naturalunterhalt (Betreuung, pflege Verköstigung etc.) erfüllt werden oder durch Barunterhalt. Letzteres trifft nach einer Scheidung regelmäßig auf das Elternteil zu, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt. Der Unterhalt berechnet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.
Doch selbst wenn die Unterhaltsansprüche vom Familiengericht festgelegt werden, gibt es noch genug Konfliktpotential. Häufig entzündet sich der Streit an der Frage, welche Bedürfnisse des Kindes als Sonderbedarf gelten oder wann eine Erstausbildung als abgeschlossen betrachtet werden kann.
Kostenlose Infobroschüren
Infoflyer Scheidung Anwaltskanzlei Schmid.pdf
[1,7 MiB]
FAQ Ehescheidung Infoblatt.pdf
[1,1 MiB]
Hinweisblatt - Was Sie nach der Scheidung wissen sollten.pdf
[62,5 KiB]
Weitere Fachartikel
zum Familienrecht kostenlos unter www.anwalt.de/anwaltskanzleischmid/rechtstipps.php
Weiterführende kostenlose Informationen mit “Scheidungsratgeber” finden Sie auch auf unseren Partnerportalen:
https://www.lebenspartnerschaft.de
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