“Erste Hilfe” – wertvolle Tipps vom Fachanwalt für Strafrecht für Beschuldigte

Checkliste: Was tun bei Vorladung, Durchsuchung, DNA-Anordnung oder Vorladung?

Verhalten im Strafverfahren – Ihre Rechte als Beschuldigter

Wenn Sie plötzlich mit einer polizeilichen Maßnahme konfrontiert werden, ist es entscheidend, besonnen und informiert zu handeln. Fehler in dieser frühen Phase können später nicht oder nur schwer korrigiert werden. Halten Sie sich im Zweifel immer an diese Grundsätze:


1. Durchsuchung (z. B. Wohnung, Auto, Arbeitsplatz)

Was Sie tun sollten:

  • Bewahren Sie Ruhe – keine Widerworte, keine Panik.

  • Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss (außer bei Gefahr im Verzug).

  • Fragen Sie: Worum geht es genau? (Verdacht, Aktenzeichen, Paragraf)

  • Leisten Sie keinen Widerstand, aber machen Sie keine Angaben zur Sache.

  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.

  • Notieren Sie: Name der Beamten, Uhrzeit, beschlagnahmte Gegenstände.

  • Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger – am besten noch während der Maßnahme.

Wichtig:
Sie müssen eine Durchsuchung dulden – Sie müssen nicht mitwirken.

Sie sind nicht verpflichtet, Passwörter, PINs oder Speicherorte preiszugeben.


2. DNA-Probe / Körperliche Untersuchung

Was Sie tun sollten:

  • Lassen Sie sich den richterlichen Beschluss zeigen – dieser ist in der Regel erforderlich.

  • Wenn kein Beschluss vorliegt: Widersprechen Sie der Maßnahme ausdrücklich, aber ruhig.

  • Keine freiwillige Einwilligung, wenn Sie sich nicht rechtlich beraten haben.

  • Kein Smalltalk mit Ermittlern („Wenn Sie nichts zu verbergen haben …“)

  • Lassen Sie sich Name und Dienststelle notieren.

Wichtig:
Selbst scheinbar harmlose Maßnahmen wie ein Wangenabstrich können später entscheidend belastend sein. Daher: Keine Kooperation ohne anwaltliche Prüfung.


3. Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter

Was Sie tun sollten:

  • Sie sind nicht verpflichtet, zur Polizei zu erscheinen. (Nur bei Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht besteht Anwesenheitspflicht.)

  • Nehmen Sie keine Aussage zur Sache vor. Auch nicht „zur Aufklärung“.

  • Informieren Sie einen Strafverteidiger, bevor Sie reagieren.

  • Leiten Sie die Vorladung weiter – ich übernehme die Kommunikation mit der Polizei für Sie.

Wichtig:
Unbedachte Aussagen führen häufig zu Anklage, Haft oder Verurteilung. Schweigen ist Ihr gutes Recht – und oft Ihre beste Verteidigung.


📌 Grundregel für alle Maßnahmen:

Schweigen. Anwalt kontaktieren. Nichts unterschreiben. Keine freiwillige Mitwirkung.


📞 Im Ernstfall – sofort Kontakt aufnehmen

Ich bin als Fachanwalt für Strafrecht auf den Umgang mit Ermittlungsmaßnahmen, Sexualstrafverfahren und Verteidigung in belastenden Situationen spezialisiert. Diskretion, Verschwiegenheit und schnelle Reaktion stehen im Zentrum meiner Arbeit.

📅 Rufen Sie mich im Notfall an oder lassen Sie Angehörige Kontakt aufnehmen.
Ich vertrete Sie bundesweit – entschlossen, erfahren, und mit dem Ziel, Ihre Rechte zu schützen.


FAQ

Anklage erhalten – was nun?

Haben Sie bereits eine Anklageschrift erhalten, so wird ein Gerichtstermin stattfinden, zu welchem Sie erscheinen müssen.

Sie sollten deswegen sofort einen Verteidiger aufsuchen, so dass umgehend Akteneinsicht beantragt und für die Hauptverhandlung noch entlastende Beweisanträge gestellt werden können. Erforderlichenfalls kann zur Vorbereitung der Verteidigung der Gerichtstermin verschoben werden.

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Durchsuchung der Wohnung oder Geschäftsräume

Wenn die Polizei Ihre Wohnung oder Geschäftsräume durchsucht gilt als erstes: Ruhe bewahren!

Informieren Sie mich – Ihren Fachanwalt für Strafrecht – unverzüglich, damit wir Sie von der ersten Stunde an verteidigen und helfen können. Ein Telefonat mit mir als Ihrem Anwalt darf Ihnen nicht untersagt werden, wenn Sie die Durchsuchung nicht behindern und sichergestellt ist, dass Sie nicht mit anderen Personen Kontakt aufnehmen, um diese z.B. zu warnen. Da die Durchsuchungen in der Regel sehr früh morgens stattfinden, erreichen Sie mich als Ihren Strafverteidiger oft nur über den Verteidigernotruf. Machen Sie bis zum Eintreffen des Anwalts keine Aussagen zur Sache: KEINE – GAR KEINE – alles was Sie sagen kann, auch ohne formelle Vernehmung, zu den Akten gelangen und gegen Sie verwendet werden. Fangen Sie keine Diskussion mit den Ermittlern an. Bewahren Sie Ruhe. Warten Sie bis einer unserer Anwälte eintrifft. …

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Maßnahmen der Verteidigung

Wir werden als Ihr Verteidiger zuerst der Polizei mitteilen, dass wir Sie vertreten und Sie von Ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machen. Gleichzeitig wird die Polizei aufgefordert, von weiteren persönlichen Vernehmungsversuchen Abstand zu nehmen, was die Polizei dann auch machen muss.

Danach werde ich Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und…

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Sie werden einer Straftat beschuldigt

Sie sind als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen worden oder sogar auf frischer Tat ertappt worden sein, so sollten Sie umgehend einen Verteidiger aufsuchen und zunächst – ob schuldig oder nicht – keine Angaben zur Sache machen, außer Angaben zur Person, denn das müssen Sie.

Praxistipp: Keine Angaben machen und Akteneinsicht nehmen lassen

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