Strafverteidigung in Schwäbisch Gmünd – Fachanwalt für Strafrecht
Robin Schmid – Strafverteidigung. Klar. Konsequent. Kompetent.
Strafverteidiger in Schwäbisch Gmünd seit 20 Jahren // Fachanwalt für Strafrecht
Unsere Stärken im Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
24h Notdienst
optimale Verteidigungsstrategie
kurzfristige Termine
überdurchschnittliche Ergebnisse
langjährige Erfahrung als Prozessanwalt
Ihre Verteidigung in besten Händen – Strafrecht mit Erfahrung, Weitblick und klarem Kurs
Im Strafrecht zählt jede Entscheidung. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so sensibel – und gleichzeitig so stark von der richtigen Strategie abhängig.
Der Erfolg im Strafrecht steht und fällt daher mit der Wahl des richtigen Strafverteidigers.
Ich bin Robin Schmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht – seit über 20 Jahren spezialisiert auf die Verteidigung in Strafsachen. Als erfahrener Prozessanwalt setze ich mich mit Leidenschaft, klarem Blick und juristischer Präzision für meine Mandanten ein – vom ersten Moment an.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Strafverteidigung – regional in Schwäbisch Gmünd, aber ebenso bundesweit.
Gemeinsam mit meinem Team begleite ich Sie durch alle Phasen eines Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu Berufung oder Revision.
Egal ob Beschuldigter oder Angeklagter: Ich entwickle mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – individuell, durchdacht und gestützt auf langjährige Erfahrung.
Mein Ziel ist dabei immer klar: das bestmögliche Ergebnis – sei es ein Freispruch, eine Verfahrenseinstellung oder eine angemessene Strafe unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation.
Warum Rechtsanwalt Robin Schmid?
✅ Spezialisierung auf das Strafrecht seit mehr als 20 Jahren.
✅ Fachanwalt für Strafrecht.
✅ Erfolg im Strafrecht braucht den richtigen Verteidiger
✅ Verfahren sind offen – wir schaffen Klarheit
✅ Viele Verfahren lassen sich bereits außergerichtlich beenden
✅ Erfahrung, Strategie und Engagement machen den Unterschied
Ich verteidige unvoreingenommen, engagiert und mit klarem juristischen Verstand – damit Ihre Rechte nicht nur gewahrt, sondern durchgesetzt werden.
Ich kämpfe für Ihr Recht – mit Nachdruck, Integrität und Kompetenz.
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Die frühzeitige Verteidigung spielt eine wichtige Rolle
Im Strafrecht spielt insbesondere die frühzeitige Verteidigung eine wichtige Rolle.
Denn ob Beschuldigter, Angeklagter oder Geschädigter einer Straftat: in kaum einem anderen Rechtsgebiet können die Weichen für den Ausgang des Verfahrens so entscheidend gestellt werden wie im Strafrecht.
Über 80 % aller angeklagten Strafverfahren enden mit einer Verurteilung. Oft wird übersehen, dass der Betroffene im Strafrecht einer Übermacht an prozessualen Gegnern gegenübersteht – von Staatsanwalt, Nebenkläger, Sachverständigen bis hin zu den Medien und leider auch manchmal den Richtern; Strafverfahren sind unter diesen Umständen kaum ausgewogen.
Auch Ereignisse mit strafrechtlichem Bezug wie beispielsweise eine Verhaftung oder eine Haus- / Durchsuchung erzeugen ernsthafte Krisen, die nur durch adäquate und rechtzeitige Vorbeugemaßnahmen verhindert oder eingegrenzt werden können.
Deshalb ist es von größter Wichtigkeit von Beginn des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens einen spezialisierten Rechtsanwalt = Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, der über die notwendige prozessuale und berufliche Erfahrung, insbesondere in den komplexen Teilbereichen wie Wirtschafts-, Sexual-, und Kapitaldelikten, sowie den Rechtsmitteln der Berufung und Revision hat.
Entscheidend für Erfolg im Strafrecht ist die richtige Strategie. Diese basiert ausschließlich auf der Qualifikation, Expertise und Erfahrung des Verteidigers, der im Umgang mit Ermittlungsbehörden, Staatsanwälten und Richtern geübt ist.
Wann Sie sofort einen Verteidiger (Fachanwalt für Strafrecht) zu Rate ziehen sollten:
- Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten.
- Ihrer Wohnung / Geschäftsgebäude wird / wurde durchsucht.
- Die Staatsanwaltschaft hat gegen Sie Anklage erhoben.
- Gegen Sie wurde ein Strafbefehl erlassen.
- Sie wurden von einem Gericht wegen einer Straftat verurteilt.
Wichtiger Tipp von RA Schmid:
„Erscheinen Sie auf keinen Fall zu einer Vernehmung bei polizeilicher Vorladung. Kontaktieren Sie mich bereits, wenn Sie von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen wurden. In diesem Stadium bestehen oftmals noch sehr gute Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Im Ermittlungsverfahren habe ich eine sehr hohe Erfolgsquote. Diese Chancen können sich durch eine Aussage bei der Polizei, auch wenn sie unschuldig sind, massiv verschlechtern. Ein Schweigen wird hingegen nie gegen Sie gewertet.“
Machen Sie also in keinem Fall Angaben bei der Polizei (Aussageverweigerungsrecht), schweigen Sie – auch wenn es schwer fällt.
