Fachanwalt für (Jugend-) Strafrecht
in Schwäbisch Gmünd und Umgebung

Ich habe im Jugendstrafrecht seit Beginn meiner Tätigkeit als Strafverteidiger für Jugendliche im Jahr 2005 Erfahrung und auch sogar bereits zuvor während des Referendariats als Vertreter der Staatsanwaltschaft bei Gerichtsverhandlungen Wissen und Erfahrung sammeln können, welches Ihnen als meine Mandanten zu Gute kommt.

Strafverteidigung im Jugendstrafrecht

Fachanwalt für Strafrecht – erfahren, sensibel und durchsetzungsstark

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit dem Strafrecht in Berührung kommen, stehen sie oft zum ersten Mal im Fokus polizeilicher oder gerichtlicher Ermittlungen. Für viele Familien ist das eine belastende Ausnahmesituation – verbunden mit Unsicherheit, Sorgen um die Zukunft und der Angst vor einer Vorstrafe.

Das Jugendstrafrecht folgt anderen Regeln als das Erwachsenenstrafrecht: Es stellt die erzieherische Wirkung in den Vordergrund – nicht die Strafe. Dennoch drohen auch hier Vorladungen, Ermittlungen, Gerichtsverhandlungen und spürbare Sanktionen.

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Jugendliche und Heranwachsende mit Erfahrung, Ruhe und Einfühlungsvermögen – und helfe Eltern, die Situation zu verstehen und angemessen zu reagieren.

Mein Ziel ist es, belastende Folgen zu vermeiden, Entwicklungschancen zu erhalten und das Verfahren auf ein faires und möglichst milde Lösung zu lenken.


Was ist Jugendstrafrecht? – Wer wird danach behandelt?

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) gilt für:

  • Jugendliche (14–17 Jahre): Immer nach JGG

  • Heranwachsende (18–20 Jahre): Nach JGG oder allgemeinem Strafrecht – je nach Reifegrad und Tat

📌 Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden setzt voraus, dass:

  • die Persönlichkeit noch nicht ausgereift ist oder

  • es sich um eine „jugendtypische“ Tat handelt (z. B. Gruppendynamik, Reifeverzögerung)


Typische Verfahren im Jugendstrafrecht

Ich verteidige Jugendliche regelmäßig bei folgenden Vorwürfen:

  • Diebstahl und Ladendiebstahl

  • Körperverletzung, Schlägereien, Schulhof-Auseinandersetzungen

  • sexueller Missbrauch
  • Sachbeschädigung, Graffiti, Vandalismus

  • Drogenbesitz, Drogenkonsum

  • Cybermobbing, Beleidigung, Verleumdung

  • Sexualdelikte unter Jugendlichen (z. B. § 176, § 184b StGB)

  • Raub, Erpressung, räuberische Erpressung

  • Mitwirkung an Gruppentaten („Mitläuferproblematik“)

  • Verstöße im Straßenverkehr durch Fahranfänger


Was sind die Besonderheiten im Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht hat andere Ziele als das Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund steht die Frage:
Welche Maßnahme hilft dem Jugendlichen – und nicht: Wie hoch ist die Schuld?

 Zentrale Prinzipien:

  • Erziehung statt Bestrafung

  • Richterliche Zurückhaltung bei Verurteilungen

  • Berücksichtigung von Lebenssituation, Reife, Umfeld

Mögliche Sanktionen:

  • Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG): z. B. Weisungen, Auflagen, soziale Trainingskurse

  • Zuchtmittel (§ 13 JGG): Verwarnung, Arbeitsauflagen, Jugendarrest

  • Jugendstrafe (§ 17 JGG): Freiheitsstrafe nur bei schwerwiegenden oder wiederholten Taten

In vielen Fällen kann das Verfahren auch eingestellt werden – mit oder ohne Auflagen (§§ 45, 47 JGG).


Welche Rolle spielen Eltern und Erziehungsberechtigte?

Eltern haben im Jugendstrafverfahren eine zentrale Rolle:

  • Sie werden vom Gericht regelmäßig angehört und einbezogen

  • Sie können helfen, durch Mitarbeit eine Verfahrenseinstellung zu erreichen

  • Sie sollten ihr Kind nicht zur Aussage drängen – sondern zuerst anwaltliche Beratung einholen

Ich unterstütze Eltern bei der richtigen Reaktion und begleite die Familie durch das Verfahren – mit dem Ziel, juristische, psychische und soziale Folgen so gering wie möglich zu halten.


