Die Anwaltsgebühren / die anwaltliche Vergütung

Wenn keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, ist die Erbringung unserer Dienstleistung nicht unentgeltlich.Die Kosten / Gebühren der Rechtsanwälte richten sich – ohne getroffene Vereinbarung – grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese “Mindestgebühren” dürfen in der Regel auch nicht unterschritten werden.

Eine anwaltliche Erstberatung erhalten Sie bei uns zu pauschalen Preisen ab € 119,00 brutto angeboten (siehe Online-Terminvereinabrung).

Das Honorar für unsere Dienstleistung wird jedoch vor allem in familienrechtlichen, mietrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im Regelfall in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung vereinbart. Wir achten dabei darauf, dass unsere Vergütung dem einzelnen Mandat angemessen ist. Deshalb bemessen wir unsere Vergütung mit Blick auf den Aufwand (Umfang), die Schwierigkeit der Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Auftraggebers. Auch ein besonderes Haftungsrisiko wird bei der Bemessung herangezogen (§ 14 Abs. 1 RVG). Auch auch wenn keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, ist die Erbringung unserer Dienstleistung nicht unentgeltlich sondern erfolgt automatisch nach dem RVG.

Auch in Strafsachen wird das Honorar zumeist individuell vereinbart – abhängig vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Nur in geeigneten Fällen übernehmen wir Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger. Rufen Sie dazu gerne bei uns in der Kanzlei für eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Jede kostenauslösende Maßnahmen werden wir zuvor mit Ihnen absprechen. Alle Unterlagen, die Sie betreffen, senden wir Ihnen auf der Stelle zu. Transparenz bieten wir auch in der Preiskommunikation.  Sie werden immer im Vorfeld vollumfänglich über die auf Sie zu kommenden Kosten und Gebühren aufgeklärt. Böse Überraschungen werden dadurch vermieden.

Beratungsgebühren

Bei anwaltlichen Beratungen schlägt das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vor, dass eine Vergütungsvereinbarung zu treffen ist.

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