Das Schweigen als ein Recht zu erkennen, und unter Umständen sogar als dringend gebotene Verteidigungsmaßnahme, fällt dem im Prozess Unerfahrenen schwer. Trotz aller gesitteten und teils zuvor kommenden Verhaltensweisen eines Polizeibeamten ist die Vernehmung kein Gespräch, das an den herrschenden sozialen Umgangsformen gemessen wird. Es ist eine Kriminaluntersuchung, an deren Ende ein für den Beschuldigten verheerendes Strafurteil der allmächtigen Staatsgewalt stehen kann. Kein Bürger hat die Pflicht, selbst in den weit geöffneten Rachen der Justiz zu springen oder sich auch nur in diese Gefahr zu begeben.
Lesen Sie hierzu auch meinen Erste-Hilfe-Leitfaden.
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FAQ Strafrecht Schwäbisch Gmünd – schnelle Antworten
Häufige Fragen rund um Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung und Kosten einer Strafverteidigung – kurz und verständlich.
Lohnt es sich in meinem Fall überhaupt, einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen?
Ja, die Beauftragung eines Fachanwalts für Strafrecht lohnt sich in aller Regel. Schon eine Reduzierung der Geldstrafe oder die Vermeidung einer Haftstrafe rechtfertigt die Investition. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen.
Am sinnvollsten ist die Beauftragung direkt nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung, weil sich in manchen Fällen eine Anklage durch frühe, effektive Verteidigung abwenden lässt.
Was soll ich tun, wenn ich eine polizeiliche Vorladung erhalte?
Machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – nutzen Sie es. Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an und beraten, ob und wann eine Stellungnahme sinnvoll ist.
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab?
Ein Ermittlungsverfahren beginnt meist mit einer Anzeige oder einem Anfangsverdacht. Polizei oder Staatsanwaltschaft befragen Zeugen und sichern Beweise. Als Beschuldigter sollten Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache machen.
Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, prüfen die Rechtslage und greifen – wenn möglich – frühzeitig auf das Verfahren ein, um Nachteile zu vermeiden.
Was tun, wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung durchführt?
Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen (sofern vorhanden), notieren Sie Namen der Beamten und machen Sie keine Angaben zur Sache.
Rufen Sie sofort Ihren Strafverteidiger an: 07171 / 104 69 50. Wir sind in Schwäbisch Gmünd für Notfälle erreichbar und schützen Ihre Rechte – auch kurzfristig.
Was passiert, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?
Ein Strafbefehl ist eine Art Urteil ohne Verhandlung. Sie können innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Wir prüfen, ob sich der Einspruch lohnt und vertreten Sie im anschließenden Verfahren.
Was droht bei einer Anzeige wegen Körperverletzung?
Das hängt vom Schweregrad ab: Bei einfacher Körperverletzung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren; bei gefährlicher oder schwerer Körperverletzung deutlich mehr. Häufig gibt es Aussage-gegen-Aussage- oder Notwehr-Konstellationen. Wir prüfen Ihre Verteidigungsrechte und entwickeln eine individuelle Strategie.
Wie gehen Sie bei Verfahren wegen Sexualdelikten vor?
Sexualstrafverfahren sind besonders belastend. Wir sorgen für eine ruhige, sachliche Aufarbeitung, prüfen die Glaubhaftigkeit von Aussagen und setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein – diskret und mit Erfahrung.
Wann sollte ich in Schwäbisch Gmünd einen Strafverteidiger beauftragen?
Idealerweise so früh wie möglich – spätestens bei polizeilicher Vorladung, Hausdurchsuchung oder wenn Sie als Beschuldigter geführt werden. Frühes Handeln verbessert oft die Verteidigungsposition.
Was gilt bei Ermittlungen wegen Besitz oder Verbreitung kinderpornographischen Materials?
In diesen Verfahren ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend. Wir prüfen, ob tatsächlich strafbarer Besitz vorliegt, wie die Beweislage ist und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Absolute Vertraulichkeit ist selbstverständlich.
Übernehmen Sie auch Jugendstrafverfahren?
Ja, wir vertreten Jugendliche und Heranwachsende in allen strafrechtlichen Verfahren. Ziel ist eine zweite Chance und nachhaltige Lösungen statt reiner Strafe.
Sind Sie auch im Notfall erreichbar?
Ja. Unser Strafverteidigungs-Notdienst ist 24/7 erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen. In dringenden Fällen (z. B. Festnahme, Durchsuchung) erhalten Sie sofortige Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt.
Hier geht’s zum Notruf · Telefon: 07171 / 104 69 50
Wie schnell ist Akteneinsicht möglich?