Was tun bei Vorladung oder Anklage gegen Jugendliche?

Wenn Sie eine Vorladung zur Polizei, ein Schreiben vom Jugendgericht oder vom Jugendamt erhalten haben, gilt:

🔒 Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!
Auch Jugendliche haben ein umfassendes Schweigerecht. Eine unbedachte Aussage kann erhebliche Nachteile bringen – auch bei scheinbar „harmlosen“ Taten.

Ich übernehme für Sie:

  • Akteneinsicht und rechtliche Ersteinschätzung

  • Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe

  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie

  • Gespräche mit Familie, Schule, Jugendhilfe

  • Verteidigung vor dem Jugendgericht


Was ist eine „jugendtypische Tat“?

Gerade bei Heranwachsenden (18–20 Jahre) stellt sich die Frage, ob Jugendstrafrecht angewendet werden kann. Das Gericht prüft:

  • Ist die Tat in jugendlichem Leichtsinn begangen worden?

  • Gab es Gruppenzwang, Risikoverhalten, fehlende Reife?

  • Ist der Angeklagte im sozialen Verhalten noch „jugendlich“?

Wenn ja, kann das Jugendgericht auch bei Erwachsenenalter noch milde reagieren – etwa mit sozialen Auflagen oder pädagogischer Betreuung statt Haftstrafe.


Eintragung ins Führungszeugnis vermeiden

Ein Ziel der Verteidigung ist häufig die Vermeidung einer Vorstrafe – insbesondere bei Ersttätern.

Viele Maßnahmen im Jugendstrafrecht werden nicht ins Führungszeugnis aufgenommen.

Wichtig dafür ist eine kluge und rechtzeitige Verteidigung.


Was ich als Fachanwalt für Jugendstrafrecht für Sie tue:

✔ Unverzügliche Akteneinsicht und Ersteinschätzung
✔ Schutz vor unbedachten Aussagen und Vorverurteilungen
✔ Entwicklung eines individuell passenden Verteidigungskonzepts
✔ Kontaktpflege mit Gericht, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe
✔ Erarbeitung alternativer Sanktionen zur Vermeidung von Strafe
✔ Vertretung vor dem Jugendgericht oder der Jugendkammer


📞 Frühzeitige Verteidigung – der beste Schutz für junge Menschen

Ein Strafverfahren kann für einen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zum Wendepunkt im Leben werden – zum Guten oder zum Schlechten. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig die Weichen richtig zu stellen.

📅 Kontaktieren Sie mich – vertrauensvoll, diskret und lösungsorientiert.
Ich vertrete Jugendliche und ihre Familien bundesweit – mit Erfahrung, Verständnis und einem klaren Ziel: eine Zukunft ohne Stigma, Strafe und Eintragung.

Ab wann bin ich vorbestraft?

In ein polizeiliches Führungszeugnis werden Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendarreste nicht eingetragen; ebensowenig zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen bis zu 2 Jahren.

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Was regelt das Jugendstrafrecht?

Die allgemeinen Regeln des „Erwachsenenstrafrechts“ gelten nach § 2 JGG nur dann, sofern das JGG keine spezielle Regelungen trifft. Das JGG besitzt für seinen Regelungsbereich grundsätzlich Vorrang gegenüber anderen Gesetzen.

Deswegen ist es wichtig,

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Was ist das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht, geregelt im Jugendgerichtsgesetz (JGG), ist ein Sonderrecht gegenüber dem für Erwachsene anzuwendenden Strafrecht. Das JGG enthält dabei aber keine Sonderschriften über die Straftatbestände sondern in erster Linie über die Rechtsfolgen, also den “Strafausspruch”.

Nur ein Anwalt, der sich im Jugendstrafrecht auskennt, kann Sie oder Ihr Kind gut verteidigen, da er über die speziellen Vorschriften, auch Verfahrensvorschriften Bescheid weiß. Das Jugendstrafrecht erfordert erfahrene Anwälte in diesem Gebiet.

Junge Menschen können nicht gleich wie Erwachsene strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, da sich diese in einer Entwicklungsphase befinden und biologische und soziologische Unterschiede zu Erwachsenen bestehen, welche berücksichtigt werden müssen.

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