Wir beantragen Akteneinsicht sofort nach Mandatierung. Die Akteineinsicht erfolgt duch die Staatsanwaltschaf oder das Gericht. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Behörde, wir halten Sie jedoch fortlaufend auf dem Laufenden und reagieren unmittelbar nach Einsichtnahme.
Was kostet ein Strafverteidiger in Schwäbisch Gmünd?
Die Kosten hängen von Art und Umfang des Verfahrens ab. In einfacheren Ermittlungsverfahren gelten häufig die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG; in komplexeren Verfahren vereinbaren wir wir unseren Mandanten eine individuelles Honorar (Vergütungsvereinbarung).
Transparenz ist uns wichtig: Wir klären Sie vor Mandatserteilung über die voraussichtlichen Kosten auf.
Sie haben Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft Schwäbisch Gmünd?
Warten Sie nicht – wir helfen sofort, kompetent und diskret.
Rechtsanwalt Schmid verteidigt Sie im gesamten Strafverfahren.
Allen Mandanten begegnen er und sein Team und mit der gleichen Aufrichtigkeit, Verschwiegenheit, Treue und einem hohen Anspruch an die eigene Arbeit.
„Mein Team und ich vertreten jeden Mandanten mit dem gleichen Engagement. In allen Verfahren.
Wir kämpfen hartnäckig und absolut parteiisch für Ihr Recht. Unabhängig davon ob Sie schuldig oder unschuldig sind.“
Umgehend prüfen die Experten Ihre Möglichkeiten über die Akteneinsicht, dann stellt Herr Schmid als Ihr Verteidiger Waffengleichheit zwischen dem Staat und Ihnen her und schützt Sie vor unfairen Mitteln.
Strafverteidigung bei allen Strafsachen
wie insbesondere bei
- Körperverletzungsdelikten, §§ 223 ff StGB
- Betrug, § 263 StGB und Vermögensdelikten
- Wirtschaftskriminalität
- Diebstahl § 242 StGB
- Raub, § 249 StGB,
- Erpressung § 253 StGB,
- Urkundenfälschung, § 267 StGB,
- Sachbeschädigung § 303 StGB,
- Betäubungsmittelstraftaten, §§ 29 – 30b BtMG,
- Kapitalstraftaten: Mord, Totschlag, schwere Kopfverletzung mit Todesfolge
- Sexualdelikten: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, §§ 177 ff StGB
- Verkehrsstrafrecht
- Trunkenheit am Steuer, Drogenfahrt,
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw.
- Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder, Geschwindigkeitsverstoß usw.)
in allen Stadien des Ermittlungs- und/oder gerichtlichen Verfahrens (Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage).
Besondere Kenntnisse habe ich zudem durch langjährige Praxis und Erfahrung im Jugendstrafrecht.
Auf der anderen Seite vertreten wir auch seit Jahren Opfer von Straftaten vor allem bei Sexual- und Gewaltschutzsachen (Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Beistand, Schmerzensgeld, Gewaltschutz usw.).
Was mach einen guten Strafverteidiger aus?
Anwaltskanzlei Schmid + Kollegen
Wir besprechen mit Ihnen als unser Mandant die Rechtslage und die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche und Forderungen durch, gestalten Ihre Verträge nach Ihren Wünschen und unserem Anspruch und erklären Ihnen die Möglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung.
Umfassende Beratung durch Strafverteidiger in Schwäbisch Gmünd
Die angeschuldigten Taten in einem Strafverfahren können ein weites Spektrum umfassen. Straftaten haben oft auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete wie verkehrsrechtlichen Aspekte (z. B. bei Trunkenheit am Steuer) oder dem Arbeitsrecht (bei Urkundenfälschung etc.). Wenn Sie eine Strafanzeige in einem Fall von häuslicher Gewalt bekommen haben, kann dies sogar familienrechtliche Konsequenzen haben.
Mit unserer Anwaltskanzlei haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie zu all diesen zivilrechtlichen Zusammenhängen und Rechtsfragen umfassend beraten kann. Bei Bedarf bespreche ich mich mit meinen Kollegen, die als Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte in ihrem jeweiligen Gebiet über jahrelange Erfahrung verfügen. So stelle ich sicher, dass Ihre Interessen vollumfänglich vertreten werden – auch über die strafrechtlichen Aspekte hinaus.
Opferanwalt in Schwäbisch Gmünd
Sie wurden Opfer einer Straftat? Auch in dieser Situation ist meine Kanzlei für Sie da. Als Betroffener eines Verbrechens profitieren in besonderer Weise, wenn Sie einen Fachanwalt für Strafrecht als Ihren anwaltlichen Beistand engagieren. Als erfahren Verteidiger bin ich in der Lage sie umfassend zu beraten. Mögliche Strategien der Verteidigung sind mir bekannt und ich kann Sie darauf vorbereiten.
Wir vertreten als Opferanwalt in Schwäbisch Gmünd seit Jahren Opfer von Straftaten, vor allem bei Sexual- und Gewaltschutzsachen (Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Beistand, Schmerzensgeld, Gewaltschutz und andere Angelegenheiten).